Drucksache - 1891/XVIII
1. Zwischenbericht vom 30.12.2009
Das Bezirksamt ist auftragsgemäß an alle relevanten und einzubeziehenden Stellen herangetreten. Die intensive Prüfung und Abwägung konnte nunmehr abgeschlossen werden.
Insbesondere die im Rahmen der Hygienevorschriften vorgeschriebene Kalt- und Warmwasserzufuhr mit Anschluss an die öffentliche Be- und Entwässerung für ortsveränderliche Verkaufseinrichtungen kann an diesem Standort nicht gewährleistet werden.
Daher ist es leider nicht möglich in dem in Rede stehenden Bereich den Straßenverkauf von Fischwaren zu realisieren.
Berlin-Spandau, den 30. Juli .2012 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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Bezirksamt Spandau
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