Drucksache - 0832/XXI
Der Antrag ist erledigt durch Tätigwerden des Bezirksamtes.
einstimmig Begründung Die Möglichkeiten zur Durchführung von genehmigten Angeboten und Veranstaltungen mit und für junge Menschen im öffentlichen Raum, insbesondere in bezirklichen Grünanlagen, sind nicht ausreichend gegeben. Grünanlagen werden zur Nutzung und Erholung der Bevölkerung vorgehalten, junge Menschen sind Teil ebendieser. Es sollte bezirkliches Ziel sein, der Jugend geeignete Flächen zur Verfügung zu stellen. In § 6c (1) Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz – AG KJHG ist die Umsetzung von standort-ungebundenen, mobilen Angeboten der Jugendarbeit, einschließlich der Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum, verankert. Eine solche soll ermöglicht und ämterübergreifend unterstützt werden. |
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Bezirksamt Spandau
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