Bildung und Teilhabe

4 Grundschüler melden sich

Im Amt für Bürgerdienste/Fachbereich Wohnen werden Anträge auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, bearbeitet. Nähere Informationen zur Dienstleistungsbeschreibung und die für die Beantragung der Leistung erforderlichen Formulare finden Sie auf dem Serviceportal Berlin.

Die Antragsunterlagen reichen Sie bitte wie folgt ein:
  • postalisch: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Wohnungsamt, 12591 Berlin
  • per Fax: 030/90293-6205
  • per E-Mail (gescannte Dokumente bitte im PDF-Format)

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen persönlich in den Bürgerämtern des Bezirkes abzugeben. Eine Beratung findet dort jedoch nicht statt.

  1. Bürgeramt Helle Mitte
  2. Bürgeramt Marzahner Promenade
  3. Bürgeramt Biesdorf-Center

In Einzelfällen, in denen eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, können Sie das Bürgertelefon unter 115 kontaktieren oder eine E-Mail an den Fachbereich Wohnen schicken. In der Regel melden wir uns innerhalb von drei Werktagen zurück. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist grundsätzlich nicht möglich.

Schülerbeförderung

Ein kostenloses Schülerticket (Berlin AB-Bereich) erhalten alle Berliner Schülerinnen und Schüler bei der BVG. Schülerinnen und Schüler, die für den Besuch der Schule den Tarifbereich C nutzen müssen, kaufen das hierfür benötigte ABC-Schülerticket und erhalten das Geld erstattet.

Allgemeines

Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungspaket.

Anspruchsberechtigung:
  • Kinder unter 25 Jahren im Haushalt
  • Bezug von Wohgeld oder Kinderzuschlag bzw. Antrag auf Wohngeld oder Kinderzuschlag
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
  • Tagesausflüge und Projekttage von Schulen, Kindertageseinrichtungen und der
  • Kindertagespflege
  • Klassen- und Kitafahrten
  • Lernförderung
  • Schülerbeförderung (außer Schülerausweis im Tarifbereich AB; Schülerinnen und Schüler mit Schülerausweis fahren kostenlos im Tarifbereich AB – Beantragung über BVG online
  • persönlichen Schulbedarf
  • Sport, Kultur und Freizeit (nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
  • gemeinsames Mittagessen für Schülerinnen und Schüler einer allgemein- oder berufsbildenden Schule ab der 7. Klasse und Kinder einer Tageseinrichtung und der Kindertagespflege (für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 bis 6 ist die Mittagsverpflegung kostenlos)

Seit 01. Januar 2023 erhalten erwachsene Anspruchsberechtigte den sogenannten Berechtigungsnachweis.

Wichtige Information zur Datenerhebung

Seit dem 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU), in der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit geregelt werden.

  • Hinweise zum Datenschutz - Bildung und Teilhabe

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