Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.01.2018 zur Drucksache Nr. 0613/XX:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Radfahrer-Ampel an der Seidelstr./ Höhe Bundesautobahn in Richtung Innenstadt vor der Überquerung der Autobahn abgebaut oder abgeschaltet wird.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und diese der Verkehrslenkung Berlin (VLB) übergeordneten Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz übermittelt.
Hierzu liegt nun folgende Antwort vor:
Das Anliegen wurde durch die VLB mit folgendem Ergebnis geprüft:
„Der besagte Radweg ist stadteinwärts mit einem Abstand von 1,50 m vom Fahrbahnrand baulich angelegt.
Nach den Ausführungsvorschirften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes (AV Geh-Radweg) muss ein Radweg in einem Mindestabstand von 2 m, nach den Regelplänen der VLB sogar mindestens 2,5 m vom Fahrbahnrand entfernt baulich geführt werden, um auf eine Signalisierung des Radverkehrs an der Lichtzeichenanlage (LZA) zu verzichten. Hintergrund ist, dass den Fußgängern eine ausreichende Aufstell- und Wartemöglichkeit zur Verfügung stehen muss, um den auf dem abgesetzten Radweg dauerhaft bevorrechtigten Radverkehr passieren zu lassen. Hierbei wird für die Bemaßung der Aufstellfläche der Längen- und Breitenbedarf von mobilitätseingeschränkten Personen angesetzt, um auch diesem Personenkreis uneingeschränkte und ungefährdete Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen.
Daher kann dem Ansinn der BVV ohne bauliche Veränderungen an der stadteinwärtigen Radverkehrsführung nicht entsprochen werden.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0613/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Sebastian Maack
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme