Auszug - Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 3730, Titel 67105 T (106.000,00 EUR) und Titel 68173 T (61.400,00 EUR)
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich für das Haushaltsjahr 2009 im Kapitel 37 30 Schulen bei Titel 671 05 T Beförderung
behinderter Kinder bis zur Höhe von 106.000,- € und bei Titel 681 73 T Leistungen
für Privatschüler/innen bis zur Höhe von 61.400,- € werden genehmigt. |
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