Drucksache - 0461/XX-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.12.2017 zur Drucksache Nr. 0461/XX:
„Das Bezirksamt wird ersucht, bei den Anmeldungen zu Trauungen und per Aushang darauf hinzuweisen, dass bei Trauungen auf den Einsatz von Metallic- und Kunststoff-Konfetti jeglicher Größe verzichtet werden sollte.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das im Anhang befindliche Informationsblatt, welches in gemeinsamer Zusammenarbeit mit der Fachbereichsleiterin des Standesamtes und dem Leiter des Steuerungsdienstes entworfen wurde, beinhaltet unter anderem die Bitte um Verzicht auf das Streuen von Konfetti und Reis innerhalb und außerhalb des Standesamtes. Jedem Brautpaar wird dieses Informationsblatt bei Anmeldung der Eheschließung ausgehändigt.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0461/XX damit als erledigt zu betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank BalzerSebastian Maack BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
Anlagen:
Informationsblatt Liebes Brautpaar, wir freuen uns, Sie und Ihre Gäste zu Ihrer Hochzeit im Standesamt Reinickendorf von Berlin begrüßen zu dürfen. Wir möchten Ihren Aufenthalt im Standesamt so schön und reibungslos wie möglich gestalten, daher haben wir für Sie und Ihre Gäste einige Informationen zusammengefasst. Trauzimmer Das „Witte-Zimmer“ bietet Sitzgelegenheiten für das Brautpaar und 9 Gäste sowie etwa 20 Stehplätze. Im Trausaal sind 18 Sitzplätze vorhanden und circa 50 Stehplätze.
Musik Grundsätzlich wird die Zeremonie nicht von Musik begleitet. Auf Wunsch ist dies nach Absprache in Eigenregie möglich.
Fotos und Filmaufnahmen Ihre Hochzeit werden Sie sicherlich durch Foto- und Filmaufnahmen festhalten wollen. Bitte sprechen Sie vor Ihrer Eheschließung mit der diensthabenden Standesbeamtin/ dem diensthabenden Standesbeamten. Video- und Fotoaufnahmen sind nur für private Zwecke und mit ausdrücklicher Zustimmung der Standesbeamtin/ des Standesbeamten zulässig. In jedem Fall muss darauf geachtet werden, dass der würdige Ablauf der Zeremonie nicht beeinträchtigt wird. Bitte beachten Sie, dass Fotografien sowie Videoaufnahmen nur mit Einwilligung jeder abgebildeten Person veröffentlicht werden dürfen. Diese Einschränkung ergibt sich aus § 22 des Kunsturhebergesetzes. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass Veröffentlichungen (Internet, Werbeflyer usw.) von Bild- und Tonaufnahmen, auf denen die Standesbeamtin/ der Standesbeamte erkennbar bzw. hörbar ist, nicht erlaubt sind.
Streuen von Konfetti und Reis Bitte verzichten Sie und Ihre Gäste auf das Streuen von Konfetti und Reis innerhalb und außerhalb des Standesamtes, insbesondere aus Umweltschutzgründen und um Unfälle durch Ausrutschen zu vermeiden.
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