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Drucksache - 1925/XVIII  

 
 
Betreff: Verhaltenskodex für Mitglieder des Bezirksamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:J u l i u s 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
14.10.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
13.07.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Ablauf der Wahlperiode     
Wirtschaft, Ordnungsamtsangelegenheiten und zentrale Aufgaben Vorberatung
14.01.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnungsamtsangelegenheiten und zentrale Aufgaben erledigt   
Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen Vorberatung
13.02.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen vertagt   
16.04.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen vertagt   
04.06.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen vertagt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag v. 05.10.2009
Abschluss-Version gem. Beschluss v. 13.07.2016 zur Drks.Nr. 1899/XIX

Das Bezirksamt wird aufgefordert, umgehend eine Dienstanweisung zum Umgang der Bezirksamtsmitglieder mit Sponsoring, Spenden u

Das Bezirksamt wird aufgefordert, umgehend eine Dienstanweisung zum Umgang der Bezirksamtsmitglieder mit Sponsoring, Spenden und Werbung zu erarbeiten und in Kraft zu setzen. Sie muss u.a. folgende Prinzipien enthalten:

 

a) Bezirksamtsmitglieder beteiligen sich in der Regel nicht an kommerzieller Werbung in elektronischen und Printmedien von Unternehmen, die in den der Werbekampagne vorausgegangenen zwölf Monaten, aktuell oder aller Voraussicht nach in den kommenden sechs Monaten im Verfolg eigener geschäftlicher Ziele beim Bezirksamt Genehmigungen eingeholt haben oder einholen (werden), mit ihm Verträge über Lieferungen und Leistungen abgeschlossen haben oder abschließen (werden) oder andere Vereinbarungen getroffen haben oder treffen (werden). Sie geben eigenständig den Unternehmen dieses Prinzip in geeigneter Weise (schriftlich und/oder mündlich) bekannt.

 

b) Abweichend von diesem Prinzip soll es den Bezirksamtsmitgliedern gestattet sein, sich an Werbemaßnahmen von Unternehmen im Zusammenhang mit Geschäftsgründungen und besonderen Jubiläen zu beteiligen, wobei strikt die parteipolitische Neutralität zu wahren ist. Evtl. Forderungen oder Vorschlägen der Unternehmen, nur ausgewählte Mitglieder in solche Werbemaßnahmen einzubeziehen und dabei einzelne Parteien besonders herauszustellen, ist entgegenzutreten und ggf. die Beteiligung an der Werbemaßnahme zu unterlassen.

 

c) Die Werbemaßnahmen, an denen sich Bezirksamtsmitglieder beteiligen, müssen klar als solche für die Mediennutzer erkennbar sein. So genannte redaktionelle Werbung, bei der die Texte in Art und Gestaltung normalen redaktionellen Beiträgen ähnlich sind, ist zu unterlassen.

 

d) Bezirksamtsmitglieder dürfen Spenden oder Sponsoren einwerben, haben sich jedoch nach ähnlichen Prinzipien wie in Bezug auf den Umgang bei Werbemaßnahmen zu verhalten.

 

e) Von Bezirksamtsmitgliedern eingeworbene Spenden oder Sponsorengelder dürfen nicht an Einrichtungen des Bezirks geleitet werden, bei denen Personen aus dem privaten Umfeld des Mitglieds (Verwandte, Freunde, Lebenspartner) in führender Position tätig sind.

 

f) Die Bezirksamtsmitglieder unterrichten den Haushaltsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung unaufgefordert über den Eingang, die Höhe und Empfänger solcher Spenden.

Begründung:

Begründung:

Dem Beispiel anderer Berliner Bezirke folgend sollte auch in Spandau eine Dienstanweisung zu Sponsoring, Werbung und Spenden erlassen werden, um in Zukunft Missverständnisse zu vermeiden.

 
 

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