Drucksache - 1322/V
Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf von Berlin
27.08.04 Vorlage
zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 23.09.04 1.
Gegenstand
der Vorlage: Abschlussinformation zu
dem Ersuchen der BVV, 2.
Die
BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Die Organisationseinheit (OE) Allgemeine Verwaltung der
Serviceeinheit Haushalt, Personal und Allgemeine Verwaltung ist federführend
tätig geworden und dem Ersuchen gefolgt. Hierzu wird berichtet: Als Grundlage für eine abschließende Äußerung wurden die in
Frage kommenden Bereiche gebeten, ihren diesbezüglichen Standpunkt hinsichtlich
ihres Zuständigkeitsbereiches zur Kenntnis zu geben. Die Antworten sind der
beigefügten Anlage zu entnehmen. Wie daraus zu ersehen ist, fallen die Aussagen sehr unterschiedlich aus. So ist z. B. an den Fahrzeugen des Stadtplanungs- und Vermessungsamtes aus Sicherheitsgründen eine
Werbung nicht möglich, während im Natur- und Umweltamtes Werbung vorstellbar
ist. Schlussfolgernd bin ich zu der Ansicht gekommen, dass in
einigen Bereichen geeignete Flächen an Fahrzeugen zur Verfügung stehen würden
und auch die Vorstellungen hierzu sehr konkret sind, was die Art und Weise der
Werbung betrifft. Damit wäre vom Grundsatz das Anbringen von Werbung gegen
Entgelt möglich. Allerdings müsste ermittelt und hinterfragt werden, ob sich
wirklich Firmen finden lassen, die Werbung an Fahrzeugen kostenpflichtig
anbringen würden, die Herstellungskosten dieser Werbeträger selbst übernehmen
und dann noch eine finanzielle Vergütung für die Fahrzeugflächen zahlen. Dr. Klett Bezirksbürgermeister Anlagen Anlage zur BA-Vorlage 1020/II
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