Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung

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Die neue Geschäftsordnung

Zum 1. September 2026 trat die neue Geschäftsordnung der BVV Spandau in Kraft.

Es entstand eine vollständig neue Fassung der Geschäftsordnung, die inhaltlich und der bisherigen Gliederung nach nicht mehr miteinander verglichen werden kann. So wurden bisherige Paragrafen gelöscht, verschoben oder gingen in verschiedenen anderen Paragrafen oder in den Anlagen auf. Es wurden neue Regelungen, z. B. für das Livestreaming (§ 11 Abs. 2) aufgenommen. Eineindeutige Regelungen des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) wurden, soweit die Verständlichkeit und die Handhabung der neuen Geschäftsordnung darunter nicht leiden, nicht nochmals in den Text aufgenommen.

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So arbeitet die BVV: Die Leitplanken für eine konstruktive Zusammenarbeit

Die Geschäftsordnung

In die BVV sind Bezirkspolitiker verschiedener Parteien gewählt worden. Um ihnen die Wahrnehmung des öffentlichen Amtes unabhängig von ihren Ansichten und Präferenzen zu ermöglichen, legen sie sich selbst Leitlinien fest, nach denen sie verfahren wollen.

Die Aufgaben der Sitzungsleitung, Redezeiten, Antragszahlen, Fristen, Wahlverfahren, die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte und Ordnungsmaßnahmen bei Verstößen sind in der Geschäftsordnung formuliert. Diese Leitplanken für ein konstruktives Miteinander legt der Geschäftsordnungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung fest.

Diese Geschäftsordnung trat am 01.09.2026 in Kraft.

Die XXII. BVV wird bei ihrer Konstituierung am 29.10.2026 als erstes über die Frage einer Geschäftsordnung zu befinden haben. Nur so ist eine systematische Behandlung der weiteren Themen, wie der Wahl von Vorstand und Bezirksamt, die Einsetzung von Fachausschüssen und anderes mehr, denkbar.

  • Geschäftsordnung der BVV Spandau seit 01.09.2026

    PDF-Dokument (560.6 kB) - Stand: 2026-09-01