Drucksache - 1294/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge
beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV wird im §
25 geändert. “Die Konsenslisten werden als erster
Tagesordnungspunkt behandelt.” Der erste Satz des Absatzes 4 erhält
folgenden Wortlaut: “Die in die Konsensliste a
aufgenommenen Drucksachen werden bei der Behandlung der Konsensliste a sofort
einzeln abgestimmt.” Die Geschäftsordnung der BVV wird im §
33 geändert. Absatz 1 erhält folgenden Wortlaut: “Die Reihenfolge der Tagesordnung ist
in der Regel wie folgt festzulegen: 1. Konsenslisten 2. Wegen
Zeitablaufs vertagte Drucksachen 3. Wahlen 4. Mündliche
Berichterstattung des Bezirksamtes 5. Mündliche
Fragestunde 6. Dringliche
Drucksachen 7. Große Anfragen 8. Anträge 9. Anträge und
Beschlussempfehlungen der Ausschüsse 10. Vorlagen des
Bezirksamtes zur Beschlussfassung 11. Vorlagen des
Bezirksamtes zur Kenntnisnahme” Der zweite Satz wird gestrichen. Begründung: In der geltenden Tagesordnung ist vorgesehen, dass Drucksachen auf Konsens a, d.h. ohne Aussprache abzuschließende Drucksachen, und die als dringlich bestätigten Drucksachen in jedem Falle in der aktuellen Sitzung behandelt werden müssen. Durch die teilweise sehr langen Tagesordnungen, bzw. die langen Diskussionen zu einzelnen Tagesordnungspunkten wurde die Zeit für die Behandlung obengenannter Drucksachen sehr kurz. Außerdem ist schwer einzuschätzen, wann mit deren Behandlung begonnen werden muss. Die vorliegende Änderung soll dem abhelfen. Weiterhin möchten wir Ihnen mit der
Ausgabe der nächsten Unterlagen einen Vorschlag zur Sortierung der Unterlagen
übergeben. Die Drucksachen werden innerhalb ihrer Art ( Antrag, Anfrage, etc.)
nummerisch geordnet. Möglicherweise erleichtert dies die Sortierung für die
Konsensliste. |
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