Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 1107/XX
Das Bezirksamt hat auftragsgemäß die Aufstellung eines Verkehrsspiegels im Einmündungsbereich Fichtenweg/Eschenweg geprüft.
In Folge der konvexen Wölbung des Spiegels wird das Abbild verzerrt und verkleinert dargestellt, was besonders bei ungeübten KraftfahrerInnen zu einer gefährlichen Fehleinschätzung von Geschwindigkeit und Entfernung der herannahenden Fahrzeuge führt. Zudem entstehen tote Winkel, in denen besonders Fußgänger und Radfahrer nicht gesehen werden können. Somit täuscht der Spiegel dem ausfahrenden Verkehrsteilnehmer eine vermeintliche Sicherheit vor die geeignet ist, ihn seine besonderen Sorgfaltspflichten nach §§ 1, 8 StVO beim Einbiegen in eine andere Straße außer Acht zu lassen.
Diese Rechtsauffassung wird auch uneingeschränkt von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als oberste Straßenverkehrsbehörde geteilt, die u.a. ausführt: "…sind Verkehrsspiegel grundsätzlich ungeeignet, um die Verkehrssicherheit für alle am Verkehr Teilnehmenden zu erhöhen." Und weiter heißt es: "Die über viele Jahre gesammelten Erfahrungen haben gezeigt, dass bei aufgestellten Verkehrsspiegeln die Nachteile die Vorteile deutlich überwiegen". (aus: Antwort des Senats vom 27.12.2017 auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Zeelen im Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 18/12 959).
Ferner verschmutzen Verkehrsspiegel des Öfteren durch Witterungseinflüsse, sie beschlagen und vereisen, werden mutwillig verdreht, beschmiert, beschädigt oder zerstört. In Ihrer Funktion beeinträchtigte Spiegel können aber im Falle eines Verkehrsunfalls zu einer Haftung des Straßenbaulastträgers führen.
Die Unfalllage stellt sich auch als absolut unauffällig dar: In den Jahren 2017 und 2018 waren in dem Bereich nur zwei Verkehrsunfälle zu verzeichnen, von denen jedoch keiner auf die Missachtung der Vorfahrtsregelung 'rechts-vor-links' zurückzuführen war.
Von Seiten des Straßen- und Grünflächenamtes Spandau muss daher die Aufstellung eines Verkehrsspiegels in der Waldsiedlung aus Verkehrssicherheitsgründen abgelehnt werden.
Berlin-Spandau, den 17.06.2019 Das Bezirksamt
Kleebank Bewig Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Begründung:
Die Einsehbarkeit der Kreuzungen und Einmündungen ist aufgrund der Straßenbreite und der Zunahme des Verkehrs in den Einbahnstraßen der Waldsiedlung oftmals nicht gegeben. In der Einmündung des Fichtenwegs in den Eschenweg ist hier eine potentielle Gefährdung entstanden. |
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