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Sommerrodungsverbot vom 1. März bis 30. September

Seit März gilt das sogenannte Sommerrodungsverbot. Es dient dem Schutz der Fauna, also Vögeln, Tieren und Insekten. Ein halbes Jahr lang ist es deshalb untersagt, zum Beispiel Bäume, Hecken und Gebüsche zu entfernen oder stark zurückzuschneiden. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unseren FAQs.

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