Tagesordnung - 22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf  

 
 
Bezeichnung: 22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
Datum: Mi, 04.07.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrats am Montag, dem 02.07.2018, 17:00 Uhr, Raum 338

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und ggf. Anerkennung von Dringlichkeiten      
Ö 2     Einwohnerfragestunde      
Ö 2.1  
Überfüllung der S-Bahnlinie 1  
1221/XX  
Ö 2.2  
Einbahnstraße zwischen Dianastr. und B 96  
1225/XX  
Ö 2.3  
Heizkraftwerk Wittenau  
1227/XX  
Ö 2.4  
Grün des KBoN-Geländes  
1229/XX  
Ö 2.5  
Gelände des ehemaligen KBoN  
1231/XX  
Ö 2.6  
Vollzug der Abschiebung  
1230/XX  
Ö 2.7  
Kolonie Talheim  
1232/XX  
Ö 3     Konsensliste      
Ö 3.1  
Konsensliste für die 22. Sitzung der BVV am 04.07.2018  
1252/XX  
Ö 4     Mündliche Anfragen      
Ö 4.1  
Baumaßnahme in Wittenau  
1234/XX  
Ö 4.2  
Keime im Flughafensee  
1242/XX  
Ö 4.3  
Schulweg-Sicherheit in Heiligensee  
1248/XX  
Ö 4.4  
Mäckeritzwiesen  
1237/XX  
Ö 4.5  
Jugendhilfe und Überleitung in eigene Wohnung  
1226/XX  
Ö 4.6  
Sportvereine in Reinickendorf  
1233/XX  
Ö 4.7  
Gefahr für Reinickendorfer Bürger durch Handlungsunfähigkeit der freiwilligen Feuerwehr  
1241/XX  
Ö 4.8  
Abenteuerspielplatz sichern!  
1249/XX  
Ö 4.9  
Barrierefreie Bibliotheken  
1238/XX  
Ö 4.10  
Fahrrat in Reinickendorf  
1250/XX  
Ö 4.11  
Einsätze gegen den Welpenhandel II  
1235/XX  
Ö 4.12  
Einspruch des Bezirksamtes gegen den Bau neuer Asylbewerberheime  
1244/XX  
Ö 4.13  
"Weiterverwiesen, bis die Pflanzlust vergangen ist?"  
1247/XX  
Ö 4.14  
Überprüfungskonzept zur Standfestigkeit öffentlicher Gebäude  
1239/XX  
Ö 4.15  
Unterkünfte für geflüchtete Menschen  
1243/XX  
Ö 4.16  
Zukunft der Menschen in den Mäckeritzwiesen und in Heiligensee  
1245/XX  
Ö 5     Beratung offener Drucksachen aus der letzten Sitzung / den letzten Sitzungen      
Ö 5.1  
Kita-Bedarf (Große Anfrage)  
0925/XX  
Ö 5.1.1  
Kita-Bedarf  
0925/XX-01  
Ö 5.1.2  
Kita-Bedarf  
0925/XX-02  
Ö 5.2  
Grundschulmesse (Beschlussempfehlung)  
0599/XX  
Ö 5.3  
Bürgerbeteiligung bei zukünftigen Asylbewerberheimen und Flüchtlingsunterkünften (Beschlussempfehlung)  
0827/XX  
Ö 5.4  
Bürgerbeteiligung bei Unterkünften für Geflüchtete ausweiten (Beschlussempfehlung)  
0865/XX  
Ö 5.5  
Umleitungsbelastungen in Heiligensee vermeiden (Beschlussempfehlung)  
0825/XX  
Ö 5.6  
P+R Waidmannslust (Antrag)  
0899/XX  
Ö 5.7  
Vorstellung Spielplatzentwicklungsplan (Beschlussempfehlung)
0394/XX  
Ö 5.8  
Parken im Frohnauer Zentrum 1 - Parkzone deutlich erweitern (Beschlussempfehlung)
0967/XX  
Ö 5.9  
Parken im Frohnauer Zentrum 2 - Gestaffelte Parkzeiten einführen (Beschlussempfehlung)  
0969/XX  
Ö 5.10  
Regenbogenflagge (Ersuchen)  
1032/XX  
Ö 5.11  
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) - WLAN-Anbindung der Volkshochschulen (Vorlage zur Kenntnisnahme)  
0473/XX-04-01  
Ö 5.12  
Interkultureller Garten in Reinickendorf (Vorlage zur Kenntnisnahme)  
0692/XIX-01  
Ö 5.13  
Stand der Beziehungen zu den Reinickendorfer Partnerstädten (Große Anfrage)  
1047/XX  
Ö 5.14  
Schilderwald im Frohnauer Zentrum roden (Beschlussempfehlung)  
0367/XX  
Ö 5.15  
Fahrradparkhaus in Wittenau (Beschlussempfehlung)  
0761/XX  
Ö 5.16  
Verkehrsinfarkt verhindern 10 - Ertüchtigung Alter Bernauer Heerweg (Beschlussempfehlung)  
0773/XX  
Ö 5.17  
Keine weiteren Flüchtlinge in Reinickendorf aufnehmen (Beschlussempfehlung)  
0908/XX  
Ö 5.18  
Konstruktive Bürgerbeteiligung bei der Unterstützung von zukünftigen Unterkünften für Geflüchtete (Beschlussempfehlung)
1002/XX  
Ö 5.19  
Jugendfreizeiteinrichtungen und homosexuelle Jugendliche (Große Anfrage)  
1108/XX  
Ö 5.20  
Ombudsstelle JobCenter Reinickendorf einrichten (Beschlussempfehlung)  
0808/XX  
Ö 5.21  
Regenbogenflagge (1) (Beschlussempfehlung)  
0900/XX  
Ö 5.22  
Freistellung für Ehrenamtler in der Jugendarbeit (Beschlussempfehlung)  
0997/XX  
Ö 5.23  
Kein Bezug der "MUF" mit Asylbewerbern im Märkischen Viertel (Empfehlungen)  
1110/XX  
Ö 6     Feststellungen      
Ö 7     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 7.1  
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt) Ausschöpfung des Härtefallfonds für das Schulmittagessen prüfen  
1067/XIX-23-01  
Ö 7.2  
S 85 weiter in Reinickendorf fahren lassen  
0255/XX-01  
Ö 7.3  
Fahrtrichtungen am Waidmannsluster Damm eindeutig markieren  
0392/XX-01  
Ö 7.4  
Metallic-Konfetti  
0461/XX-01  
Ö 7.5  
Verkehr in der Alemannenstraße  
Enthält Anlagen
0553/XX-01  
Ö 7.6  
Radfahrer-Ampel Seidelstr./Höhe Bundesautobahn  
0613/XX-01  
Ö 7.7  
Erlass der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 12-26B-1 vom 8. Juni 2015 für die Grundstücke Blankestraße 4, 5, 7, 8, 8A und 8B sowie Gotthardstraße 92, 96 und 100 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf  
Enthält Anlagen
1220/XX  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                           beschlossen:

 

 

Das Bezirksamt erlässt die nachstehende Verordnung:

 

 

Verordnung

 

über die Festsetzung des Bebauungsplans 12-26B-1

im Bezirk Reinickendorf , Ortsteil Reinickendorf

 

 

vom.......................2018

 

Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 und mit § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664), wird verordnet:

§ 1

Der Bebauungsplan 12-26B-1 vom 08. Juni 2015 für die Grundstücke Blankestraße 4, 5, 7, 8, 8A und 8B sowie Gotthardstraße 92, 96 und 100 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf, wird festgesetzt. Er ändert teilweise den durch Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XX-128 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf, vom 31. August 1965 (GVBl. S. 706) festgesetzten Bebauungsplan.


§ 2

Die Urschrift des Bebauungsplans kann beim Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung, beglaubigte Abzeichnungen des Bebauungsplans können beim Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz, kostenfrei eingesehen werden.

§ 3

Auf die Vorschriften über

1.die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädi­gungsansprüche (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und

2.das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 44 Abs. 4 des Baugesetzbuchs)

wird hingewiesen.

§ 4

(1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss

 

  1. eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2a Nr. 3 und 4 des Baugesetzbuchs bezeichnet sind,

 

  1. eine nach § 214 Abs. 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

 

  1. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwä­gungsvorgangs,

 

  1. eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs enthalten sind,

 

innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist werden die in Nummer 1 bis 4 genannten Mängel gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuchs und gemäß § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs unbeachtlich.

 

(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

§ 5

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

Berlin, den                   2018

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

   
    04.07.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 7.7 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.06.2018 beschlossen:

 

Das Bezirksamt erlässt die nachstehende Verordnung:

 

Verordnung

 

über die Festsetzung des Bebauungsplans 12-26B-1

im Bezirk Reinickendorf , Ortsteil Reinickendorf

 

 

vom.......................2018

 

Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 und mit § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664), wird verordnet:

§ 1

Der Bebauungsplan 12-26B-1 vom 08. Juni 2015 für die Grundstücke Blankestraße 4, 5, 7, 8, 8A und 8B sowie Gotthardstraße 92, 96 und 100 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf, wird festgesetzt. Er ändert teilweise den durch Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XX-128 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf, vom 31. August 1965 (GVBl. S. 706) festgesetzten Bebauungsplan.

§ 2

Die Urschrift des Bebauungsplans kann beim Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung, beglaubigte Abzeichnungen des Bebauungsplans können beim Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz, kostenfrei eingesehen werden.

§ 3

Auf die Vorschriften über

1.die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädi­gungsansprüche (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und

2.das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 44 Abs. 4 des Baugesetzbuchs)

wird hingewiesen.

§ 4

(1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss

 

  1. eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2a Nr. 3 und 4 des Baugesetzbuchs bezeichnet sind,

 

  1. eine nach § 214 Abs. 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

 

  1. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwä­gungsvorgangs,

 

  1. eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs enthalten sind,

 

innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist werden die in Nummer 1 bis 4 genannten Mängel gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuchs und gemäß § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs unbeachtlich.

 

(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

§ 5

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

Berlin, den                   2018

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur

   
    23.08.2018 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 4.4 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                           beschlossen:

 

 

Das Bezirksamt erlässt die nachstehende Verordnung:

 

 

Verordnung

 

über die Festsetzung des Bebauungsplans 12-26B-1

im Bezirk Reinickendorf , Ortsteil Reinickendorf

 

 

vom.......................2018

 

Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 und mit § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664), wird verordnet:

§ 1

Der Bebauungsplan 12-26B-1 vom 08. Juni 2015 für die Grundstücke Blankestraße 4, 5, 7, 8, 8A und 8B sowie Gotthardstraße 92, 96 und 100 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf, wird festgesetzt. Er ändert teilweise den durch Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XX-128 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf, vom 31. August 1965 (GVBl. S. 706) festgesetzten Bebauungsplan.

§ 2

Die Urschrift des Bebauungsplans kann beim Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung, beglaubigte Abzeichnungen des Bebauungsplans können beim Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz, kostenfrei eingesehen werden.

§ 3

Auf die Vorschriften über

1.die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädi­gungsansprüche (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und

2.das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 44 Abs. 4 des Baugesetzbuchs)

wird hingewiesen.

§ 4

(1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss

 

  1. eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2a Nr. 3 und 4 des Baugesetzbuchs bezeichnet sind,

 

  1. eine nach § 214 Abs. 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

 

  1. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwä­gungsvorgangs,

 

  1. eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs enthalten sind,

 

innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist werden die in Nummer 1 bis 4 genannten Mängel gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuchs und gemäß § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs unbeachtlich.

 

(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

§ 5

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

Berlin, den                   2018

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 (CDU/2 SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 

   
    06.09.2018 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 5.4 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                           beschlossen:

 

 

Das Bezirksamt erlässt die nachstehende Verordnung:

 

 

Verordnung

 

über die Festsetzung des Bebauungsplans 12-26B-1

im Bezirk Reinickendorf , Ortsteil Reinickendorf

 

 

vom.......................2018

 

Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 und mit § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664), wird verordnet:

§ 1

Der Bebauungsplan 12-26B-1 vom 08. Juni 2015 für die Grundstücke Blankestraße 4, 5, 7, 8, 8A und 8B sowie Gotthardstraße 92, 96 und 100 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf, wird festgesetzt. Er ändert teilweise den durch Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XX-128 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf, vom 31. August 1965 (GVBl. S. 706) festgesetzten Bebauungsplan.


§ 2

Die Urschrift des Bebauungsplans kann beim Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung, beglaubigte Abzeichnungen des Bebauungsplans können beim Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz, kostenfrei eingesehen werden.

§ 3

Auf die Vorschriften über

1.die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädi­gungsansprüche (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und

2.das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 44 Abs. 4 des Baugesetzbuchs)

wird hingewiesen.

§ 4

(1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss

 

  1. eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2a Nr. 3 und 4 des Baugesetzbuchs bezeichnet sind,

 

  1. eine nach § 214 Abs. 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

 

  1. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwä­gungsvorgangs,

 

  1. eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs enthalten sind,

 

innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist werden die in Nummer 1 bis 4 genannten Mängel gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuchs und gemäß § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs unbeachtlich.

 

(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

§ 5

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

Berlin, den                   2018

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

Kenntnisnahme

Ö 8     Große Anfragen      
Ö 9     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 10     Beschlussempfehlungen von Ausschüssen      
Ö 10.1  
Sicherheit am Wilhelmruher Damm IV  
0184/XX  
Ö 10.2  
Zeit-/Maßnahmenplan für Schulsanierungen und Schulneubau
0516/XX  
Ö 10.3  
Schulsanierung und Schulneubau mit hohen Standards realisieren!  
0519/XX  
Ö 10.4  
Montessori Schule unterstützen
0547/XX  
Ö 10.5  
Barrierefreie Übergänge schaffen  
0592/XX  
Ö 10.6  
Anonyme Beisetzungen auf Reinickendorfer Friedhöfen  
0641/XX  
Ö 10.7  
Personalentwicklung im Bezirksamt Reinickendorf  
Enthält Anlagen
0646/XX-01  
Ö 10.8  
Klix-Arena  
0651/XX  
Ö 10.9  
Sonderprogramm Straßenbäume
0690/XX  
Ö 10.10  
Zusätzliche Zielanzeiger bei der S-Bahn in Reinickendorf
0692/XX  
Ö 10.11  
Übergangsanzeiger auf dem S+U-Bahnhof Wittenau
0693/XX  
Ö 10.12  
Modernes Carsharing in Reinickendorf  
0697/XX  
Ö 10.13  
Lärmschutz Schorfheidestraße  
0703/XX  
Ö 10.14  
Beteiligung am Pilotprojekt European Energy Award  
0709/XX  
Ö 10.15  
Sanierung Waldweg Saatwinkel  
0751/XX  
Ö 10.16  
Fußgängerüberwege Baustelle Oranienburger Straße  
0753/XX  
Ö 10.17  
Waldweg an der Ruppiner Chaussee  
0755/XX  
Ö 10.18  
Sicherheit am Wilhelmsruher Damm V  
0762/XX  
Ö 10.19  
Modernisierung der Pförtnerloge im Rathaus  
0845/XX  
Ö 10.20  
Unterstützung beim Säubern Reinickendorfer Gewässer
0904/XX  
Ö 10.21  
Mehr Parkraum rund um den S-Bahnhof Frohnau  
0910/XX  
Ö 10.22  
Verkehrsentlastung im Märkischem Viertel  
0911/XX  
Ö 10.23  
Taxistand für das medizinische Zentrum in Wittenau
0912/XX  
Ö 10.24  
Umleitungsverkehr während der Damm-Sanierung der U-Bahn Linie 6  
0913/XX  
Ö 10.25  
Querung Teichstraße  
0926/XX  
Ö 10.26  
Zusätzliche Therapieräume für das Humboldt-Klinikum  
1049/XX  
Ö 10.27  
Sauberkeit rund um die ehemalige Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik  
1051/XX  
Ö 10.28  
Therapieflächen für die Psychiatrie im Humboldt-Klinikum  
1069/XX  
Ö 10.29  
Änderung der Geschäftsordnung - Sondermittel  
0603/XX  
Ö 10.30  
Informationsschalter im Rathaus dauerhaft besetzen  
1167/XX  
Ö 10.31  
Turnhallen im Winter - Verstärkungsmittel beantragen  
1173/XX  
Ö 10.32  
Übernahme privater Betreuungskosten
1148/XX  
Ö 10.33  
Bürgerbeteiligung bei Planung und Auswahl von Standorten für Flüchtlingsunterkünfte entsprechend § 25 VwVfG
1033/XX  
Ö 11     Anträge      
Ö 12     Ersuchen      
Ö 12.1  
Spielstraße in der Mittelbruchzeile  
1208/XX  
Ö 12.2  
Bewässerung von Straßenbäumen  
1199/XX  
Ö 12.3  
Aufstellung eines Reinickendorfer Kleingartenentwicklungsplans  
1217/XX  
Ö 12.4  
Grünflächen zurück schneiden und säubern  
1185/XX  
Ö 12.5  
Ausreichende Grundschulversorgung in Waidmannslust sicherstellen  
1210/XX  
Ö 12.6  
Verbesserung der Aufnahmequalität der Audioprotokolle in den Ausschüssen  
1202/XX  
Ö 12.7  
Walking Bus - Piloten an Reinickendorfer Schulen initiieren  
1218/XX  
Ö 12.8  
Elektronisches Abstimmungssystem einführen  
1192/XX  
Ö 12.9  
Leitfaden Urban Gardening  
1211/XX  
Ö 12.10  
Flächen für die öffentliche Daseinsvorsorge  
1219/XX  
Ö 12.11  
Allgemeine Behindertenparkplätze in Reinickendorf II  
1186/XX  
Ö 12.12  
Kohlendioxid-Mess- und Warngeräte  
1212/XX  
Ö 12.13  
Freie Fahrt für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer  
1187/XX  
Ö 12.14  
Transparenz bei der städtebaulichen Entwicklung verbessern  
1213/XX  
Ö 12.15  
Allgemeine Behindertenparkplätze in Reinickendorf I  
1188/XX  
Ö 12.16  
Fahrbahnmarkierung auf der Spielstraße  
1214/XX  
Ö 12.17  
Erstellung eines Baulückenkatasters für Reinickendorf  
1191/XX  
Ö 12.18  
Jugendfreizeiteinrichtung in Tegel  
1215/XX  
Ö 12.19  
Zusätzliche Fahrradbügel Rathaus Reinickendorf  
1194/XX  
Ö 12.20  
Illegal entsorgten Bauschutt zügiger entfernen  
1236/XX  
Ö 12.21  
Vermeidung von Überschwemmungsschäden durch Starkregen in Frohnau  
1240/XX  
Ö 13     Empfehlungen      
Ö 13.1  
Reinigung des Schäfersees  
1204/XX  
Ö 13.2  
Informationstafel auf dem S-Bahnhof Alt-Reinickendorf  
1209/XX  
Ö 13.3  
Sperrfläche vor der Ladenzeile Maximiliankorso/Ludolfinger Platz  
1200/XX  
Ö 13.4  
Nachtruhe im Dannenwalder Weg  
1181/XX  
Ö 13.5  
Vorklassenpflicht an den Berliner Grundschulen einführen  
1205/XX  
Ö 13.6  
Aufhebung der 30 km/h Zone Cyclopstraße  
1201/XX  
Ö 13.7  
Nachtruhe auf der Conradstraße  
1182/XX  
Ö 13.8  
Brandbekämpfung und Lebensrettung in Reinickendorf  
1206/XX  
Ö 13.9  
Lichtzeichenanlage Autobahnausfahrt A111 Seidelstraße Richtung Süden  
1203/XX  
Ö 13.10  
Taubenschutzgitter S-Bahnbrücke (S25) Holzhauser Straße  
1183/XX  
Ö 13.11  
"Grüne Welle" verbessern - Verkehrsfluss verbessern, Umweltbelastung reduzieren  
1207/XX  
Ö 13.12  
Parkverbotszone an der Ausfahrt Parkplatz Rathaus Reinickendorf  
1190/XX  
Ö 13.13  
Zugang zum Hundeauslaufgebiet verbessern  
1216/XX  
Ö 13.14  
Dachgeschosse in Reinickendorf ausbauen  
1193/XX  
Ö 13.15  
Parkverbot an Ausfahrt der Finsterwalder Straße 9  
1195/XX  
Ö 13.16  
Wasserfontäne für den Schäfersee  
1196/XX  
Ö 13.17  
Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht bei Ämtern, Behörden und dem Jobcenter hinweisen  
1223/XX  
                 
 
 

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