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Drucksache - V-0668
Bezirksamt
Pankow von Berlin .... 08.2005 An
die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: in
Erledigung der Drucksache Nr. V-0668/04 Vorlage
zur Kenntnisnahme für
die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BeZVG Schlussbericht
Kein Kita-KonzernWir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung der in der 22. Sitzung am 31.03.2004 angenommen Empfehlung der
Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache-Nr. V-0668/04 „Dem Bezirksamt wird empfohlen, 1. weiterhin im Rat der Bürgermeister und gegenüber dem
Senat von Berlin gegen die Bildung eines Landes-Kitaträgers einzutreten. 2. sich dafür einzusetzen, dass es der
Entscheidungsbefugnis der Bezirke anheim gestellt wird, welche Rechtsform zur
Organisation der in kommunaler Trägerschaft verbleibenden Kitas sie wählen und
ob sie sich in größeren, regionalisierten Einheiten organisieren wollen. 3. Dabei ist es die zwingende Voraussetzung für jede
zukünftige Betriebsform, dass -
die Finanzierung
aller Kita-Plätze künftig einheitlich über eine Kostenblattfinanzierung
erfolgt; -
die
Personalausstattung gemäß der Kita-Personalverordnung vollständig gesichert ist
und -
eine Änderung der
Betriebsform nicht mit dem Aufbau großer Verwaltungsstrukturen verbunden ist,
sondern auf das vorhandene Personal in den Bezirken zurückgegriffen werden kann
und muss.“ wird
gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: zu
1. bis 3. Das
Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner Sitzung am 16.06.2005 das
"Gesetz zur Weiterentwicklung des bedarfsgerechten Angebotes und der
Qualität von Tagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsreformgesetz)"
beschlossen. Im Artikel I - Gesetz zur Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz -
KitaFöG)" - sind Aufgaben, Ziele und Rahmenbedingungen für die
Kindertagesbetreuung geregelt. Im
§ 20 KitaFöG - Organisation der Tageseinrichtungen in bezirklicher
Trägerschaft - sind Festlegungen zur Anzahl der Eigenbetriebe, Gründungstermin
und Satzungsfragen festgelegt: "Das
Land Berlin organisiert seine eigenen Tageseinrichtungen bis zum
01. Januar 2006 in Form von bis zu sechs Eigenbetrieben im Sinne des
Eigenbetriebsgesetzes vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 374) in der jeweils
geltenden Fassung, wobei mindestens zwei Bezirke an einem Eigenbetrieb beteiligt
sein müssen........" Mit
dem Gesetz sind ebenfalls die Personalausstattung und die einheitliche
Finanzierung aller Kitaplätze geregelt. Mit
den o. g. Ausführungen und der abschließenden Behandlung der Thematik im
Abgeordnetenhaus ist diese Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine
Kinder- und Familienverträglichkeit Eine umfassende Kindertagesstättenbetreuung auf hohem
fachlichen Niveau soll in Pankow auch unter neuen organisatorischen Bedingungen
gesichert werden. Matthias
Köhne Christine
Keil Stellv.
Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Jugend,
Schule und Sport
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