Datenschutzbeauftragter

Datenschutzwolke mit Datenschutzbegriffen

Mit der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung nimmt der Umfang der gespeicherten personenbezogenen Daten und der Verarbeitung dieser weiter zu. Durch die Zunahme einer Verarbeitung von Daten wachsen auch die Anforderungen an die Datenschutzkompetenzen der Behörde. Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union und das geänderte Berliner Datenschutzgesetz haben daher die Rolle des Datenschutzbeauftragten weiter gestärkt. Nach diesen Regelungen obliegen dem Behördlichen Datenschutzbeauftragten in Fragen des Datenschutzes unter anderem wichtige Unterrichtungs-, Beratungs- und Überwachungsaufgaben.

Die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks haben nach diesen Regelungen einen Anspruch darauf, dass die öffentliche Verwaltung ein hohes Datenschutzniveau sicherstellt und in der täglichen Arbeit die Datenschutzrechte berücksichtigt. Hierzu zählt auch eine datenschutzkonforme Nutzung digitaler Kommunikationsmittel. Auch wenn die Verantwortung zur Einhaltung des Datenschutzes zunächst den Verantwortlichen trifft, unterstützt der Datenschutzbeauftragte ihn hierbei durch fachkundige Beratung und Abstimmungen. Der Datenschutzbeauftragte nimmt die ihm obliegenden Aufgaben unabhängig und neutral wahr; ein Weisungsrecht des Verantwortlichen besteht hierbei nicht. Darüber hinaus unterliegt der Datenschutzbeauftragte einer besonderen Schweigepflicht. Der Datenschutzbeauftragte trägt durch seine Arbeit dazu bei, dass das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung gesichert wird.