Bewerbende, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis zum öffentlichen Dienst stehen bzw. in den letzten sechs Monaten dort beschäftigt waren, werden gebeten freiwillig Ihre Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte einzureichen. Eine Verweigerung der Einwilligung zur Einsicht in die Personalakte führt nicht zu dem Ausschluss der Bewerbung aus dem Verfahren. Um eine zeitliche Verzögerung im Auswahlprozess zu vermeiden, bitten wir Sie, unabhängig von der Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte, alle angeforderten Unterlagen einzureichen.
FAQ - Fragen & Antworten aus dem Karrierebüro
Bild: Christin Hume
Neben Antworten auf die häufig gestellten Fragen, finden Sie hier auch die erforderlichen Unterlagen, die Sie für ihre Bewerbung mitsenden müssen sowie wichtige Hinweise zu unseren Stellenausschreibungen und dem Download der Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht.
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Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht
PDF-Dokument (1.1 MB)
FAQ zum Thema Bewerbungen
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Wie kann ich mich auf eine Stellenausschreibung bewerben?
Aus Gründen der Nachhaltigkeit und zur Vermeidung unnötiger Kosten bewerben Sie sich bitte ausschließlich online über unser Karriereportal des Landes Berlin. Ihre Bewerbung sowie Uploadmöglichkeiten für Ihre Unterlagen finden Sie jeweils am Ende der Stellenausschreibung unter dem Button „Jetzt bewerben“.
Postalische Bewerbungen werden natürlich trotzdem berücksichtigt.Tipp: Um Ihre Chancen im Auswahlverfahren zu erhöhen, prüfen Sie vor einer Bewerbung, ob Sie über den im Anforderungsprofil (im Anhang der Stellenausschreibung) geforderten Berufsabschluss oder die geforderte Qualifikation verfügen. Es können im Bewerbungsverfahren ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt werden, wenn der laut Anforderungsprofil geforderte Berufsabschluss vorliegt.
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Was gehört zu den Bewerbungsunterlagen?
Ein *persönliches Anschreiben wird nur dann erwartet, wenn dies eindeutig aus der Stellenausschreibung hervorgeht.*
Mit Ihrer Bewerbung sollten Sie uns zwingend alle Zeugnisurkunden, Zertifikate und Arbeitszeugnisse in (digitaler) Kopie übersenden. Sollten Sie aus bestimmten Gründen ein Zeugnis o.ä. noch nicht erhalten haben, können Sie dies im Einzelfall auch nach Ende der Bewerbungsfrist nachreichen. Bitte erläutern Sie uns in diesem Fall kurz, welche Unterlagen nachgereicht werden und wann damit zu rechnen ist.
Beschäftigte, die im öffentlichen Dienst arbeiten oder einmal beschäftigt waren, können freiwillig Ihre Einverständnis zur Einsicht in Ihre Personalakte erklären. Eine Nichterteilung führt nicht zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren. Anbei finden Sie dazu die entsprechende Einverständniserklärung.
Gegebenenfalls ist das Einreichen von weiteren Unterlagen erforderlich. Bitte lesen Sie hierzu die jeweilige Stellenanzeige aufmerksam durch.
Beim Hochladen der Dokumente über das Karriereportal sollten Sie beachten, dass diese möglichst im PDF-Format vorliegen. Zu beachten ist, dass die Gesamtgröße der hochzuladenden Dateien begrenzt ist. Bitte laden Sie keine PDF- und Word-Dokumente hoch, die mit einem Passwort- oder Schreibschutz versehen sind.
Wir weisen darauf hin, dass wir in der Entscheidung über die Einladungen zu einem Gespräch und in der Auswahlentscheidung nur die Unterlagen bewerten, die Sie uns tatsächlich vorgelegt haben. Unvollständige Unterlagen können ggf. dazu führen, dass ihre Bewerbung nicht berücksichtigt wird. Hierzu findet sich dann auch ein Hinweis in der Stellenausschreibung.
Hinweis: Bitte senden Sie uns keine Originalunterlagen zu!
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Was passiert nach dem Eingang meiner Bewerbung - Bewerbungsprozess?
EINGANGSBESTÄTIGUNG
Sobald Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. Ihre Bewerbung wird an das Bewerbermanagement weitergeleitet.Sollten Sie keine Bestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte per Mail an: karriere@ba-mh.berlin.de und unter Angabe der Kennzahl des Verfahrens, auf das Sie sich beworben haben.
VORAUSWAHL
Nach Beendigung der Bewerbungsfrist erfolgt eine Vorauswahl anhand des Anforderungsprofils. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns für eine ausführliche Prüfung jeder Bewerbung ausreichend Zeit nehmen möchten.Wenn Sie zum engeren Bewerber*innen-Kreis gehören, bekommen Sie eine Einladung zum Auswahlgespräch.
Sofern Sie zum Auswahlgespräch eingeladen werden, bitten wir Sie, den Termin per E-Mail zu bestätigen. Sollten Sie den vereinbarten Vorstellungstermin nicht wahrnehmen können, möchten wir Sie bitten, uns so schnell wie möglich zu benachrichtigen. Unter Umständen wird, aufgrund eines hohen Bewerbungsaufkommens, ein Auswahltest vorab durchgeführt.
EINSTELLUNGSTEST / AUSWAHLGESPRÄCH
Das Auswahlgespräch findet meist in Form eines (teil-) strukturierten Interviews mit einer bezirklichen Auswahlkommission statt. Hier haben Sie die Gelegenheit uns einen Überblick über Ihren bisherigen Werdegang, Ihre Kenntnisse und die Motivation für Ihre Bewerbung zu geben. Gehen sie dabei z.B. auf die ausgeschriebene Stelle und die Ausübung der Aufgaben ein – beachten Sie hierbei das Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle. Das Auswahlgespräch dauert ca. 45 – 60 Minuten.Nach dem persönlichen Auswahlgespräch bzw. dem Auswahltest wird die fachliche Auswahlentscheidung getroffen und dokumentiert. In der Regel dauert die Auswahlentscheidung ca. 4 Wochen.
Bei Stellen mit einem besonders hohen Bewerbungsaufkommen, wird teilweise ein zweistufiges Auswahlverfahren durchgeführt.
Bei Führungspositionen werden teilweise auch Assessment-Bestandteile eingesetzt.VORBEREITUNG DES ARBEITSANGEBOTES
Jede Auswahlentscheidung wird formal geprüft und die Zustimmung der Beschäftigtenvertretungen eingeholt. Hier kann es mitunter zu Wartezeiten kommen, da vor Abgabe eines Vertragsangebotes die sogenannte Klagefrist abgewartet werden muss. Wenn Sie uns im Auswahlgespräch bzw. -test überzeugt haben, werden wir uns umgehend bei Ihnen melden!ARBEITSVERTRAG
Sie erhalten von uns ein schriftliches Arbeitsvertragsangebot. Entscheiden Sie sich für uns als zukünftiger Arbeitgeber, so wird ein Termin zur Vertragsunterzeichnung vereinbart. -
Kann ich meine Unterlagen auch in einer anderen Sprache senden?
Nein, alle Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen von vereidigten Fachübersetzter*innen ins Deutsche übersetzt werden. Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit über die “Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB)” zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen.
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Sind Initiativbewerbungen möglich?
Ja, wenn Sie sich für die Berufsfelder Gesundheit, IT, Bau, Soziales oder der allgemeinen nichttechnischen Verwaltung interessieren, können Sie sich für unseren Bewerberpool anmelden. Wenn dann passenden Stellen vakant sind, werden Sie von uns darüber informiert. Allgemeine Initiativbewerbungen nehmen wir derzeitig nicht entgegen. Schauen Sie deshalb bitte regelmäßig auf unserem landesweiten Karriereportal nach passenden Stellen.
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Kann ich mich auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben?
Ja, Sie können sich gerne auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben. Damit wir dabei nicht den Überblick verlieren, bewerben Sie sich bitte auf jede Stelle separat.
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Was ist eine Selbstpräsentation im Bewerbungsgespräch?
Eine Selbstpräsentation ist eine kompakte Vorstellung der eigenen Person. Hier können Visualisierungen genutzt und beispielsweise folgende Inhalte angesprochen werden:
- Einschlägige Qualifikationen
- Beruflicher Werdegang
- Stärken und Schwächen in Bezug auf die ausgeschriebene Stelle
- Motivation für die Stelle
Für bestimmte Aufgabengebiete spielt die Präsentationskompetenz eine wichtige Rolle, so dass die Selbstpräsentation auch in die Leistungsbewertung im Rahmen des Auswahlprozesses einfließt.
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Wie ist der Stand meiner Bewerbung?
Grundsätzlich bemühen wir uns, allen Bewerbenden zügig zu antworten. Da in unserem Bewerbungsprozess mehrere Instanzen zu durchlaufen und damit verschiedene Entscheidungsträger*innen involviert sind, kann es im Bewerbungsprozess gelegentlich zu Verzögerungen kommen.
Sollten Sie nach rund drei Wochen noch nichts von uns gehört haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung im Personalrekruiting. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende einer jeden Stellenanzeige.
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Was ist eine vorläufige Zusage?
Nach einem Auswahlgespräch erhaltem Sie zeitnah eine vorläufige fachliche Zusage. Erst nach der Prüfung des Verfahrens auf Fehler und der Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen erhalten Sie dann ein persönliches Vertragsangebot.
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Was passiert mit den Bewerbungsunterlagen und meinen Bewerbungsdaten nach dem Verfahren?
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und nach Ablauf von verschiedenen Anfechtungs- und Einspruchsfristen werden alle Bewerbungsunterlagen und personenbezogenen Daten der abgelehnten Bewerber*innen gelöscht.
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Kann ich mich auch nach einer Absage wieder bewerben?
Ja, auch wenn Sie von uns eine Absage erhalten haben, können Sich trotzdem auf eine andere freie Stelle bewerben.
Nur weil wir uns bei einer bestimmten Stelle für jemand anderen entschieden haben, bedeutet das nicht, dass Sie ungeeignet für unsere Behörde sind. Oft sind es nur Feinheiten, die ausschlaggebend sind und letztendlich zu einer Absage führen.
Wir prüfen jedes Mal erneut, ob Ihre Erfahrungen, Fähigkeiten und Kompetenzen zum jeweiligen Stellenprofil passt.
FAQ A - Z
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Anforderungsprofil
Das Anforderungsprofil enthält neben der Beschreibung des Aufgabengebietes sämtliche Anforderungen (Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen) in Bezug auf das Aufgabengebiet. Als öffentlicher Arbeitgeber gibt es eine Verpflichtung zur Erstellung eines Anforderungsprofils vor Besetzung der jeweiligen Stelle. Während des gesamten Stellenbesetzungsverfahrens sind wir an die Festlegungen des Anforderungsprofils gebunden, womit diese auch als Grundlage für die Auswahlentscheidung fungiert. Auf Grundlage des Anforderungsprofils wird das Bewerbungsgespräch/ Interview geführt und auch die Auswahlentscheidung getroffen.
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Ansprechpersonen
Sie haben Fragen zu einer bestimmten Stellenausschreibung? Dann finden Sie die passenden Ansprechpersonen in der entsprechenden Stellenausschreibung.
Bei allgemeinen Fragen können Sie sich jederzeit an: karriere@ba-mh.berlin.de wenden.
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Auswahlkommission im Auswahlgespräch
Die Auswahlkommission in einem Stellenbesetzungsverfahren setzt sich in der Regel aus Personalverantwortlichen, aus Fachentscheider*innen und Vertreter*innen der Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauenvertreterin, Schwerbehindertenvertretung) zusammen. Im Rahmen eines Bewerbungsgespräches werden Ihnen alle Beteiligten mit Ihren Funktionen noch einmal vorgestellt.
Unterschieden wird zwischen sog. wertenden Beobachter*innen und Prozessbeobachter*innen. Nur die Erkenntnisse der wertenden Beobachter*innen fließen in den Leistungsvergleich mit ein. Erschrecken Sie daher nicht, wenn Ihnen eine größere Gruppe beim Auswahlgespräch gegenübersitzt. Viele der Personen sitzen im Raum, um sicherzustellen, dass das Auswahlverfahren fehlerfrei und fair abläuft.
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Bestenauslese
Im öffentlichen Dienst gibt Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) das Prinzip der Bestenauslese als Grundlage für die Personalentscheidungen vor. Dieses Prinzip legt verbindliche Auswahlkriterien fest und wird durch die ständige Rechtsprechung weiter konkretisiert.
Führungskräfte, Entscheidungsträger*innen und Gremien stehen vor der Aufgabe, die Eignung der Bewerbenden so einzuschätzen, dass die am besten geeigneten Personen für die jeweiligen Anforderungen ausgewählt werden können. Ziel ist es, die Bestenauslese sicher und gerichtsfest umzusetzen, um die besten Talente zu gewinnen.
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Bewerbungsfrist
Für jede ausgeschriebene Stelle gibt es eine festgelegte Bewerbungsfrist, diese ist in jeder Ausschreibungen hinterlegt. In der Regel liegt die Dauer der Ausschreibung bei zwei bis vier Wochen. In diesem Zeitraum werden alle eingegangenen Bewerbungen gesammelt und geprüft. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist kann dann mit dem Auswahlverfahren begonnen werden.
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Erfahrungsstufen
Was sind Erfahrungsstufen?
Die Erfahrungsstufen sind Bestandteil des Tarifvertrags der Länder (TV-L) und bestimmen die Höhe des Entgelts für Angestellte. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt man in höhere Stufen auf, was zu einer Gehaltssteigerung führt.Wie sind die Erfahrungsstufen aufgebaut?
• Stufe 1: Berufseinsteiger ohne einschlägige Erfahrung
• Stufe 2: Nach einem Jahr in Stufe 1
• Stufe 3: Nach drei Jahren in Stufe 2
• Stufe 4: Nach vier Jahren in Stufe 3
• Stufe 5: Nach vier Jahren in Stufe 4
• Stufe 6: Nach fünf Jahren in Stufe 5Wird vorherige Berufserfahrung angerechnet?
Ja, einschlägige Berufserfahrung kann bei der Einstufung berücksichtigt werden. In der Regel wird die Zeit, die in einer vergleichbaren Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft erbracht wurde, geprüft und entsprechend angerechnet.Kann die Einstufung individuell verhandelt werden?
Grundsätzlich erfolgt die Einstufung nach den tariflichen Vorgaben. In Einzelfällen kann eine höhere Stufe vereinbart werden, wenn besondere Erfahrungen oder Qualifikationen vorliegen. Dies bedarf jedoch einer gesonderten Prüfung und Zustimmung durch die Personalstelle.Was passiert, wenn ich die Stelle innerhalb des Bezirksamts wechsle?
Bei einem Wechsel innerhalb des Bezirksamts bzw. im Land Berlin wird die bereits erreichte Stufe in der Regel übernommen.Wie wirkt sich eine Unterbrechung auf meine Stufe aus?
Bei Unterbrechungen wie Elternzeit oder Krankheit werden die bisher erreichten Zeiten angerechnet.Wo kann ich mich über meine individuelle Einstufung informieren?
Für eine persönliche Beratung zur Einstufung und möglichen Anrechnungen können Sie sich an die Serviceeinheit Personal des Bezirksamts wenden. -
Formale Anforderungen
Die formalen Anforderungen beschreiben in der Regel die Qualifikationen, über die Sie im Zeitpunkt der Bewerbung zwingend verfügen sollten und diese auch durch entsprechende Urkunden nachweisen können. In Einzelfällen ist durch eine Fußnote im Anforderungsprofil kenntlich gemacht worden, dass eine bestimmte Anforderung nicht zwingend vorliegen muss.
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Karriereportal des Landes Berlin
Sie wollen sich auf eine ausgeschriebene Stelle bei uns bewerben? Dann nutzen Sie dafür bitte das Karriereportal des Landes Berlin.
Wenn Sie schon eine konkrete Vorstellung von Ihrem Job bei uns im Bezirksamt haben, dann nutzen Sie gern die Filterfunktion und finden Sie damit ganz einfach den passenden Job für sich!
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Menschen mit Behinderung
Schwerbehinderte und Menschen mit anerkannter Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie uns in ihrer Bewerbung auf eine eventuelle Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung hin und fügen Sie einen entsprechende Nachweise bei.
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Menschen mit Migrationshintergrund
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht.
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Probezeit
Die Probezeit beträgt in der Regel sechs Monate und wird in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten.
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Teilzeit arbeiten
Jedes Aufgabengebiet im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf ist grundsätzlich in Voll- und Teilzeit wahrzunehmen. Sollte im Einzelfall nur eine Besetzung in Vollzeit in Betracht kommen, finden Sie hierzu einen Hinweis in der Stellenanzeige.
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Verdienst
Die Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe ist in der in der jeweiligen Stellenausschreibung hinterlegt.
Entgeltgruppe
Hierbei wird die auszuübende Tätigkeit der Beschäftigten in den Tarifvertrag für die Länder im öffentlichen Dienst (TV-L) in eine Entgeltgruppe zugeordnet. In einigen Entgeltgruppen werden die Tätigkeiten in Fallgruppen differenziert.Erfahrungsstufe
Neben der Entgeltgruppe werden Beschäftigte bei der Einstellung auch einer Erfahrungsstufe zugeordnet. Beschäftigte ohne Berufserfahrung werden der Stufe 1 zugeordnet. Wenn entsprechende Nachweise (Zeugnisse) vorliegen, werden die bereits vorhandenen Berufserfahrungen auf Einschlägigkeit oder Förderlichkeit geprüft. Möglicherweise können Sie damit gleich zu Beginn der Beschäftigung einer höheren Stufe zugeordnet werden. Weitere Informationen finden Sie unter:“Erfahrungsstufen”.Besoldungsgruppe
Die Besoldungsgruppe bezeichnet die Gehaltsgruppe von Beamtinnen und Beamten und Richter*innen. Das Gehalt, das Sie erhalten, wird in Besoldungsgruppen eingestuft. Die gesetzlichen Grundlagen für die Einstufung des Gehalts von Beamten, Richtern und Soldaten sind im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) festgelegt.Alle Informationen über die Verdienstmöglichkeiten finden Sie hier: Aktuelle Tarif – und Vergütungsinformationen: TdL / und Öffentlicher Dienst (Angaben ohne Gewähr)
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Wissenstransfer
Sollten Sie in der Stellenanzeige einen Hinweis zu einem “strukturierten Wissenstransfer” finden, ist davon auszugehen, dass der/die aktuelle Stelleninhaber*in zum Zeitpunkt Ihres Arbeitsbeginns noch da ist und Sie spezifisch in das Aufgabengebiet einarbeiten kann.
Ihre Frage war nicht dabei?
Dann rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.”:mailto:Karriere@ba-mh.berlin.de
Datenschutzerklärung für Bewerbungen
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Art.13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
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