Drucksache - 1825/XVIII
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich für das Haushaltsjahr 2009 im Kapitel 37 30 Schulen bei Titel 671 05 T Beförderung
behinderter Kinder bis zur Höhe von 106.000,- € und bei Titel 681 73 T Leistungen
für Privatschüler/innen bis zur Höhe von 61.400,- € werden genehmigt. einstimmig |
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Bezirksamt Spandau
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