Hinweise für Reiserückkehrende

Informationen für Einreisende aus Risikogebieten

Als Einreisende/r aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet melden Sie sich bitte über die Internetseite www.einreiseanmeldung.de.
Bitte laden Sie alle erforderlichen Nachweise (Testnachweise sowie ggf. Impf- bzw. Genesenennachweise) bereits bei der Einreiseanmeldung via www.einreiseanmeldung.de hoch.
Sie sind damit Ihrer Verpflichtung, sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden, nachgekommen.

Als Reisende/r aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Für Einreisende aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten gelten Absonderungspflichten nach der Einreise. Abhängig davon, aus welcher Art von Gebiet Sie einreisen, gibt es unterschiedliche, in der Coronavirus-Einreiseverordnung geregelte Absonderungs- und Nachweispflichten. Nachzulesen sind diese in der bundesweit einheitlichen Coronavirus-Einreiseverordnung.
Diese finden Sie unter diesem Link

Informationen darüber, welche Verpflichtungen für Einreisende aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten gelten, finden Sie auf der Internetseite der Senatskanzlei Berlin

Die aktuelle Einordnung der internationalen Gebiete als Hochrisiko- und Virusvariantengebieten durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI finden sie auf der Internetseite des RKI

*Für Einreisende aus Virusvariantengebieten besteht eine 14 tägige Quarantänepflicht ohne Verkürzungsmöglichkeit und in der Regel ohne die Möglichkeit einer Ausnahme von der Quarantänepflicht.
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Bitte beachten Sie, dass eine einmalige Testung auf das Vorhandensein einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 keine absolute Sicherheit bietet, dass Sie sich während Ihres Aufenthaltes im Ausland nicht infiziert haben.

Sollten Sie innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet und innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise aus einem Virusvariantengebiet akute respiratorische Symptome jeder Schwere wie z.B. Halskratzen, Halsschmerzen, Husten, Fieber etc. entwickeln, bleiben Sie bitte bis zur Abklärung abgesondert (d.h. in Quarantäne). Suchen Sie Ihren behandelnden Arzt auf und informieren die Arztpraxis vorher über Ihr Kommen.
Melden Sie sich umgehend im Gesundheitsamt telefonisch unter 030 90293-3639 oder per E-Mail .