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Aufgaben der Bezirksverordneten

55 Männer und Frauen sind von der Einwohnerschaft Spandaus in die Bezirksverordnetenversammlung gewählt. In Ihrem Auftrag bestimmen diese ehrenamtlich Tätigen die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks.

Die Bezirksverordnetenversammlung ist Organ der bezirklichen Selbstverwaltung. Sie

  • wählt die Mitglieder des Bezirksamtes, die Schiedspersonen, ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie die Patientenfürsprecher und weitere ehrenamtlich Tätige
  • übt die Kontrolle über die Verwaltung des Bezirks aus
  • beschließt den Bezirkshaushalt und
  • entscheidet in Angelegenheiten nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin.

Die Bezirksverordnetenversammlung kontrolliert die Führung der Geschäfte des Bezirksamtes durch Anfragen und regt Verwaltungshandeln durch Empfehlungen und Ersuchen (genannt Anträge) an.

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Bezirksverordnete bekleiden in ihrer Freizeit ein Ehrenamt. Sie sind fortan verpflichtet, an der Arbeit der BVV teilzunehmen. Dafür steht ihnen eine Entschädigung, Fahrgeld und Sitzungsgeld zu. Die Wahlperiode läuft fünf Jahre. Wahlen erfolgen immer zusammen mit dem Abgeordnetenhaus von Berlin. Die Vorsteherin oder der Vorsteher beruft die BVV in der Regel monatlich, mindestens aber jeden zweiten Monat ein. Bezirksverordnete dürfen Mündliche und Schriftliche Anfragen stellen, Akten des Bezirksamtes einsehen, an den Beratungen teilnehmen und den Kontakt zu den Spandauerinnen und Spandauern halten.

Von den 13 Parteien und Listenverbindungen konnten sieben nach der Wahlwiederholung im Februar 2023 Bezirksverordnete in die BVV entsenden. Diese bilden Fraktionen (von lateinisch „fractio“ = ‚Bruch[teil]‘). Eine BVV-Fraktion besteht aus mindestens drei Bezirksverordneten derselben Partei oder Wählerliste. Fraktionen besitzen herausgehobene Rechte, z. B. das Antragsrecht. Ihnen steht eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender oder eine Doppelspitze vor. Nach Gesetz bedürfen Wahlvorschläge (für das Bezirksamt, für Bürgerdeputierte, für weitere ehrenamtliche Aufgaben) meist der Unterstützung einer Fraktion.

Die Arbeit wird überwiegend in Fachausschüssen geleistet. Ersuchen (Anträge) werden von der BVV in die Ausschüsse überwiesen, wenn Zeit oder Umfang der Debatte die Entscheidung in der BVV noch nicht zulassen. Dann erörtern ein oder mehrere Fachausschüsse die Anträge, wägen den Bedarf sowie die Vor- und Nachteile ab, formulieren sie notfalls um und befragen das Bezirksamt zur Finanzierung von Vorhaben. Entscheidungen der Ausschüsse (Beschlussempfehlungen) müssen in der BVV-Sitzung mit Mehrheit bestätigt werden.

In den Ausschüssen arbeiten Bürgerdeputierte als sachkundige Einwohner mit, die von den Fraktionen nach ihrem Stärkeverhältnis benannt werden. Die Bürgerdeputierten werden Mitglieder in den Ausschüssen, können an der Erörterung und der Abstimmung teilnehmen.

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