Hygiene und Umweltmedizin

Abstrakte Figur wehrt mit der Hand Krankheitserreger ab

Arztmeldebogen 2020

  • Meldepflichtige Krankheit gemäß § 6 IfSG

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Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen

Anträge auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei Verdienstausfall eines Arbeitnehmers auf Grund behördlich angeordneter Quarantäne oder Tätigkeitsverbot nach § 56 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
sind im Land Berlin an die Senatsverwaltung für Finanzen
Klosterstr. 59, 10179 Berlin zu stellen.

Informationen zu Affenpocken

Informationen zu Affenpocken finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes und dem folgenden Link…

Information und Beratung:

  • Umfassende Aufklärung zur Übertragung, Weiterverbreitung und Verhütung von Infektionskrankheiten
  • Beratung zu hygienisch medizinischen Fragestellungen
  • Infektionshygienische Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen, Kosmetik- und Tätowierstudios, Saunen, Fitnessstudios, Badeeinrichtungen, etc.
  • Informationen zu Grippeerkrankungen
  • Hygienemaßnahmen in öffentlich zugänglichen und medizinischen Einrichtungen
  • Impfungen
  • bei Rattenbefall
  • bei Schädlingsbefall (Mäuse, Schaben, Bettwanzen, Fliegen, Vorratsschädlinge) im Wohnbereich
  • Informationsmaterial

Hygienische Überwachung:

Weitere Quellen:

Kopflauskontrolle zu den ausgewiesenen Sprechzeiten

  • Hinweise zu Kopfläusen – siehe Merkblatt im Download

Umweltmedizinische Themen

Bitte Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz während der Dienstzeiten per Fax an den Fachbereich Hygiene unter folgender Nr.:
  • 90293 3628!* mitteilen.

Bei schweren ansteckenden Infektionskrankheiten, für die eine Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz besteht, (z.B. Meningitis oder Masern) ist das Gesundheitsamt, die Rufbereitschaft des FB Hygiene, außerhalb der regulären Dienstzeit telefonisch über die folgende Telefon-Nr. erreichbar: 0151/2615 0577.
Dringende Mitteilungen per Fax sind außerhalb der Dienstzeit, nur nach telefonischer Kontaktaufnahme über die o. g. Telefonnummer unter der
Faxnummer (030) 9028 5003 möglich.

Meldepflichtig sind z. B. der feststellende Arzt/Ärztin, auch in Krankenhäusern und Leiter_innen von Pflegeeinrichtungen, Heimen oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen, auch der behandelnde/leitende Arzt/Ärztin…(siehe § 8 (1) IfSG

MRE-Netzwerk

Ein regionales Netzwerk der im Gesundheitsdienst tätigen Akteure im Bezirk Marzahn-Hellersdorf zur Bekämpfung resistenter Keime.

Fachbereich Hygiene und Umweltmedizin
Innendienst
Telefon: (030) 90293 3639