Drucksache - V-0780  

 
 
Betreff: Erhalt des ehemaligen Wasch- und Heizhauses in der Carl-Legien-Siedlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.09.2004 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Vorberatung
23.09.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Teil I gemeinsam mit dem Ausschuss Finanzen Immobilien und Persanal vertagt   
02.12.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen vertagt   
13.01.2005 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.09.2004 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt     
19.01.2005 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Vorberatung
Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.03.2005 
31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.09.2006 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü90/Grüne, 25. Tagung 01.09.04
BE Ausschuss Stadt/Bau/Wohnen, 29. Tagung 19.01.05
VzK 1.ZB gem.§13 BezVG, 31. Tagung 23.03.05
VzK13, SB, 43. Tagung, 27.09.2006

Das Bezirksamt wird beauftragt:

Siehe Anlage

Auf dem Gelände der Carl-Legien-Siedlung, im Hof zwischen Gubitz-, Erich-Weinert-, Sodtke- sowie Küselstraße befindet sich das ehemalige Wasch- und Heizhaus der Carl-Legien-Siedlung

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                          .2006

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

                                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                                Drucksache Nr.: V-0780/04

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Erhalt des ehemaligen Wasch- und Heizhauses in der Carl-Legien-Siedlung

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 29. Sitzung am 19.01.2005 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V-0780/04 –

 

„Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

  1. Das Wasch- und Heizhaus als Teil des Ensembles der Carl-Legien-Siedlung zu erhalten.

  2. Sich in Zusammenarbeit mit der Oberen Denkmalschutzbehörde und dem Eigentümer, der Baubecon Wohnen GmbH, nach einer Lösung für eine wohnumfeldverträgliche und denkmalgerechte Nutzung des Gebäudes zu suchen.

  3. Der Bezirksverordnetenversammlung zu ihrer 27. Tagung am 10. November über ihre Aktivitäten zu berichten.“ –

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Zu 1.:

 

Das Bezirksamt geht nach wie vor davon aus, dass das Wasch- und Heizhaus als Teil des Ensembles der Carl-Legien-Siedlung zu erhalten ist. Dem Widerspruch der BauBeCon Wohnen GmbH vom 21.04.2005 gegen die Versagung des Abbruchantrages vom 24.03.2005 wurde nicht gefolgt.

 

Mit Schreiben vom 17.02.2006 wurde der Widerspruch im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt (LDA) – die Stellungnahme erreichte die Untere Denkmalschutzbehörde (UD) am 16.02.2006 – zurückgewiesen.

 

Bereits am 1.09.2005 wurde durch die von der BauBeCon beauftragten Rechtsanwälte Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben. Ziel der Klage ist:

 

„den Beklagten unter Aufhebung der denkmalrechtlichen Versagung mit Datum vom 24.03.2005 zu verpflichten, die beantragte denkmalrechtliche Genehmigung zu erteilen.“

 

Begründet wurde die Klage mit der mittlerweile abgelaufenen Frist nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) von drei Monaten.

 

Die Ursachen für die lange Bearbeitungszeit ergeben sich aus der Tatsache, dass das LDA die bauhistorische Untersuchung an einen Architekten vergeben hat. Da die Widerspruchsbegründung auch auf die gutachterlichen Aussagen des beauftragten Architekten eingeht, wurde dieser um Stellungnahme gebeten, welche erst im November 2005 der UD zur Verfügung stand. Die notwendige Herstellung des Einvernehmens zwischen LDA und UD zum Widerspruchsbescheid lag am 16.02.2006 vor, so dass erst danach der Widerspruchsbescheid zugestellt werden konnte.

 

Damit lief der erste Teil der Untätigkeitsklage ins Leere, so dass nunmehr vom Verwaltungsgericht zu gegebener Zeit über die Hauptsache – Erteilung der denkmalrechtlichen Abrissgenehmigung – zu befinden sein wird. Ein Termin kann hierfür nicht benannt werden.

 

Zu 2.:

 

In mehreren Gesprächen zwischen dem vom LDA beauftragten Architekten, der UD und der BauBeCon wurden mögliche Nutzungen diskutiert (siehe hierzu auch die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 572/2005 vom 1.02.2005 des Bezirksverordneten Andreas Otto).

 

Im Gespräch waren z. B. mögliche Nutzungen als Nachbarschaftstreffs für die Bewohner der Carl-Legien-Siedlung oder die Nutzung als Sporteinrichtung/Fitness.

 

Mit Schreiben vom 11.03.2005 erklärte die BauBeCon, dass die Nutzungsvorschläge nicht realisierbar wären und die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben sei. Das im Gutachten dargelegte Zahlenwerk wurde angezweifelt und eine Gegenrechnung aufgemacht. Man bat nochmals um die Abrissgenehmigung. Die Auseinandersetzung des Gutachters mit den (wirtschaftlichen) Argumenten der BauBeCon ergab keine Korrektur/Anpassung des erstellten Gutachtens.

 

Von Seiten des Bezirksamtes war festzustellen, dass die Bemühungen, eine wohnumfeldverträgliche und denkmalgerechte Lösung für die Nutzung des Gebäudes zu finden, erfolglos waren. Dies führte konsequenter Weise zur Versagung des Abbruchantrages mit Schreiben vom 24.03.2005.

 

 

 

 

 

Zu 3.:

 

Die aktuelle Information der BVV war durch die Zwischenberichte gewährleistet.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 
 

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