Antidiskriminierungspolitik als aktive Förderung – Strategien gegen institutionellen Rassismus

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Eine Veranstaltung im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus

Am Internationalen Tag gegen Rassismus haben wir 2023 gemeinsam mit der Senatskanzlei im Roten Rathaus die Tagung „Berliner Stadtgesellschaft gemeinsam gegen strukturellen Rassismus“ durchgeführt. Wir wollten damit den breiten fachlichen Diskurs über notwendige Schritte zum Abbau von strukturellem Rassismus auf den unterschiedlichen Ebenen unserer Stadt anstoßen. Die rund 150 Teilnehmenden waren in großer Mehrheit Aktive aus der Zivilgesellschaft, die jährlich im Rahmen der Wochen gegen Rassismus eine beeindruckende Betriebsamkeit an den Tag legen.

In einem zweiten Schritt wollen wir nun den Fokus detailliert auf staatliche Strukturen legen und uns dabei folgenden Fragen widmen: Welche sinnvollen Instrumente sind in diesem Zusammenhang bekannt und erprobt? Inwiefern sind diese rechtlich „abgesichert“? Welche weiteren Instrumente sind erforderlich? Was erreicht institutionelle Repräsentation? Was kann hierbei intersektional gedacht werden? Welche gelingenden Beispiele gibt es in Deutschland, aber auch europaweit?

Auf der Hand liegen die Instrumente der Personalpolitik (Diversifizierungsstrategien u. ä.) und der Sensibilisierung bzw. Aus-. Fort- und Weiterbildung. Auch hier lohnt sich eine nähere Betrachtung: Wie werden solche Politiken implementiert, weiterentwickelt und evaluiert? Wie sieht der rechtliche Rahmen hierfür aus? Welche Elemente braucht es in der Ausbildung und welche Formate und Methoden sind erprobt und sinnvoll?

Diese Veranstaltung wird in Deutsche Gebärdensprache übersetzt. Gebärden Sprache

Grundlagen

  • ICERD – Affirmative Action, Positive bzw. Sondermaßnahmen

    Positive Maßnahmen gelten als integraler Bestandteil der Antirassismuskonvention und des darin enthaltenen Grundsatzes des Diskriminierungsverbots. Art. 1 Abs. 4 ICERD schreibt vor, dass Sondermaßnahmen, die einzig zu dem Zweck getroffen werden, eine angemessene Entwicklung bestimmter rassischer oder ethnischer Gruppen oder Personen zu gewährleisten, die Schutz benötigen, soweit ein solcher erforderlich ist, damit sie die Menschenrechte und Grundfreiheiten gleichberechtigt genießen und ausüben können, nicht als Diskriminierung anzusehen sind. (…) Positive Maßnahmen dienen der Sicherstellung der Integration von strukturell und historisch diskriminierten Gruppen und Personen. Positive Maßnahmen sind nicht als eine an den Diskriminierungsbegriff geknüpfte Ausnahme zu verstehen, sondern als ein wesentliches Instrument zur Gewährleistung der Menschenwürde und Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung. Positive Maßnahmen gelten ebenso wenig als „Bevorzugung“ im Sinne des Art. 1 Abs. 1 ICERD. Infolgedessen empfiehlt der Ausschuss die Bezeichnung „positive Diskriminierung“ im Kontext universeller Menschenrechte zu meiden, da es eine contradictio in terminis darstelle. Wenngleich in mehreren Staaten unterschiedliche Bezeichnungen wie zum Beispiel affirmative action oder positive action verwendet werden, empfiehlt der Ausschuss das Wort „Sondermaßnahme“ als begriffliche Grundlage zu nehmen, wenn es sich um die nationale Umsetzung von sich aus der Antirassismuskonvention ergebenden staatlichen Pflichten handelt. Ferner weist der Ausschuss auf den autonomen Charakter des Konzepts „Sondermaßnahmen“ in der Antirassismuskonvention hin.
    Als Sondermaßnahmen kommen alle möglichen Maßnahmen und Programme auf legislativer, exekutiver und administrativer Ebene sowie in allen staatlichen Bereichen in Betracht; auch im Bereich der Arbeit, des Wohnungswesens, der Bildung, der Kultur und der Beteiligung an öffentlichen Angelegenheiten sollten Sondermaßnahmen ergriffen werden.“
    Aus: Barskanmaz, C.: Recht und Rassismus (2019)

  • Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, (Antisemitismus) und Rassismus 2020/21
    „Grundlage für die Arbeit des Kabinettausschusses ist ein weites Verständnis von Rassismus, wie es auch dem Internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Rassismus (ICERD) vom 21. Dezember 1965 zugrunde liegt. Dieses erfasst „jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird.“ Der Kabinettausschuss erarbeitete einen umfassenden und vielfältigen Maßnahmenkatalog, der am 25. November 2020 verabschiedet und am 2. Dezember 2020 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Der Maßnahmenkatalog dient insbesondere den vier im ersten Bericht des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus vom 20. Mai 2020 niedergelegten Handlungsfeldern:
    1. Schaffung eines stärkeren Bewusstseins für Rassismus als gesamtgesellschaftliches Phänomen sowie Verbesserung der staatlichen Strukturen im Bereich der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus; Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Justiz, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Trägern sowie Verbesserung der empirischen Grundlagen;
    2. Ausbau und Stärkung der Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit und alle anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Regelstrukturen aller gesellschaftlichen Bereiche, auch im Netz; Weiterentwicklung der politischen Bildung und Demokratiearbeit;
    3. Ausbau der Unterstützung von Betroffenen von rassistischer Diskriminierung und sozialem Umfeld; Wirksamer Opferschutz und Verbesserung von nachhaltigen Strukturen der Rassismusbekämpfung;
    4. Anerkennung und Wertschätzung einer vielfältigen und chancengerechten Gesellschaft und Stärkung gleicher Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Programm

  • 12.30 Uhr

    Ankommen und Einstimmung
    Ausstellung von Anbietern mit spezifischem Bezug zum Konferenzthema

  • 13.00 Uhr

    Begrüßung und Grußwort

  • 13.15 Uhr

    1. Impulse
      zum Tagungsthema (Affirmative Action gegen institutionelle und strukturelle Diskriminierungen) aus den Perspektiven:
      a) Wissenschaft: Prof. Dr. Aysun Doğmuş, TU Berlin
      b) Verwaltung: Eren Ünsal, Leiterin der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung
      c) Recht: Betül Gülsen, Leiterin der Fachstelle PartMigG
      d) Zivilgesellschaft: Eva Andrades, Geschäftsführung Antidiskriminierungsverband Deutschland
    2. Vom Pult zum Panel
      Inputgebende nehmen moderiert Bezug aufeinander
    3. Diskussion mit dem Publikum
      Strategien, Programme, Maßnahmen
  • 14:35 Uhr

    Pause

  • 14.50 Uhr

    Parallele Workshops und „Arbeits- und/oder Streiträume“
    • Vom „Output“ zur internen Strukturveränderung der Verwaltung – wo müssen antirassistische Strategien ansetzen? Dr. Seyran Bostancı, DeZiM
    • Diversity meets Verwaltungsrealität: Gelingensfaktoren und Herausforderungen – Dr. Sonja Dudek, Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung, Dr. Sandra Lewalter, Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, sowie Dr. Birgit zur Nieden, Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
    • Welche rechtlichen Normen müssen sich verändern, um Strategien, Programme, Maßnahmen realisieren zu können? Dr. Doris Liebscher, LADG-Ombudsstelle
    • Streitraum: „Berlin 2024: Bestehende Maßnahmen“ Auseinandersetzung mit Möglichkeiten und Grenzen, Saraya Gomis
    • Alles nur eine Frage der Diversifizierung und Sensibilisierung des Personals? Sophie Finkenauer, Senatsverwaltung für Finanzen
    • Präsentation und Diskussion des Rechtsgutachtens „Positive Maßnahmen im Öffentlichen Dienst“, Prof. Dr. Michael Wrase, Uni Hildesheim / WZB, Dr. Paulina Holle
  • 16.20 Uhr

    Pause

  • 16.35 Uhr

    Abschlusspanel – Fishbowl (freier Stuhl für Expertise aus Workshops usw.)
    • Max Landero, Staatssekretär für Integration, Antidiskriminierung und Vielfalt
    • Oliver Friederici, Staatssekretär für Gesellschaftlichen Zusammenhalt
    • Elif Eralp (MdA, Die Linke)
    • Prof. Dr. Constanze Janda, Universität Speyer
  • 17.35 Uhr

    Abschlusskommentar Critical Friend
    Sina Schindler, korientation e.V., Netzwerk für asiatisch-deutsche Perspektiven

  • 17.50 Uhr

    Verabschiedung

  • 18.00 Uhr

    Ende der Veranstaltung

  • Gesamtmoderation:

    Silvia Gegenfurtner und Fabienne Mahwane

  • Mit Unterstützung der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung und der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

  • Datum:

    Donnerstag, 21. März 2024

  • Zeit:

    12.30–18.00 Uhr

  • Ort:

    Rotes Rathaus, Rathausstraße 15, 10178 Berlin / Stadtplan

  • iCalendar:

  • Entgelt:

    Die Teilnahme ist entgeltfrei.

  • Anmeldung:

    Diese Tagung ist ausgebucht. Weitere Anmeldungen können wir daher leider nicht mehr annehmen.

  • Ansprechperson:

    Thomas Gill, E-Mail, Telefon (030) 90227 4961