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Ab Montag, den 28.02.2022 werden in Berlin durch das Gesundheitsamt keine Genesenennachweise mehr ausgestellt. Sie benötigen einen Genesenenzertifikat zum Nachweis des Genesenenstatus. Das Genesenenzertifikat erhalten Sie bei Vorlagen des positiven PCR-Testergebnis und mit Ausweis in den Apotheken!
Durch die neue SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats ändert sich die Bearbeitung hinsichtlich der Quarantänebescheinigung seitens der Gesundheitsämter.
Das Gesundheitsamt Marzahn-Hellersdorf stellt für Personen, die aufgrund eines positiven Antigen-Testes, ab dem 05.02.2022 als Erkrankte in Isolation waren und für Personen, die aufgrund eines positiven PCR-Test, ab dem 28.03.2021 in Isolation waren, grundsätzlich keine Quarantänebescheinigungen mehr aus.
Der Arbeitgeber kann mit dem positiven Testergebnis eine Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei der Senatsverwaltung für Finanzen beantragen.
Sollten Sie eine Quarantänebescheinigung zur Vorlage bei anderen Behörden oder Institutionen benötigen, setzen Sie uns bitte davon in Kenntnis. Wir senden Ihnen dann die Bescheinigung zu.
siehe auch Informationen der Senatsverwaltung für Finanzen
Bei einem positiven Testergebnis muss die häusliche Isolation grundsätzlich für zehn Tage eingehalten werden. Die Isolationspflicht endet nach diesem Zeitraum ohne Test.
Zur frühzeitigen Beendigung der Isolation muss ein negatives PoC-Antigen- oder PCR-Testergebnis vorliegen. Diese Testung darf frühestens am fünften Tag nach der Absonderung begründenden Testung erfolgen. Zudem müssen Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Sind Sie nach fünf Tagen noch nicht 48 Stunden symptomfrei, so verlängert sich die Isolation, bis Sie 48 Stunden symptomfrei und negativ getestet sind. Kann die Isolation nicht vorzeitig beendet werden, endet sie mit dem Ablauf des zehnten Tags automatisch.
Für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen gelten zusätzliche Auflagen.
Sie finden alle Informationen rund um die einrichtungsbezogene Impfpflicht und die entsprechenden Meldeformulare auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung oder unter diesem Link: Seite der SenWGPG
vom 27. September 2022
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Wenn Sie Krankheitszeichen haben und auf Veranlassung des Gesundheitsamtes oder einer Ärztin/eines Arztes einen Corona-Test gemacht haben, besteht der Verdacht auf eine Infektion. SIE MÜSSEN SOFORT IN QUARANTÄNE GEHEN. Ihre Quarantäne endet in diesem Fall, wenn Sie ein negatives Testergebnis haben. Wenn das Testergebnis positiv ist, verlängert sich Ihre Quarantäne.
Bitte informieren Sie alle Personen, mit denen Sie in den zwei Tage vor Ihren Krankheitszeichen engen Kontakt hatten. Diese Personen sollen auf Krankheitszeichen achten und den Kontakt zu anderen Personen reduzieren. Diese Personen müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Quarantäne gehen.
Wenn Sie ein positives PCR-Ergebnis haben, besteht eine Quarantänepflicht. Wie lange die Quarantäne dauert, entnehmen Sie bitte der Grafik oder unter dem folgenden Link. Informieren Sie Ihre engen Kontaktpersonen. Diese müssen sich gegebenenfalls in Quarantäne begeben aufgrund der Kontaktsituation.
Bitte folgen Sie diesem Link
Bitte folgen Sie diesem Link
Nein. Wer ein Quarantäneschreiben mit Beginn- und Enddatum vom GA
bekommen hat, erhält kein separates Schreiben zusätzlich zur Beendigung der
Quarantäne. Ausnahmen sind aber, Bürgerinnen und Bürgern, bei denen
zwischendurch Krankheitssymptome auftreten oder sich im Nachhinein noch
andere Kontakte herausgestellt haben und/oder das GA reagiert hat.
Anträge auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei Verdienstausfall eines Arbeitnehmers auf Grund behördlich angeordneter Quarantäne oder Tätigkeitsverbot nach § 56 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
sind im Land Berlin an die Senatsverwaltung für Finanzen
Klosterstr. 59, 10179 Berlin zu stellen.
Die notwendigen Informationen zum Datenschutz finden Sie unter diesem Link
Berliner Coronavirus-Hotline: (030) 9028-2828 (täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr)
Falls sie zur Senats-Hotline weitere Informationen möchten folgen Sie diesem Link
Aktuelle Mitteilungen der Bundesregierung
Aktuelle Mitteilungen der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin
Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin
Informationen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Corona-Prävention in Berlin – Fragen und Antworten
Wichtige Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Gesundheitsamt
Corona-Hotline
Telefonsprechzeiten der Hotline des Berliner Senats von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Aktuell sind viele Fehlinformationen (sogenannten Fake News) im Internet verfügbar. Dies betrifft insbesondere Social Media, wie z.B. Facebook, Twitter und Messenger-Gruppen wie z.B. Telegram. Bitte achten Sie auf seriöse Quellen. Offizielle Berliner Webseiten beginnen zumeist mit www.berlin.de