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Drucksache - VIII-0582
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
8. Zwischenbericht |
Entwicklung eines Verkehrskonzepts für das Gewerbegebiet Niederschönhausen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 22. Sitzung am 20.02.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0582
„Bei der Aufstellung des B-Planes 3-63 für das Gewerbegebiet Niederschönhausen wird das Bezirksamt ersucht, zusätzlich ein Verkehrskonzept zu erarbeiten. Dies soll die verkehrliche Erschließung von und zum Gewerbegebietes gestalten. Es sollen die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmimmissionswerte für die umgebende Wohnbebauung eingehalten werden. Dabei ist ein Kompromiss zwischen - einem Minimum an Lärm- und Erschütterungen für die angrenzenden Anwohner und - einer praktikablen Zuwegung für die Unternehmen anzustreben. Es ist zu prüfen, ob nicht alle Unternehmen in der Wackenbergstr. 61-63 ihre Zufahrt durch die vorhandenen, gut ausgebauten Einfahrten in der Buchholzer Str. erhalten können.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Im Ergebnis der Verkehrsuntersuchung wurde ein Katalog an verkehrsorganisatorischen und lenkenden Maßnahmen durch das für die Verkehrsuntersuchung beauftragte Ingenieurbüro erarbeitet. Da sich die konzipierten Maßnahmen nicht nur auf die untergeordnete Wackenbergstraße, sondern auch auf die übergeordnete Buchholzer Straße, Grumbkowstraße und Blankenburger Straße konzentrieren, wurde neben den Abstimmungen innerhalb der Fachämter des Bezirksamts Pankow von Berlin auch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) mit in die Abstimmungen involviert.
Im Gebiet westlich des Gewerbegebietes Niederschönhausen zwischen Beuthstraße und Blankenburger Straße sind weitere verkehrliche Maßnahmen als Einzelmaßnahmen oder als gebietsübergreifendes Kiezblockkonzept im Rahmen der Bearbeitung der Drs. IX-0754 zu prüfen. Über die Priorisierung der Kiezblockprojekte entscheidet die BVV. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass die verkehrsrechtlichen Anordnungen aller kurz- bis mittelfristigen Maßnahmen, trotz ihrer prognostizierten verkehrlichen Wirksamkeit, von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden aufgrund fehlender rechtlicher Voraussetzungen abgelehnt werden. Eine Sanierung der Wackenbergstraße, einschließlich der Gehwege, kommt aufgrund fehlender finanzieller und personeller Ressourcen ebenfalls nicht in Betracht.
Die Realisierung einer neuen inneren Erschließungsstraße im Gewerbegebiet wäre, sofern überhaupt, nur sehr langfristig möglich, da sie neben einem gültigen B-Plan auch Eingriffe in eine komplexe Struktur privater Eigentumsverhältnisse erfordern würde. Sie setzt das Einverständnis und den Willen der betroffenen Eigentümer voraus, da die bestehenden Gewerbegrundstücke bereits durch die anliegenden Straßen ausreichend erschlossen sind. Ein Interesse der Eigentümer an einer inneren Erschließungsstraße ist absehbar jedoch nicht erkennbar. Ein entsprechender Eingriff in die Eigentumsverhältnisse wäre nicht begründbar und damit rechtlich auch nicht durchsetzbar. Angesichts der nicht kalkulierbaren hohen Investitionskosten und den ungewissen Erfolgschancen wird diese Maßnahme vom Bezirksamt nicht weiterverfolgt (siehe hierzu auch die Antwort auf die Kleine Anfrage 0775-IX „Eine innere Erschließungsstraße für das Gewerbegebiet Niederschönhausen“).
Eine weitere Minimierung der Konflikte zwischen dem Wirtschaftsverkehr und der anliegenden Wohnnutzung kann im Zuge des begonnenen Bauleitverfahrens nur in einer sehr langfristigen Perspektive gelingen.
Am 25.09.2023 fand im Gewerbegebiet Niederschönhausen die Öffentlichkeitsveranstaltung statt. In dieser wurde den Anwohnerinnen und Anwohnern die oben geschilderte Sachlage erläutert, was auf wenig Verständnis stieß. In Abstimmung mit allen involvierten Fachämtern des Bezirksamts Pankow von Berlin wird ein informelles Wegeleitsystem initiiert. Durch wegweisende Beschilderungen soll der Wirtschaftsverkehr zur Umfahrung der westlichen Wackenbergstraße gebeten werden, um den Wirtschaftsverkehr besser zu lenken und so die Belastungen weiter für die Anwohnenden zu minimieren.
Darüber hinaus setzt sich das Bezirksamt Pankow von Berlin gegenüber der oberen Straßenverkehrsbehörde weiter dafür ein, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Buchholzer Straße und in der Grumbkowstraße von derzeit 50 km/h auf 30 km/h ganztägig zu reduzieren. Das geplante Schulbauvorhaben für eine Oberschule in der Grumbkowstraße bietet hierbei eine gute Argumentationsgrundlage.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch | Cornelius Bechtler |
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