Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat für die Bereitstellung ausreichender Mittel einzusetzen, um an jeder Schule eine Schulstation mit mindestens 1,5 Stellen (Sozialarbeiter/-innen/ Erzieher/-innen) und Sachmittelausstattung einzurichten. Die Stellenbemessung ist für Schulen, mit einem Anteil an integrativ beschulten Schülern/-innen mit dem Förderschwerpunkt geistige oder emotional und soziale Entwicklung, einem hohen Anteil von Schülern/-innen mit anerkanntem Förderbedarf oder einem hohen Anteil von Schülern/-innen aus bildungsfernen Elternhäusern entsprechend der Anforderungen zu erhöhen. Die Zuständigkeit für die Auswahl der freien Träger soll beim Jugendamt im Einvernehmen mit der Schule liegen.