Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO)
zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2009
im Kapitel 3735 Sonderschulen
bei Titel 51420
A07 Beköstigung
bis zur Höhe von 1.613,00
EUR,
im Kapitel 3736 Grundschulen
bei Titel 51420
A07 Beköstigung
bis zur Höhe von 50.000,00
EUR
und
außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2009
im Kapitel 3735 Sonderschulen
bei Titel 51404
A07 Härtefallfonds
Schulmittagessen
bis zur Höhe von 1.000,00
EUR,
im Kapitel 3736 Grundschulen
bei Titel 51404 A07 Härtefallfonds
Schulmittagessen
bis zur Höhe von 28.516,00 EUR,
im Kapitel 3735 Sonderschulen
bei Titel 51405 A09 Härtefallfonds
Erstausstattung für
Einzuschulende
bis zur Höhe von 150,00
EUR
und
im Kapitel 3736 Grundschulen
bei Titel 51405 A09 Härtefallfonds
Erstausstattung für
Einzuschulende
bis zur Höhe von 21.540,00 EUR,
werden genehmigt.