Noch lange nicht am Ziel? Der Stand des Selbstbestimmungsgesetzes

Diskussion

Wenn wir heute über ein Selbstbestimmungsgesetz sprechen, mit dem die Frage der Geschlechtszugehörigkeit im Fall von trans*, inter* und nichtbinären Menschen und die dazugehörige Vornamensänderung diskriminierungsfrei und menschenrechtskonform geregelt werden soll, so steht dahinter ein langer Kampf um Anerkennung. Es stellt sich die Frage, warum es ein so langer Weg hin zur Selbstbestimmung wurde – und auch bleibt. Denn die Letztbegründungen für ein Selbstbestimmungsgesetz berufen sich auf elementare Menschenrechte, die in unserem Grundgesetz seit 74 Jahren festgeschrieben sind – wie etwa die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Und dennoch beschreibt der Kampf um Anerkennung einen sehr langen, steinigen Weg.

Ganz entscheidend war in den letzten vierzig Jahren die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die 1978 den Weg frei machte für die „Wandelbarkeit des Geschlechts“ und später in weiteren Urteilen anerkannte, dass trans* Rechte Menschenrechte sind. Daraus ergab sich ein Paradigmenwechsel, der darin besteht, dass seit 2011 die Frage von Geschlecht unabhängig von körperlichen Merkmalen beantwortet wird. Ebenso einflussreich war und ist die Tatsache, dass beispielsweise das trans* Sein nicht länger als Krankheitsbefund gilt. Im international gültigen Diagnosekatalog ICD-11 (in Deutschland seit 1. Januar 2022 in Kraft) ist nicht mehr die Rede von einer psychopathologischen Identitätsstörung, sondern von Geschlechtsinkongruenz. Und schließlich war gesellschaftspolitisch ein Bewusstsein entstanden, mit dem Antidiskriminierung auf die politische Agenda gelangte, mit einem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz als Grundlage. Hinzu kommt, dass sich die Politik Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe auf die Fahnen geschrieben hat, bei der bislang marginalisiere Gruppen wie trans*, inter* und nichtbinäre Menschen nicht länger ausgeschlossen bleiben dürfen.

Wie aber steht es um den vorliegenden Gesetzentwurf? Welche Kritik hat wer an ihm? Welche Bedeutung hat er für Berlin? Ist der Entwurf ausreichend für echte Selbstbestimmung? Was braucht es außerdem, um die Menschenrechte für die betroffenen Communitys zu wahren?

Diese und weitere Fragen wollen wir diskutieren – mit Ihnen!

  • Mitwirkende:

    Einführungsvortrag: Nora Eckert, Aktivistin und Autorin

    Auf dem Podium:
    Nora Eckert, Aktivistin und Autorin
    Alfonso Pantisano, Ansprechperson Queeres Berlin
    Jarred Kennedy-Loving, QUEERFORMAT Fachstelle Queere Bildung
    Lena Klatte, Schwulenberatung Berlin

    Es moderiert Melike B. Çınar von der Berliner Landeszentrale für politische Bildung.

  • Datum:

    Donnerstag, 15. Februar 2024

  • Zeit:

    18.30–21.00 Uhr

  • Ort:

    Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Hardenbergstraße 22-24, 10623 Berlin, Besuchszentrum / Stadtplan

    Barrierefreiheit: Zugang rollstuhlgerecht Aufzug rollstuhlgerecht WC rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz
    Erläuterung der Symbole zur Barrierefreiheit

  • Entgelt:

    Die Teilnahme ist entgeltfrei.

  • Anmeldung:

    Melden Sie sich bitte online an.

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  • Ansprechperson:

    Melike B. Ҫınar, E-Mail, Telefon (030) 90227 4978