Auszug - Fahrtrichtungen am Waidmannsluster Damm eindeutig markieren  

 
 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 04.07.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrats am Montag, dem 02.07.2018, 17:00 Uhr, Raum 338
0392/XX-01 Fahrtrichtungen am Waidmannsluster Damm eindeutig markieren
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0392/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.02.2018 zur Drucksache Nr. 0392/XX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Waidmannsluster Damm unter der Autobahnbrücke die Fahrspuren in Fahrtrichtung Waidmannslust mit weißen Pfeilen eindeutig markiert werden.

Dabei sollten folgende Markierungen vorgenommen werden:

Die linke Fahrspur als Abbiegespur nach links Richtung Hermsdorfer Damm, die mittlere Fahrspur für Linksabbieger und Geradeausverkehr und die rechte Fahrspur für den Geradeausverkehr.

Zur Erhöhung der Sicherheit sind die Abbiegespuren Richtung Hermsdorf um die Kurve herum mit festen Fahrspuren auszumarkieren.

Die Beschilderung sollte entsprechend angepasst werden, so dass der Spurenverlauf eindeutig erkennbar ist.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und an die der Verkehrslenkung Berlin (VLB) übergeordnete Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergeleitet.

 

Hierzu wurde, nach Prüfung durch die VLB, über die zuständige Senatsverwaltung mitgeteilt, dass der Empfehlung des Bezirksamtes nicht nachgekommen werden könne.

 

Voraussetzung für die Markierung des angeregten Links- und Geradeauspfeils im mittleren Fahrstreifen wäre, dass eine konfliktfreie Führung möglicher paralleler Linksabbieger im Hinblick auf die benötigten Abbiegeradien gewährleistet wäre. Größere Kraftfahrzeuge (Kfz), wie Sattelzüge oder auch abbiegende Busse der Buslinie 125 nach Frohnau, die entsprechend der Linienführung hier als Linksabbieger kontinuierlich auftreten, benötigen aufgrund ihrer Schleppradien derart viel Fläche, dass keine parallel geführte Linksabbiegespur verbindlich markiert werden könne.

Somit ist ein Linksabbiegen aus dem mittleren Fahrstreifen gegenwärtig möglich, bedarf jedoch besonderer Sorgfalt und Beachtung der weiteren Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten bei optionalem zweispurigen Abbiegen scheint bei den Verkehrsteilnehmerinnen und den Verkehrsteilnehmern keine grundsätzliche Überforderung darzustellen.

 

Die Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik vom 01.01.2015 - 31.12.2018 ergab insgesamt fünf Verkehrsunfälle durch Fehler beim Linksabbiegen in den Hermsdorfer Damm. Somit ist das Unfallgeschehen beim Linksabbiegen nicht auffällig. 

 

Unter Berücksichtigung, dass nach einer Verkehrserhebung aus dem Jahr 2014, durchschnittlich 5.100 Kfz tagsüber (07:00-19:00) vom Waidmannsluster Damm  in den Hermsdorfer Damm links abbiegen, stellt sich diese Linksabbiegebeziehung als gut geregelt und nachvollziehbar dar, so dass es gegenwärtig keinen weiteren Regelungsbedarf seitens der VLB gibt.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0392/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Frank BalzerSebastian Maack

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 
 

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