Drucksache - VIII-0898  

 
 
Betreff: Bepflanzung von Gebäuden und Hausfassaden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Natur mitberatender Ausschuss
29.08.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
19.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 25. BVV am 14.8.19
AntragFraktionen Linke & Bü90/Grüne, 25. BVV am 14.8.19 2. Ausfertigung
Stellungnahme UmNat
Beschlussempfehlung FinPersIm 27. BVV am 30.10.19
VzK§13BezVG BA, ZB 29. BVV am 22.01.20
Berichtspflicht BA April 2020
Berichtspflicht BA August 2020
Berichtspflicht BA Oktober 2020
VzK §13 BezVG ZB 37. BVV 9.12.2020
Berichtspflicht BA Januar 2021
VzK§13BezVG BA, ZB 41. BVV am 05.05.2021
Berichtspflicht BA August 2021
Berichtspflicht BA September 2023
Berichtspflicht BA Februar 2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.04.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der Drucksache-Nr.:
VIII-0898/2019

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

3. Zwischenbericht

Bepflanzung von Gebäuden und Hausfassaden

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 27. Sitzung am 30.10.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0898/2019

Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Rahmen der landesweiten Strategie zur Begrünung von Gebäuden eine verstärkte Bepflanzung von Häuserdächern und Hausfassaden im Bezirk umzusetzen, von einfachen Kletterpflanzen bis hin zu intensiven Dachlandschaften mit urbaner Landwirtschaft. Erste Maßnahmen und die Planung neuer Kälteinseln, sollten noch in diesem Jahr erfolgen.

Bei der Umsetzung sollen u.a. folgende Punkte Berücksichtigung finden und geprüft werden:

  1. Welche öffentlichen Gebäude im Bezirk über Dächer verfügen, die sich für eine Begrünung oder urbane Landwirtschaft eignen. Die öffentlichen Gebäude sollten dahingehend überprüft werden, ob Fassadenbegrünungen möglich sind.
  2. Eine Prüfung auf Gebäudebegrünung bei allen Neubauten.
  3. In Zusammenarbeit mit dem Umweltbüro Pankow und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sollen Konzepte, Angebote und Ratgeber (u.a. Hinweise bezüglich der Pflanzenauswahl und der technischen Ausführung) für urbane Landwirtschaft entwickelt werden (z.B.: Betreiben von Imkereien oder die Schaffung eines Obst- oder Gemüsegartens an/auf Pankower Schulen).
  4. Im Prozess der Bürger*innenbeteiligung bei Bauvorhaben oder Stadtteilvernetzung sollen Anwohnende und Gewerbetreibende gewonnen und eingebunden werden.
  5. Mit Hauseigentümer*innen sollen unbürokratische und gebührenfreie Vereinbarungen über die Bepflanzung von Häuserdächern und Hausfassaden gefunden werden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Zu Punkt 1:

Dieser Punkt wurde bereits mit dem 1. Zwischenbericht grundsätzlich beantwortet. Das Bezirksamt weist hier aber nochmals darauf hin, dass die Gebäude auch speziell im Hinblick auf eine mögliche Begrünung gewartet und unterhalten werden müssen. Hierzu weist das Bezirksamt regelmäßig gegenüber der Landesebene darauf hin, dass für die zwangsläufig damit einhergehenden Pflegearbeiten weder personelle Ausstattung noch finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen. Zudem ist auch die Frage der Zuständigkeit (z.B. KLR-Systematik) weiterhin ungeklärt.

Zu Punkt 2:

Dieser Punkt wurde bereits mit dem 1. Zwischenbericht abschließend beantwortet. Gemäß den Leitlinien für Neubauten erfolgt auch eine Prüfung zur Nutzung von Flachdächern hinsichtlich einer möglichen Begrünung bzw. für die Nutzung als sogenanntes „Gründach“. Inwieweit es jedoch zu sogenannten Zielkonflikten bei der Nutzung von Dachflächen zur Bereitstellung von Flächen für Photovoltaikanlagen und einer Gebäude- bzw. Dachbegrünung führen kann, ist vom Einzelfall abhängig. Derartige Zielkonflikte werden jedoch im Rahmen des Planungsprozesses entsprechend berücksichtigt.

Zu Punkt 3:

Dieser Punkt wurde bereits mit dem 1. Zwischenbericht grundsätzlich beantwortet. Aufgrund der finanzielle und personellen Ausstattung ist das Umweltbüro Pankow auch weiterhin nicht in der Lage, Konzepte, Angebote und Ratgeber zu den genannten Themen zu erarbeiten. Der Schwerpunkt des Umweltbüros liegt im Angebot von Umweltbildungsangeboten für Kitas und Schulen.

Zu Punkt 4:

Zu diesem Punkt gibt es gegenwärtig keinen neuen Sachstand.

Zu Punkt 5:

Zu diesem Punkt gibt es gegenwärtig keinen neuen Sachstand. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass bei Fassadenbegrünungen eine Bepflanzung im öffentlichen Straßenland mit dem Bezirksamt bzw. dem zuständigen Straßenbaulastträger, hier Straßen- und Grünflächenamt, abzustimmen ist.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport
Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche
    • Versiegelungsgrad

 

X

X

 

 

 

  1. Wasser
    • Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie
    • Energieverbrauch
    • Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall
    • Hausmüllaufkommen
    • Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1.            Verkehr
    • Verringerung des Individualverkehrs
    • Anteil verkehrsberuhigter
    • Zonen
    • Busspuren
    • Straßenbahnvorrangschaltungen
    • Radwege

 

 

 

 

 

 

  1.            Immissionen
    • Schadstoffe
    • rm

 

X

X

 

 

 

  1.            Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1.            Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

  1.            Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1.            Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1.            Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1.            Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1.            Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1.            Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1.            Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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