Drucksache - VIII-1017  

 
 
Betreff: Arbeit des Allgemeinen Ordnungsdienstes und von »OA-online« qualifizieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
09.01.2020 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.06.2022 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 28.BVV am 4.12.19
2. Ausfertigung Antrag Linksfraktion 28.BVV am 4.12.19
Beschlussempfehlung VerkOrd 29. BVV am 22.01.20
VzK§13BezVG BA, ZB 32. BVV am 13.05.2020
Berichtspflicht BA September 2020
Berichtspflicht BA November 2020
Berichtspflicht BA Januar 2021
Berichtspflicht BA Mai 2021
Berichtspflicht BA September 2021
VzK§13BezVG BA, ZB 7. BVV am 15.06.2022

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

04.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: VIII-1017

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

2. Zwischenbericht

Arbeit des Allgemeinen Ordnungsdienstes und von »OA-online« qualifizieren

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 29. Sitzung am 22.01.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1017

Das Bezirksamt wird ersucht, in Bezug auf den Allgemeinen Ordnungsdienst sowie »OA-online« ein Konzept für die Anpassung des Verwaltungshandelns zu erarbeiten und dabei besonderes Augenmerk auf die folgenden Aspekte zu legen:

        deutliche Verkürzung der Bearbeitungszeit bei »OA-online«

        Status »erledigt« erst vergeben, wenn Anliegen tatsächlich bearbeitet
worden ist, nicht nur weitergeleitet

        Schaffung einer Rückfragemöglichkeit zum aktuellen Stand

        Schaffung einer Schnittstelle mit dem Straßen- und Grünflächen-Amt (ggf.
mit Zwischenstandsangabe)

Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert, die tatsächliche Bearbeitungszeit von Meldungen bei »OA-online« zu erfassen und halbjährlich zu berichten.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Wie bereits im September 2021 berichtet bemühen sich die Berliner Ordnungsämter (seit nunmehr über 2 Jahren) um die Einführung der "Ampellösung" im Anliegenmanagementsystem (AMS) der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes (ZAB) zur Einführung der Zwischenstufe grün/gelb welche den Beschwerdeführenden Bürgerinnen und Bürgern signalisiert, dass das Anliegen aus der ZAB an die weiterhin zuständigen Dienststellen gesandt wurde und damit in der ZAB zwar als erledigt (grün) gilt in der weiteren Dienststelle aber noch zu bearbeiten ist (gelb).

Die tatsächliche Bearbeitung vieler Anfragen und Beschwerden liegt allerdings nicht im Aufgabenbereich der ZAB als erste Anlauf- und Beratungsstelle.

Als letzte Mitteilung datiert die Aussage des zuständigen Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) vom 18.03.2022 in der Sitzung der Berliner Ordnungsamtsleitungen nach welcher die wesentlichen Prozesse im IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) abgeschlossen sind und mit der Aktivierung der Ampellösung zum Ende des Kalendermonats März 2022 gerechnet werden könne.

Anzumerken ist, dass es sich um ein berlinweit einheitliches System unter der Aufsicht des LABO handelt, die Ordnungsämter hier durchaus auch Verbesserungsvorschläge im Sinne der Bürgerinnen und Bürger einbringen können, im Ergebnis aber auf die Umsetzung durch das LABO (in Zusammenarbeit mit dem ITDZ) angewiesen sind.

Derzeit wird die Möglichkeit zur Schaffung der erforderlichen personellen Voraussetzungen zur Anbindung auch des Straßen- und Grünflächenamtes geprüft. Die technischen Voraussetzungen im System selbst liegen vor.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin Ordnung und
Öffentlicher Raum

 

 

 
 

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