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Drucksache - V-0780
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .2006 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache
Nr.: V-0780/04 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Erhalt des ehemaligen Wasch- und Heizhauses in der Carl-Legien-SiedlungWir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 29. Sitzung am 19.01.2005 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V-0780/04 – „Das Bezirksamt wird beauftragt:
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Zu 1.: Das Bezirksamt geht nach wie vor davon aus, dass das Wasch- und Heizhaus als Teil des Ensembles der Carl-Legien-Siedlung zu erhalten ist. Dem Widerspruch der BauBeCon Wohnen GmbH vom 21.04.2005 gegen die Versagung des Abbruchantrages vom 24.03.2005 wurde nicht gefolgt. Mit Schreiben vom 17.02.2006 wurde der Widerspruch im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt (LDA) – die Stellungnahme erreichte die Untere Denkmalschutzbehörde (UD) am 16.02.2006 – zurückgewiesen. Bereits am 1.09.2005 wurde durch die von der BauBeCon beauftragten Rechtsanwälte Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben. Ziel der Klage ist: „den Beklagten unter Aufhebung der denkmalrechtlichen Versagung mit Datum vom 24.03.2005 zu verpflichten, die beantragte denkmalrechtliche Genehmigung zu erteilen.“ Begründet wurde die Klage mit der mittlerweile abgelaufenen Frist nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) von drei Monaten. Die Ursachen für die lange Bearbeitungszeit ergeben sich aus der Tatsache, dass das LDA die bauhistorische Untersuchung an einen Architekten vergeben hat. Da die Widerspruchsbegründung auch auf die gutachterlichen Aussagen des beauftragten Architekten eingeht, wurde dieser um Stellungnahme gebeten, welche erst im November 2005 der UD zur Verfügung stand. Die notwendige Herstellung des Einvernehmens zwischen LDA und UD zum Widerspruchsbescheid lag am 16.02.2006 vor, so dass erst danach der Widerspruchsbescheid zugestellt werden konnte. Damit lief der erste Teil der Untätigkeitsklage ins Leere, so dass nunmehr vom Verwaltungsgericht zu gegebener Zeit über die Hauptsache – Erteilung der denkmalrechtlichen Abrissgenehmigung – zu befinden sein wird. Ein Termin kann hierfür nicht benannt werden. Zu 2.: In mehreren Gesprächen zwischen dem vom LDA beauftragten Architekten, der UD und der BauBeCon wurden mögliche Nutzungen diskutiert (siehe hierzu auch die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 572/2005 vom 1.02.2005 des Bezirksverordneten Andreas Otto). Im Gespräch waren z. B. mögliche Nutzungen als Nachbarschaftstreffs für die Bewohner der Carl-Legien-Siedlung oder die Nutzung als Sporteinrichtung/Fitness. Mit Schreiben vom 11.03.2005 erklärte die BauBeCon, dass die Nutzungsvorschläge nicht realisierbar wären und die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben sei. Das im Gutachten dargelegte Zahlenwerk wurde angezweifelt und eine Gegenrechnung aufgemacht. Man bat nochmals um die Abrissgenehmigung. Die Auseinandersetzung des Gutachters mit den (wirtschaftlichen) Argumenten der BauBeCon ergab keine Korrektur/Anpassung des erstellten Gutachtens. Von Seiten des Bezirksamtes war festzustellen, dass die Bemühungen, eine wohnumfeldverträgliche und denkmalgerechte Lösung für die Nutzung des Gebäudes zu finden, erfolglos waren. Dies führte konsequenter Weise zur Versagung des Abbruchantrages mit Schreiben vom 24.03.2005. Zu 3.: Die aktuelle Information der BVV war durch die Zwischenberichte gewährleistet. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit nicht betroffen Burkhard Kleinert Martin Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung |
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