Die BVV fordert eine auskömmliche, gerechte, erfolgsorientierte und an die tatsächlichen Bedarfe angepasste Finanzierung der Berliner Bezirke unter Berücksichtigung einer wachsenden Stadt.
Hierzu sind die zahlreichen Sonderprogramme abzuschaffen und die entsprechenden Mittel den Bezirken stattdessen zur ordnungsgemäßen Finanzierung dieser Aufgaben bereits vorab zur Verfügung zu stellen.
Sonderzuweisungen sollen grundsätzlich längstens für einen Doppelhaushalt zulässig sein. Für einen längeren Zeitraum sind sie entweder fest im Landeshaushalt Berlin oder als zweckgebundene, dauerhafte Zuweisung an die Bezirke festgeschrieben werden.
Eine solidarische Finanzierung der Bezirke hat zudem künftig von der Landesebene zu erfolgen, nicht durch Umverteilung zwischen den bedarfstragenden Bezirken.