Inhaltsspalte
Fragen und Antworten zum Impfen
Stand: 22. Februar 2021
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Fragen
Impfung
Nein, es besteht keine Pflicht zur Impfung gegen Corona.
Nein. Für die Bürgerinnen und Bürger wird die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos sein. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt die Bundesregierung. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
Grundsätzlich können in Berlin nur Personen geimpft werden, die eine Einladung erhalten haben. Eine Einladung erhalten nur Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Berlin. Darüber hinaus können Personen geimpft werden, die aufgrund ihrer Tätigkeit in Berlin über ihren Arbeitgeber zu einer Impfung eingeladen werden.
Sollten Sie nach der Impfung Nebenwirkungen verspüren, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt.
Gemäß §§ 6,8 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind nur Angehörige der Gesundheitsberufe verpflichtet, einen Verdacht auf Nebenwirkungen an die zuständige Behörde zu melden. Bürgerinnen und Bürger können dies freiwillig tun.
Nach § 6 Abs. 1 des IfSG ist der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig. Diese Meldung erfolgt dann an das Gesundheitsamt.
Werden neue Nebenwirkungen bekannt, werden diese auf der Webseite des RKI veröffentlicht. Auch im Aufklärungsgespräch vor der Impfung wird darauf hingewiesen.
Bei Nebenwirkungen oder Komplikationen im Zusammenhang mit der Impfung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt.
Es gibt noch keine Erfahrungen, wie lange der Schutz der Impfstoffe halten wird. Es ist zu berücksichtigen, dass die Schutzwirkung auch abhängig vom eingesetzten Impfstoff ist. Neue Erkenntnisse zur Dauer der Schutzwirkung werden auf den Webseiten des Bundesministeriums für Gesundheit und des Robert-Koch-Instituts veröffentlicht.
Nein. Allerdings müssen sich auch geimpfte Personen weiter an die bestehenden Hygienevorschriften halten.
Da noch nicht ausreichende Erfahrungen vorliegen, ist die Impfung in der Schwangerschaft und Stillzeit derzeit nur nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung empfohlen. Bitte klären Sie die Möglichkeit einer Impfung im Einzelfall persönlich mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt.
Um die Corona-Pandemie schnellstmöglich zu überwinden, ist es sinnvoll, dass sich möglichst viele Personen impfen lassen. Gemäß der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (CoronaImpfV) werden ersten Schritt Menschen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft, die einen Anspruch mit höchster Priorität auf eine Schutzimpfung haben. Hierzu zählen insbesondere folgende Personen:
- Personen, mit vollendetem 80. Lebensjahr
- Personen, die in einer stationären Pflegeeinrichtung behandelt, betreut oder gepflegt werdem
- Personen, die in einer stationären Pflegeeinrichtung tätig sind
- Personen, die in medizinischer Einrichtungen arbeiten und ein hohes Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 haben
Sie müssen und können sich nicht eigenständig aktiv um eine Impfung bewerben. Entweder erhalten Sie ein Einladungsschreiben oder eine Aufforderung, sich mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin in Verbindung zu setzen.
Schutzimpfungen sind die beste Möglichkeit, sich und andere vor Infektionskrankheiten wie Corona zu schützen. Zudem helfen sie dabei, dass sich Infektionskrankheiten nicht weiter ausbreiten.
Nein, vor der Impfung wird kein Corona-Schnelltest vorgenommen. Gegebenenfalls wird Ihre Körpertemperatur gemessen.
Ja, bei akuten Infekten ist keine Impfung möglich. Mit Fragen zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt.
Bitte nehmen Sie in solchen Fällen eine Abstimmung mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt vor.
Diese erfolgt in Abhängigkeit des eingesetzten Impfstoffes. Der Abstand beträgt je nach Impfstoff 3 oder 4 Wochen und sollte möglichst genau eingehalten werden. Bei der Terminvergabe wird der zweite Termin direkt mit vergeben.
Eine erneute erste Impfung ist nicht notwendig. Die zweite impfung sollte jedoch zeitnah nachgeholt werden.
Ja, auch geimpfte Personen müssen sich weiter an die bestehenden Hygienevorschriften halten.
Ja, auch geimpfte Personen müssen sich weiter an die bestehenden Hygienevorschriften halten.
Ja, auch geimpfte Personen müssen sich weiter an die bestehenden Hygienevorschriften halten.
Zunächst werden die Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen geimpft. Schnellstmöglich im Anschluss daran auch die in Betreuten Wohngemeinschaften und Seniorenwohnanlagen lebenden Personen. Weitere Gruppen werden bald festgelegt.
Impfort
Die zur Impfung eingeladenen Personen können sich in dem Berliner Impfzentrum impfen lassen, das den für sie nach den STIKO-Vorgaben vorgesehenen Impfstoff verwendet. Dies sind für die impfberechtigte Personengruppe mit einem Alter zwischen 18 und 64 Jahren der Impfstoff AstraZeneca im Impfzentrum Tegel (CIZ TXL). Für die impfberechtigten Personengruppen mit einem Alter über 65 Jahren sind das die Impfstoffe von BioNTech und Moderna in den Impfzentren Arena, Messe, Erika-Hess-Stadion und Velodrome. Die impfberechtigten Personen mit einem Alter über 65 Jahren können weiterhin zwischen den für sie vorgesehenen Impfstoffen wählen.
Jedes Impfzentrum ist zumindest barrierefrei. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Beschreibung der Impfzentren unter service.berlin.de/corona.
Bürgerinnen und Bürger aus Berlin und Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit in Berlin zu einer Impfgruppe gehören, können sich in einem Berliner Impfzentrum impfen lassen. Die Impfung kann nur nach persönlicher Einladung erfolgen.
Nein. Bitte organisieren Sie die Anreise so, dass eine Begleitperson außerhalb des Gebäudes auf Sie wartet. Im Impfzentrum steht Unterstützung bereit, falls Sie diese benötigen. Nur in besonderen Ausnahmesituationen (z. B. gesetzlicher Betreuer) darf eine Begleitperson mit ins Gebäude. Grund ist, dass sich nicht zu viele Personen gleichzeitig im Gebaude aufhalten dürfen.
Neben einigen Parkmöglichkeiten sind alle Impfzentren auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Alternativ können Sie auch prüfen, ob sich eine Anreise mit Taxi oder einem anderen Fahrdienst anbietet. Nähere Informationen zur Anreise erhalten Sie auch in der Beschreibung Ihres Impfzentrums unter service.berlin.de/corona.
Es ist geplant, dass in den Impfzentren Ansprechpersonen für die Sprachen Deutsch, Englisch, Türkisch und Französisch zur Verfügung stehen. Weiterhin sollen Aufklärungsmaterialien in verschiedenen Sprachen bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist es vor Ort möglich, auf telefonische Sprachmittlerdienste zurückzugreifen.
Ja, nach der Impfung steht Wasser zur Verfügung.
Ja, er kann Sie auch im Impfzentrum begleiten. In die Impfkabine selbst werden Sie nur von medizinischem Fachpersonal begleitet. Ihr Hund kann vor der Impfkabine warten.
Terminbuchung
Die Impfungen erfolgen grundsätzlich in der Reihenfolge der Vorgeben der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit. Die für einen Impfvorgang vorgesehenen Personen erhalten eine persönliche Einladung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Die für einen Impfvorgang vorgesehenen Personen erhalten eine persönliche Einladung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Nach derzeitigen Informationen kann man sich auch erst später impfen lassen. Die Impfung erfolgt dann aller Vorraussicht nach über den Hausarzt im Regelbetrieb. Bitte beachten Sie hier auch die aktuell geltenden Regelungen und Hinweise, die über die Tagespresse bekannt gegeben werden. Die Impfungen erfolgen grundsätzlich in der Reihenfolge der Vorgaben der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV).
Die Verschiebung des Impftermins ist online über Ihre Bestätigungsnachricht möglich. Dafür müssen Sie bei der Buchung eine E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer angegeben haben. Sie können sich aber auch per Telefon an die Corona-Impfhotline wenden.
Nein, die Buchung für den zweiten Termin erfolgt zusammen mit der Buchung des ersten Termins.
Nein. Die QR-Codes sind personenbezogen, somit bringt der Kauf oder Erwerb eines Codes keinen Vorteil.
Nein. Die Einladungen sind personenbezogen und werden in der Reihenfolge der Vorgaben der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) versandt.
In diesem Fall kommen Sie bitte trotzdem zum Impfzentrum und melden sich vor Ort an.
Nein, eine Terminbuchung für den selben Tag ist nicht möglich, da die Bereitstellung des Impfstoffes einen zeitlichen Vorlauf benötigt.
Nein, eine Stornierung des Termins am selben Tag sollte unbedingt vermieden werden, da die Bereitstellung des Impfstoffes einen zeitlichen Vorlauf benötigt. Sollten Sie eine Stornierung Ihres Termins wünschen, können Sie dies bis spätestens am Vortag online oder über die Corona-Impfhotline tun.
Bitte prüfen sie online im Terminbuchungssystem, ob Ihr Termin eingetragen ist. Sie können sich aber auch per Telefon an die Corona-Impfhotline wenden.
In der Regel sollte auch die Buchung zweier zusammenhängender Termine möglich sein. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Personen ein Einladungsschreiben erhalten haben.
Datenschutz
Ihre Adressdaten kommen aus dem Einwohnermelderegister. Auf Grundlage dieser Daten haben Sie eine Einladung zur Impfung erhalten.
Der Berliner Senat hat sich entschieden, Sie anzuschreiben. Sollte es von Seiten des Senats als notwendig erachtet werden, wird er wieder mit ihnen in Kontakt treten.
Ablauf
Bitte erscheinen Sie am vereinbarten Tag erst zur vereinbarten Uhrzeit am Eingang zum Impfzentrum (ca. 5 Minuten vorher).
Planen Sie 1 – 1,5 Stunden ein (inkl. einer Nachbeobachtungszeit).
Aus medizinischen Gründen ist eine 30-minütige Nachbeobachtungszeit vorgesehen. Hierzu steht ein gesonderter Raum mit Sitzmöglichkeit zur Verfügung.
Da die Impfdosen entsprechend der reservierten Termine geplant und vorbereitet sind, ist eine Impfung in einem anderen Impfzentrum nicht möglich. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter des Impfzentrums.
Für die Einladungen gilt eine Stichtagsregelung. Falls Sie nicht eingeladen wurden, werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt eingeladen.
In diesem Fall können Sie das Impfzentrum nicht betreten und werden gebeten, Kontakt zu Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin aufzunehmen, um die Ursache abzuklären. Die Impfung kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Hierzu können Sie am Folgetag Online oder über die Impfhotline einen neuen Termin vereinbaren.
Nein. Es gibt keine Möglichkeit, Gepäck aufzubewahren. Bringen Sie daher bitte keine größeren Gepäckstücke mit (maximale Maße: Höhe 35 cm, Breite 25cm und Tiefe 15cm).
In den Impfzentren steht Personal zur Verfügung, das den zu impfenden Personen während des Impfprozesses Unterstützung gibt. Personen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung auf besonders geschultes Personal wie etwa eine Begleitperson mit Gebärdenkompetenz angewiesen sind, können sich ausnahmsweise im Einzelfall durch diese begleiten lassen, wenn durch Vorlage eines entsprechenden amtlichen Ausweises die Beeinträchtigung nachgewiesen werden kann.
Impfstoff
Es wird zunächst nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen. Außerdem müssen manche Impfstoffe im Ultra-Tiefkühl-Temperaturbereich (-75°C) gelagert werden. Darüber hinaus werden Impfstoffe initial nur in Mehrdosenbehältnissen verfügbar sein. In der ersten Phase werden die Impfungen daher in speziell eingerichteten Impfzentren erfolgen, was eine zeitnahe Impfung von vielen Menschen und gleichzeitig auch eine bessere Überwachung der neuartigen Impfstoffe ermöglicht. Zudem sind mobile Teams geplant, die weniger mobile Menschen (z. B. in Pflegeeinrichtungen) aufsuchen. In der zweiten Phase sollen die Impfungen zu einem großen Teil in Arztpraxen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass ausreichend Impfstoffe für ein Impfangebot an breitere Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stehen und dass ein großer Teil der Impfstoffe unter Standardbedingungen gelagert werden kann.
Wie jeder andere Impfstoff wird auch der neue Impfstoff, der vor der Infektion mit dem Corona-Virus schützen soll, intensiv geprüft. Das Zulassungsverfahren unterliegt strengen wissenschaftlichen und gesundheitspolitischen Kontrollen, d.h., auch dieser neuentwickelte Impfstoff erfüllt die hohen nationalen und internationalen Qualitätsanforderungen und wird erst nach ausreichender Prüfung auf den Markt gebracht.
Laut Zulassungsstudien kann von einer Wirksamkeit von über 90 % für die Impfstoffe von BioNTech und Moderna ausgegangen werden und von über 70 % bei AstraZeneca.
Nach derzeitigem Kenntnisstand bieten die COVID-19-mRNA-Impfstoffe (Comirnaty, COVID-19-Impfstoff Moderna) eine hohe Wirksamkeit von bis zu 95%.
Für einen ausreichenden Impfschutz muss der Impfstoff zweimal verabreicht werden. Der in den klinischen Prüfungen dargestellte Impfschutz wurde ab dem Zeitpunkt 7 Tage (Comirnaty) bzw. 14 Tage (COVID-19-Impfstoff Moderna) nach der 2. Impfung berechnet. Die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu erkranken, war bei den gegen COVID-19 geimpften Personen um 95% bzw. 94% geringer als bei den nicht geimpften Personen. Dazu ein Beispiel: Man stelle sich vor, in einer Gegend mit vielen aktiven COVID-19-Fällen treten etwa 20 Fälle je 1000 Personen auf. Würde in dieser Gegend dann ein Teil der Bevölkerung geimpft werden, würden also 20 von 1000 ungeimpften Personen an COVID-19 erkranken, aber nur etwa 1 von 1000 geimpften Personen. Wenn eine mit einem COVID-19-Impfstoff geimpfte Person mit dem Erreger in Kontakt kommt, wird sie also mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erkranken.
Wie lange der Impfschutz anhält, ist derzeit noch nicht bekannt. Der Schutz setzt auch nicht sofort nach der Impfung ein, und einige geimpfte Personen bleiben ungeschützt. Zudem ist noch nicht bekannt, ob die Impfung auch vor einer Besiedlung mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. vor einer Übertragung des Erregers auf andere Personen schützt. Daher ist es trotz Impfung notwendig, sich und seine Umgebung zu schützen, indem die AHA + A + L-Regeln beachtet werden.
Benötigte Unterlagen
Zur Impfung bringen Sie bitte die folgenden Dokumente / Unterlagen mit:
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Einladungsschreiben zur Impfung
- der dem Einladungsschreiben beigefügte Fragebogen („ausgefüllter Anamnesebogen“)
- die dem Einladungsschreiben beigefügte Einverständniserklärung
Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit. Sollten Sie den Aufklärungsbogen, die Einverständniserklärung oder den Anamnesebogen vergessen haben, kann man diese auch vor Ort ausfüllen. Den Personalausweis bzw. den Reisepass und das Anschreiben müssen Sie dabei haben, sonst können Sie nicht geimpft werden.
Sie erhalten aus organisatorischen Gründen einen separaten Nachweis über die Impfung. Bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt können Sie die Impfung später in den Impfausweis nachtragen lassen.
Ja, es kann trotzdem geimpft werden. Sie erhalten ohnehin die Dokumentation der Impfung auf einem gesonderten Blatt. Später können Sie bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt die Impfung in den Impfausweis eintragen lassen.
Ja, Sie können Ihre zweite Impfung trotzdem erhalten. In dem Impfzentrum, in welchem Sie Ihre erste Impfung erhielten, werden Ihre beiden Schutzimpfungen dokumentiert.
Mobile Impfteams
Pflegeeinrichtungen werden von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gesondert informiert.
Personen mit eingeschränkter Mobilität sollten zunächst die Unterstützung aus Familie, Freundes- und Bekanntenkreis hinsichtlich Transport und Begleitung prüfen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Nutzung von Sonderfahrdiensten.
Personen mit einem Alter von über 80 Jahren können zudem ein Taxi für den Transport zu den Impfzentren und zurück in die Wohnung nutzen.
Der Einsatz von mobilen Impfteams ist derzeit aufgrund der geringen Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes und des sehr aufwendigen Impfstoffvorbereitungsprozesses grundsätzlich nur für stationäre Pflegeeinrichtungen möglich.
Ja, hierzu erhalten die zuständigen ambulanten Pflegedienste eine gesonderte Information der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Ja, hierzu erhalten die zuständigen ambulanten Pflegedienste eine gesonderte Information der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Personen, die aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität kein Impfzentrum aufsuchen können.
Pflegeeinrichtungen werden von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gesondert informiert.
Nein, das ist leider nicht möglich.
Medizinische Fragen
Bitte nehmen Sie in solchen Fällen vor dem Impftermin eine Abstimmung mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt vor.
Bitte nehmen Sie in solchen Fällen vor dem Impftermin eine Abstimmung mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt vor.
Aktuell sind folgende Nebenwirkungen bekannt:
Typische Beschwerden laut Robert-Koch-Institut nach einer Impfung sind Rötung, Schwellungen und Schmerzen an der Impfstelle, auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und Unwohlsein sind möglich. Diese Reaktionen sind Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab.
Spezifische Nebenwirkungen: Bisher konnten keine schwerwiegenden Sicherheitsbedenken festgestellt werden, allerdings ist der Beobachtungszeitraum für relevante Impfnebenwirkungen derzeit noch zu kurz.
Mogliche Nebenwirkungen sind kurz nach der Impfung zu erwarten.
Bei allen Impfstoffen können nach Anwendung allergische Reaktionen auftreten. In die Gruppe der allergischen Reaktionen fallen sowohl kurzzeitige lokale Überempfindlichkeitsreaktionen nach der Impfung als auch schwerwiegende potentiell lebensbedrohliche Sofortreaktionen (Anaphylaxie). Das Paul-Ehrlich-Institut, das in Deutschland für die Sicherheitsbewertung von Impfstoffen zuständig ist, gibt die durchschnittliche Häufigkeit von anaphylaktischen Reaktionen nach der Verabreichung von derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen mit 0,4 bis 11,8 pro 1 Million Impfstoffdosen an.
Laut den Einschätzungen des Paul-Ehrlich-Instituts, ist auf Basis der derzeit vorliegenden Daten kein generell erhöhtes Risiko für schwerwiegende unerwünschte Wirkungen für Personen mit bekannten Erkrankungen aus dem atopisch-allergischen Formenkreis (z.B. Asthma, Neurodermitis und allergischer Schnupfen mit Bindehautentzündung (Rhinokonjunktivitis) einschließlich Heuschnupfen und Hausstaubmilbenallergie) bei Impfung mit Comirnaty oder COVID-19 Vaccine Moderna abzuleiten.
Grundsätzlich sollten körperliche Anstrengungen und Saunagänge unmittelbar nach einer Impfung vermieden werden. Nach jetzigem Kenntnisstand ist Autofahren nach der Impfung erlaubt.
Ja. Der Impfstoff bietet zwar einen sehr hohen Schutz, aber ein 100%iger Schutz kann leider nicht gewährleistet werden.
Der Impfstoff wird durch medizinisches Personl gespritzt.
Bei den ersten Impfstoffen werden pro Impfung ca. 0,3 – 0,5 ml die verabreicht.
Wie lange der Impfschutz anhält, ist derzeit noch nicht bekannt. Der Schutz setzt auch nicht sofort nach der Impfung ein, und einige geimpfte Personen bleiben ungeschützt. Zudem ist noch nicht bekannt, ob die Impfung auch vor einer Besiedlung mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. vor einer Übertragung des Erregers auf andere Personen schützt. Daher ist es trotz Impfung notwendig, sich und seine Umgebung zu schützen, indem die AHA + A + L-Regeln beachtet werden.
Für diese Schutzimpfung gibt es noch keine Langzeitbeobachtungen, daher ist dies noch nicht bekannt.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Hotline
Wer befürchtet, sich angesteckt zu haben, kann sich telefonisch beraten lassen.