Drucksache - 0808/XX
Sachverhalt:
Die Hartz-Gesetze sind komplex und kompliziert. Regelmäßig kommt es zu Widersprüchen und Klagen, die oftmals erfolgreich sind. Für die Gerichte und Jobcenter bedeutet dies ebenso wie für die Betroffenen, die zusätzlich unter der Unsicherheit leiden müssen, enormen Arbeitsaufwand und Kosten. Für alle Beteiligten sinnvoll ist es, wenn unterschiedliche Auffassungen bspw. zur Frage der zustehenden Leistungen zum Lebensunterhalt oder der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit im Vorfeld einvernehmlich geklärt werden können. Die Ombudsstelle soll neben dieser schlichtenden Funktion zudem Fragen bspw. zu Weiterbildung oder Fortbildungsunterstützung beantworten und Anregungen, Kritik und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern entgegennehmen und bearbeiten. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, eine Ombudsstelle für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger bei Schwierigkeiten mit dem JobCenter Reinickendorf einzurichten. Abgeleitet von den Aufgaben und Funktionen des Ombudsrates auf Bundesebene, sind die Aufgaben vor Ort entsprechend zu gestalten. Vorbild können die erfolgreich arbeitenden Ombudsstellen in anderen Berliner Bezirken wie bspw. in Friedrichshain-Kreuzberg sein, wo diese als unabhängige, weisungsungebundene Schlichtungsstelle und Ansprechpartner mit dem Ziel fungiert, für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen zu finden. Anlagen: |
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