Kleine Anfrage - Schr. A. 632/V
1) Welche Anordnungen liegen momentan seitens der Berliner Senatsverwaltung im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf vor, die noch nicht ausgeführt wurden? (Es wird um eine tabellarische Übersicht sortiert nach Radverkehrsanlagen, Busspuren, Knotenpunkten und sonstige Anordnungen gebeten.) 1. Bussonderfahrstreifen: 1.1 BSF in der Clayallee, Fahrtrichtung Zehlendorf von ggü. Finkenstraße bis ggü. Königin-Luise-Straße (Länge: ca. 500 m); 1.2 BSF in der Clayallee, Fahrtrichtung Zehlendorf von Scharfestraße bis Teltower Damm (Länge: ca. 250 m); 1.3 BSF im Ostpreußendamm, Fahrtrichtung Lichterfelde-Süd von Morgensternstraße bis Giesensdorfer Straße (Länge: ca. 180 m); 1.4 BSF im Ostpreußendamm, Fahrtrichtung Lankwitz von Osdorfer Straße bis Heinrichstraße (Länge: ca. 80 m); 1.5 BSF im Teltower Damm, Fahrtrichtung Zehlendorf von Leo-Baeck-Straße bis ggü. Schädestraße (Länge: ca. 580 m); 1.6 BSF in der Birkbuschstraße, Fahrtrichtung Kreisel von Schützenstraße bis H Carmerplatz (Länge: ca. 50 m); 1.7 BSF im Hindenburgdamm, Fahrtrichtung Kreisel von Klingsorstraße bis Gélieustraße (Länge ca. 650 m); 1.8 BSF im Hindenburgdamm, Fahrtrichtung Goerzallee von Bäkestraße bis Drakestraße (Länge ca. 320 m); 2. Radverkehrsanlagen: 2.1 RFS in der Straße Unter den Eichen, Fahrtrichtung Zehlendorf von Am Fichtenberg bis Wildenowstraße (Länge: ca. 600 m); 3. Knotenpunkte: Keine 4. Sonstige Anordnungen: Keine.
2) Seit wann liegen die Anordnungen im Einzelnen vor? Alle verkehrsrechtlichen Anordnungen sind in den Monaten Dezember 2020 bis April 2021 beim Bezirksamt eingegangen.
3) Warum wurden die Anordnungen noch nicht umgesetzt? Viele verkehrsrechtliche Anordnungen werden unmittelbar nach Eingang umgesetzt, durch eigenes Personal des Bezirksamtes oder durch Firmen, die im Rahmenvertrag für das Bezirksamt arbeiten. Für die Ausführung von Anordnungen von Radfahrstreifen, Bussonderfahrstreifen oder Knotenpunkten mit einem großen Umfang an Markierungsarbeiten und Schilderaufstellungen müssen nach den geltenden Haushalts- und Vergabevorschriften separate Ausschreibungen durchgeführt werden. Darüber wurden die Bezirksverordneten im zuständigen Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau am 5.5.2021 auch vom Bezirksamt informiert. In manchen Fällen ist es nicht sinnvoll, bestimmte verkehrsrechtliche Anordnungen sofort nach Vorliegen umzusetzen, z.B. wenn in einer Straße größere Straßen- oder Leitungsbauarbeiten unmittelbar bevorstehen. Das Bezirksamt unterrichtet die anordnende Stelle dann über den Grund der Verzögerung. Zu den BSF im Hindenburgdamm kann gesagt werden, dass dort die Markierung der BSF nach den Leitungsarbeiten der BWB und der Vattenfall Wärme erfolgen soll. Derzeit wird jedoch geprüft, inwiefern dies bereits nach den einzelnen Bauabschnitten und nicht erst im "Ganzen" nach Beendigung der gesamten Leitungsarbeiten erfolgen kann.
4) Wann ist jeweils eine Ausführung seitens des Bezirksamtes geplant? Wie das Bezirksamt im zuständigen Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau am 05.05.2021 vorgetragen hat, sind die erforderlichen Leistungen zur Ausführung der Anordnungen auszuschreiben und werden umgesetzt, sobald der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden konnte
Mit freundlichen Grüßen
Maren Schellenberg Bezirksstadträtin |
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