Drucksache - VIII-0859  

 
 
Betreff: Pankow und die anderen Berliner Bezirke auskömmlich finanzieren II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
23.05.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
08.08.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
19.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 24. BVV am 15.5.19
Beschlussempfehlung FinPersIm 27. BVV am 30.10.19

Die BVV fordert eine auskömmliche, gerechte, erfolgsorientierte und an die tatsächlichen Bedarfe angepasste Finanzierung der Berliner Bezirke unter Berücksichtigung einer wachsenden Stadt.

Hierzu sind die zahlreichen Sonderprogramme abzuschaffen und die entsprechenden Mittel den Bezirken stattdessen zur ordnungsgemäßen Finanzierung dieser Aufgaben bereits vorab zur Verfügung zu stellen.

Sonderzuweisungen sollen grundsätzlich längstens für einen Doppelhaushalt zulässig sein. Für einen längeren Zeitraum sind sie entweder fest im Landeshaushalt Berlin oder als zweckgebundene, dauerhafte Zuweisung an die Bezirke festgeschrieben werden.

Eine solidarische Finanzierung der Bezirke hat zudem künftig von der Landesebene zu erfolgen, nicht durch Umverteilung zwischen den bedarfstragenden Bezirken.


Begründung Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung:

 

Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09. festgestellt, dass eine auskömmliche, planbare und auch personell abgesicherte Finanzierung der Bezirke unabdingbar ist, um die von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Bezirke erwarteten Dienstleistungen und Aufgaben der Bezirksverwaltung auch tatsächlich wahrnehmen zu können. Die zunehmende Auflage von zeitlich befristeten Sonderprogrammen durch Abgeordnetenhaus und Senat wird insb. deshalb im Ausschuss kritisch gesehen, da diese Finanzmittelzuweisungen regelmäßig mit den im Bezirk vorhandenen Personalressourcen umgesetzt werden. Dies geht deutlich zu Lasten der ohnehin zu erbringenden Aufgaben. Der Ausschuss hat jedoch festgestellt, dass die Haushaltsgesetzgebung des Landes Aufgabe des Abgeordnetenhauses ist. Dementsprechend wurden Änderungen vorgenommen. Darüber hinaus hält der Ausschuss es für sinnvoll, hier mit eine Resolution der BVV die Notwendigkeit deutlicher zu machen, insb. da das Bezirksamt hier die Handlungsmöglichkeiten ggü. der Senatsfinanzverwaltung fehlen.

 

Text Ursprungsantrag Fraktion der CDU:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, im Rat der Bürgermeister eine Beschlussfassung herbeizuführen, die eine auskömmliche, gerechte, erfolgsorientierte und an die tatsächlichen Bedarfe angepasste Finanzierung der Berliner Bezirke unter Berücksichtigung einer wachsenden Stadt sicherstellt.

Hierzu sind die zahlreichen Sonderprogramme abzuschaffen und die entsprechenden Mittel den Bezirken stattdessen zur ordnungsgemäßen Finanzierung dieser Aufgaben bereits vorab zur Verfügung zu stellen.

Sonderzuweisungen sind künftig längstens für einen Doppelhaushalt zulässig. Für einen längeren Zeitraum sind sie entweder fest im Landeshaushalt Berlins oder als zweckgebundene, dauerhafte Zuweisung an die Bezirke festzuschreiben.

Eine solidarische Finanzierung der Bezirke hat zudem künftig von der Landesebene zu erfolgen, nicht durch Umverteilung zwischen den bedarfstragenden Bezirken.

 

Begründung Ursprungsantrag:

Das Land Berlin hat in den vergangenen Jahren immer wieder Sonderprogramme aufgesetzt, die vermeintlich zur Behebung der strukturellen Defizite der Bezirksfinanzierung beitragen sollten. Es hatte insofern selbst erkannt, dass die Berliner Bezirke für die zahlreichen ihnen übertragenen Aufgaben nicht auskömmlich mit finanziellen Mitteln ausgestattet sind.

Aufgrund der Tatsache, dass die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel aus diesen Sonderprogramme sich durch die Bezirke nicht mittel- und langfristig planen lassen und dem Umstand, dass für die Umsetzung solcher sonderfinanzierten Maßnahmen Personal nötig ist, das aber nicht zur Verfügung steht und in großen Teilen auch nicht aus den Sonderprogrammen finanziert werden darf, sind diese Programme höchst ineffizient. Sie sollten stattdessen den bezirklichen Haushalten dauerhaft und damit planbar zur Verfügung stehen.

Wie wenig diese Sondermittel aufgrund ihres Charakters zur Behebung der strukturellen Defizite, insbesondere in der Infrastruktur, beitragen können, zeigt sich nicht zuletzt in der perpetuierenden Aussage der Senatsverwaltung für Finanzen, dass die Bezirke diese Mittel nicht vollumfänglich abrufen rden und somit eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt sei.

Das dem nicht so, lässt sich in nahezu jeder Tagung der BVV ersehen. Diesem Umstand gilt es Abhilfe zu schaffen, indem die Bezirke langfristig, anreizorientiert und planbar auskömmlich r die zahlreichen ihnen obliegenden Aufgaben ausgestattet werden.

 
 

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