Zuständigkeiten im Rahmen des Sozialgesetzbuches Neun (SGB IX)

Illustration zum Finden des richtigen Ordners
  • Beratung in Fragen der Teilhabe
  • Leistungen für Körperersatzstücke, orthopädische Hilfsmittel oder andere Hilfsmittel
  • Leistungen für Einzelfallhilfe (Sozialassistenz)
  • Hilfe bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung
  • Hilfe zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
  • Hilfe für behinderte Menschen in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Hilfe zur Beschaffung, Ausstattung mit besonderen Bedienungseinrichtungen, Betrieb – und Instandhaltung eines Kraftfahrzeuges
  • Hilfe zur Erlangung einer Fahrerlaubnis
  • Hilfe in Beschäftigungsstätten
  • Hilfe in Tagesstätten für behinderte Menschen
  • Hilfe in Werkstätten
  • Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern
  • Aufstellen von Gesamtplänen der Hilfeplanung
  • Teilnahme am trägerübergreifenden Presönlichen Budget
  • Gewährung von weiteren Hilfen nach dem SGB XII bei gleichzeitigen Leistungen der Teilhabe, z.B.:
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Gewährung von weiteren Hilfen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG) bei gleichzeitigen Leistungen der Teilhabe