Der Vorsteher oder die Vertretung repräsentiert die Bezirksverordnetenversammlung in allen Angelegenheiten (§ 7 Absatz 2 Bezirksverwaltungsgesetz).
Die Vorsteher der Berliner Bezirksverordnetenversammlungen sind die `ersten Steuerleute´ der demokratischen Prozesse in der bezirklichen Politik. Sie stehen für Rechtskonformität der Verfahren und Beschlüsse, bewirtschaften als Leiterin oder Leiter eines Verwaltungszweiges einen eigenen Haushalt und verantworten in fachlicher Hinsicht die unterstützende Tätigkeit des jeweiligen Büros der Bezirksverordnetenversammlung mit entsprechender Personalkompetenz. Ihnen obliegt darüber hinaus die Repräsentation der Bezirksverordnetenversammlung gegenüber dem Bezirksamt als ausführendem Bezirksorgan der Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks (§ 12 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz).