Bildung und Teilhabe

Informationen zu aktuellen Einschränkungen im Wohnungsamt – zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus

Von der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Vermeidung einer schnellen Ausbreitung des Corona-Virus sind leider auch die Mitarbeitenden im Amt für Bürgerdienste betroffen. Derzeit gilt, persönliche Kontaktsituationen so zu gestalten, dass sie beiderseits zu keiner gesundheitlichen Gefährdung führen. Die unterschiedlichen räumlichen Bedingungen in den einzelnen Ämtern lassen dies leider nicht flächendeckend zu.

Beide Aspekte bedingen temporäre oder aber dauerhafte Reduzierungen der persönlichen Vorsprachemöglichkeiten im Amt für Bürgerdienste. Das Dienstleistungsangebot wird selbstverständlich, wenn auch reduziert, in allen Bereichen aufrechterhalten! Die Bearbeitung von Anliegen im Wohnungsamt erfolgt ausschließlich schriftlich oder telefonisch.

Für die Bereiche Wohngeld/Bildung und Teilhabe des Wohnungsamtes gilt vorerst bis auf weiteres folgendes:

Die Mitarbeitenden sind für Sie wie folgt telefonisch unter der Rufnummer
(030) 90293-6224 erreichbar:
Montag, Dienstag: 9:00 bis 11:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 15:00 Uhr

Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an wohngeld@ba-mh.berlin.de ein.

Weitere Informationen sowie Wohngeldrechner zur überschlägigen Kalkulation finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen oder des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

4 Grundschüler melden sich

Im Amt für Bürgerdienste/Fachbereich Bildung und Teilhabe werden Anträge auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, bearbeitet. Nähere Informationen zur Dienstleistungsbeschreibung und die für die Beantragung der Leistung erforderlichen Formulare finden Sie auf dem Serviceportal Berlin.

Für die Annahme der Anträge und Unterlagen stehen Ihnen die Bürgerämter unseres Bezirkes zur Verfügung. Anträge und Unterlagen können per Post übersandt, beim Bürgeramt bzw. Pförtnerdienst abgegeben oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich Wohnen keine Sprechzeit zur persönlichen Vorsprache anbietet.

Die Ausgabe des berlinpasses-BuT findet in den Bürgerämtern statt. Dort besteht zudem die Möglichkeit, gegen Entgelt das erforderliche Passfoto zu erstellen.

Antragsformulare erhalten Sie bei den Bürgerämtern, außerdem stehen auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entsprechende Antragsformulare zum Ausdrucken zur Verfügung.

Wichtige Hinweise zum Datenschutz

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit geregelt werden.

  • Hinweise zum Datenschutz - Bildung und Teilhabe

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