Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen einzusetzen und aktiv an der Gestaltung mitzuwirken, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben auf der Grundlage sportfachlicher Expertise, wie z. B. dem Kriterienktalog für inklusiv nutzbare Sportstätten (gedeckte und ungedeckte Sportanlagen) des Netzweks für Inklusion und Sport und unter Beteiligung des Behindertensportverbandes sowie des Bezirkssportbundes/Landessportbundes allgemein verbindliche Standards für inklusive Sportanlagen zu entwickeln und diese umzusetzen. Die notwendigen Mittel sind den Bezirken zur Verfügung zu stellen.