Welche Leistungen gibt es?

3D-Männchen mit Stift auf einer Checkliste

Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen nach SGB IX

Eingliederungshilfe ist dafür da, dass Menschen mit Behinderungen so leben können, wie sie es möchten. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.

Menschen, die ohne Unterstützung nicht alleine in ihrer eigenen Wohnung leben können, können zum Beispiel Assistenzleistungen bekommen. Das ist unter anderem möglich

• in der eigenen Wohnung,
• in einer Wohngemeinschaft oder
• in einer besonderen Wohnform.

Es gibt noch weitere Leistungen. Diese sind zum Beispiel:

Leistungen für Wohnraum
Dabei handelt es sich um Geräte oder bauliche Maßnahmen, die den Alltag erleichtern, wie zum Beispiel Rampen und Treppenlifte.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Diese umfassen sehr unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Teilhabe, insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und zur Förderung der Arbeitsaufnahme.

Leistungen zur Mobilität
Diese Leistung können Menschen erhalten, die wegen der Art und Schwere der Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können.

Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
Diese unterstützen Menschen dabei, ihren Alltag innerhalb und außerhalb des eigenen Wohnraums möglichst selbstständig zu gestalten und zu bewältigen.

Leistungen zur Förderung der Verständigung
Diese Leistung soll Menschen mit Hör- und/oder Sprachbehinderungen bei besonderen Anlässen den Kontakt mit anderen Menschen ermöglichen oder erleichtern, zum Beispiel durch Gebärdensprachdolmetscher.

Hilfsmittel
Hilfsmittel sind Gegenstände, die Menschen mit Behinderungen dabei helfen sollen, mögliche Einschränkungen auszugleichen.

Elternassistenz
Die Elternassistenz soll Eltern mit Behinderungen dabei helfen, gemeinsam mit ihren Kindern den Alltag möglichst selbstbestimmt und eigenständig zu bewältigen.

Auch die Form der Leistung kann unterschiedlich sein. Neben Sachleistungen -etwa die Finanzierung eines Leistungserbringers – sind auch Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets möglich.

Weitere Informationen zum Gesamtplanverfahren und das Teilhabeinstrument Berlin (TiB)
finden Sie hier: