Einwohnerfragestunde BVV Marzahn-Hellersdorf

Einwohneranfragen können wieder bei der BVV eingereicht werden.

Die Bürgerinnen und Bürger von Marzahn-Hellersdorf sind herzlich aufgerufen wieder Einwohneranfragen einzureichen.
Die Fragen sind fünf Arbeitstage vor der Sitzung der BVV in Textform im Büro der BVV einzureichen.

Die Modalitäten sind im § 29 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin geregelt.

(1) Die BVV führt zu Beginn jeder ordentlichen Sitzung eine Einwohnerfragestunde durch.
Ihre Dauer wird auf 45 Minuten begrenzt.

(2) Bürgerinnen/Bürger lassen sich in eine Frageliste eintragen. Sie tragen ihre Anfragen nach namentlichem Aufruf mündlich vor. Die Fragen sind fünf Arbeitstage vor der Sitzung der BVV in Textform im Büro der BVV einzureichen.
Jede Bürgerin/jeder Bürger kann pro Sitzung der BVV maximal zwei Anfragen einreichen. Die Anfragen dürfen bis zu fünf Unterfragen enthalten.

(3) Die Fragen müssen einen Zusammenhang zur aktuellen Bezirkspolitik und/oder zur Arbeit der BVV aufweisen.
Darüber hinaus gehende Fragen werden dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden übergeben.
Die Prüfung obliegt der Vorsteherin/dem Vorsteher.
Eine Diskussion unter den Mitgliedern der BVV findet nicht statt. Jedoch können von Bürgerinnen/Bürgern pro Anfrage bis zu zwei Nachfragen gestellt werden.

(4) Die Redezeit kann von der Vorsteherin/dem Vorsteher begrenzt werden. Die Vorsteherin/der Vorsteher kann die Fragende/den Fragenden, die/der vom Fragegegenstand abschweift, „zur Sache“ rufen. §§ 48 bis 54 GO BVV gelten entsprechend.

(5) Fragen, die nicht beantwortet werden, werden dem Bezirksamt mit dem Ersuchen um weitere Beantwortung gemäß der GGO des Landes Berlin übergeben.

(6) Fragen, bei deren Aufruf der/die Fragestellende nicht anwesend ist, oder die wegen Zeitablaufes nicht beantwortet werden konnten, werden nicht behandelt.

Einwohneranfragen online
Mit einem Online-Formular können Sie Ihre Einwohneranfragen auch direkt an das Büro der BVV senden. Nutzen Sie einfach folgenden Link.

Zum Online-Formular