Teilhabefachdienst

Frau hält mit beiden Händen einen Stift, sie trägt rechts eine Armprothese

Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit der Leistungskoordination

Die Leistungskoordination ist im Teilhabefachdienst des Sozialamtes ausschließlich zu den Sprechzeiten telefonisch erreichbar:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:0 – 12:00 Uhr

Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen nach SGB IX

Um der im SGB IX geforderten Sozialraumorientierung gerecht werden zu können, benötigt die Teilhabeplanung umfassende Kenntnisse über den regionalen Sozialraum. Daher arbeitet die Teilhabeplanung in regionalen Teams nach Bezirksregionen. Ihr Ansprechpartner in allen Angelegenheiten der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX ist immer die Leistungskoordination. Die Leistungskoordination vermittelt Ihnen auch einen Termin mit der Teilhabeplanung. Die Telefonnummern der Leistungskoordination finden Sie unter Zuständigkeiten

Für Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige (sofern die Volljährigen Jugendhilfe oder Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung erhalten) liegt die Zuständigkeit beim Jugendamt.

Haus der Teilhabe

Die Teilhabefachdienste des Amtes für Soziales und des Jugendamtes koordinieren sich in einem bezirklichen Arbeitsbündnis “Haus der Teilhabe”. Das Arbeitsbündnis “Haus der Teilhabe” steht für eine neue Qualität vernetzter und kooperativer Zusammenarbeit innerhalb der Berliner Verwaltung. Hierfür haben die Teilhabefachdienste und das Gesundheitsamt eine Kooperationsvereinbarung zum Arbeitsbündnis “Haus der Teilhabe” geschlossen.

Dienstleistung

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