Einbürgerungen und Staatsangehörigkeiten

Die bezirkliche Einbürgerungsbehörde bearbeitet Einbürgerungsanträge und nimmt Einbürgerungen vor. Sie nimmt Anträge auf Prüfung der Staatsangehörigkeit entgegen. Außerdem ist die Einbürgerungsbehörde zuständig für die Entgegennahme von Anträgen auf Beibehaltungsgenehmigungen oder Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die bezirkliche Einbürgerungsbehörde stellt Negativbescheinigungen aus und ist für das Optionsverfahren nach Staatsangerhörigkeitsgesetz zuständig. Die Zuständigkeit der entsprechenden Behörde richtet sich nach Ihrem Hauptwohnsitz im jeweiligen Wohnbezirk.

Wichtiger Hinweis

Ab dem 01. Januar 2024 werden die Aufgaben im Bereich Einbürgerungen und sonstige Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nicht mehr von den Bezirksämtern, sondern zentral vom Landesamt für Einwanderung (LEA) wahrgenommen.

Um den Aufgabenübergang bestmöglich vorbereiten zu können, werden durch die Einbürgerungsbehörde zurzeit vorrangig laufende Verfahren abgeschlossen.

Aus diesem Grund können die Bearbeitung neuer Anträge (Stichtag: 01.01.2023), telefonische und schriftliche Auskünfte, Beratungsgespräche und die Beantwortung von E-Mails aktuell nur nachrangig erfolgen.

Um Verfahren schnellstmöglich bearbeiten und abschließen zu können, bitten wir Sie von Sachstandsanfragen abzusehen. Die Einbürgerungsbehörde oder das LEA wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald eine Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt ist oder Ihre Mitwirkung benötigt wird.

Frau hält deutschen Reisepass
Kartenzahlungsterminal

Zahlungsmöglichkeit

  • Eine Zahlung in der bezirkliche Einbürgerungsbehörde ist nur noch bargeldlos (girocard mit PIN) möglich.