Der Ausschuss hat den überwiesenen Antrag beraten und empfiehlt der BVV die Ablehnung des Antrags:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, ein Informationsfaltblatt für den Leistungsbereich der Krankenhilfe zu entwickeln.
In diesem Informationsfaltblatt sollte erklärt werden:
- Die Voraussetzungen der Leistungsgewährung von Krankenhilfe und Personenkreisbeschreibung im SGB XII, SGB VIII und Asylbewerberleistungsgesetz.
- Welche Leistungen die Krankenhilfe umfasst.
- Erklärung der internen Zuständigkeitsregelung im Bezirksamt für die Krankenhilfe nach SGB XII, SGB VIII, und Asylbewerberleistungsgesetz.
- Ein Hinweis auf die Antragstellungsvoraussetzungen mit Erklärung, welche Unterlagen beigebracht werden müssen.
- Kontaktdaten der Ansprechpartner im Bezirksamt.
Das Informationsblatt soll mehrsprachig erscheinen, die einzelnen Sprachen sollen durch die BVV festgelegt werden.
Das Informationsblatt soll auch als Download auf der Internetseite des Bezirksamtes als PDF zur Verfügung stehen.
Der Entwurf des Informationsblattes ist der BVV zur Kenntnis zu geben und wird in der BVV beraten.