Auszug - Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt) Ausschöpfung des Härtefallfonds für das Schulmittagessen prüfen  

 
 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 04.07.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrats am Montag, dem 02.07.2018, 17:00 Uhr, Raum 338
1067/XIX-23-01 Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt)
Ausschöpfung des Härtefallfonds für das Schulmittagessen prüfen
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1067/XIX-23
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 16.09.2015

-  Drucksache Nr. 1067/XIX-23 -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, für den Zeitraum 2013 bis 2014 und 2015 (anteilig) bis zum 30.11.2015, dem Haushaltsausschuss zu berichten, welche Schulen in welcher Höhe Mittel aus dem Härtefallfonds für das Schulmittagessen abgerufen haben. Damit soll insbesondere weiter geklärt werden, in welchen Bereichen der signifikante Rückgang der Mittelabschöpfung in den letzten Haushaltsjahren stattgefunden hat.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Wie bereits im Zwischenbericht ausgeführt wurde, konnten im Zeitraum zwischen 2008 bis 2014 Mittel aus dem Härtefallfonds Schulmittagessen ohne formalisiertes Verfahren beantragt und bewilligt werden. Die Zuständigkeit lag bei der Schulleitung und dem Schulamt.

Ab Oktober 2014 wurde das Verfahren von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft modifiziert: Fortan war nach der Härtefallregelung der Jugendbereich für die Gewährung von Mitteln im offenen Ganztagsbetrieb zuständig (Essen als Teil des Betreuungsvertrages), der Schulbereich für den gebundenen Ganztagsbetrieb.

Nach der Erhöhung des Verpflegungsanteils im Februar 2014 von 23,00 € auf 37,00 € im Rahmen der kostenpflichtigen ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB) im offenen Ganztagsbetrieb (Hort) sollte auch für diesen Personenkreis die Inanspruchnahme des Härtefallfonds Schulmittagessen ermöglicht werden.

Da die Unterstützung aus dem Härtefallfonds Mittagessen für die Betroffenen vereinfacht werden sollte, wurde geregelt, dass die Antragstellung auch in diesen Fällen über die Schulleitung erfolgt, die haushalterische Abrechnung erfolgte durch das Jugendamt.

Im Rahmen des Betreuungsvertrages Hort besteht eine Härtefallregelung gemäß § 4 TKBG

(Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz). Hier kann in wirtschaftlichen und familiären Notlagen unabhängig von dem Härtefallfonds Schulmittagessen eine Reduzierung der Elternbeiträge erfolgen. In diesen Fällen ist das Jugendamt zuständig.

Die eingehende Prüfung (unter Vorlage zahlreicher Nachweise) und Individualberechnung in

entsprechenden Fällen ist gesetzlich geregelt und obliegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gutscheinstellen im Rahmen des eFöB-Anmeldeverfahrens.

In diesem Zuge ist es in vielen Fällen zur Kostenreduzierung des Betreuungs- und des Verpflegungsanteils gekommen.

Eine summarische Ermittlung ist jedoch nicht möglich, da es sich um Reduzierungen der Kostenbeiträge und nicht um Zahlungen handelt.

Anträge zur Reduzierung des Essensbeitrags aus dem Härtefallfonds Schulmittagessen für den Personenkreis der betreuten Kinder im eFöB Bereich des offenen Ganztagsbetriebes lagen dem Jugendamt bislang nicht vor. Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass Mittel aus dem Härtefallfonds 2015 nur noch im gebundenen Ganztagsbetrieb bewilligt wurden.

Zudem wurde ein formalisiertes Antragsverfahren eingeführt, das von den Schulleitungen kritisiert wird (z.B. Mitwirkungserfordernis der Eltern).

 

Ergänzend zum Zwischenbericht vom 01.03.2016 ist festzustellen, dass die Inanspruchnahme des Härtefallfonds weiter zurückgegangen ist.

 

 

Schule

2016

2017

Hausotter Grundschule

         408,00  

 

Mark-Twain-Grundschule

     1.110,00  

           37,00  

Grundschule am Tegelschen Ort

     1.062,40  

 

Campus Hannah-Höch

         232,00  

 

Gesamt

     4.828,40  

           37,00  

 

 

Anfang 2016 wurde von der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie entschieden, dass die Flüchtlingskinder unabhängig, ob sie im offenen oder gebundenen Ganztagsschulen beschult werden, als Härtefälle einzustufen sind und die Bearbeitung der Härtefallanträge durch das Schulamt erfolgt.

 

Durch diese Sonderregelung in 2016 lassen sich die Ausgaben bei der Hausotter- Grundschule mit 408 € sowie bei der Grundschule am Tegelschen Ort mit 1062,40 € erklären.

 

Die avisierte Änderung der Zuständigkeiten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die beabsichtigte, dass das Schulamt auch für die Schulen des offenen Ganztagsbetriebes zuständig sein sollte, ist bisher nicht umgesetzt worden.

 

Bis heute liegen dem Schulamt keine Härtefallanträge aus Schulen des offenen Ganztages vor.

 

Wir bitten die Drucksache Nr. 1067/XIX-23 damit als erledigt zu betrachten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Frank BalzerTobias Dollase

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 
 

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