Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - IX-0536
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) dafür einzusetzen, dass das Radverkehrsnetz und ggf. der Netzplan Radverkehrsnetz wie folgt geändert wird:
Jörn Pasternack, Denise Bittner, David Paul, Dr. Eva Scharfenberg und die anderen Mitglieder der Fraktion Begründung:Das Radverkehrsnetz muss verändert werden, damit es den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger Pankows besser entspricht. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Pankower Bevölkerung muss ein nachhaltiges und sinnvolles Radverkehrsnetz entwickelt werden, welches den Bürgerinnen und Bürgern ein schnelles Fortkommen ermöglicht. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen das Fahrrad (z.T. als Alternative zum Auto) und möchten das Fahrrad dauerhaft als Verkehrsmittel nutzen. Der bereits existierende Radverkehrsplan und der beschlossene Netzplan Radverkehrsnetz benötigen zahlreiche Änderungen und Ergänzungen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz informiert bezüglich des Netzplans Radverkehrsnetz auf ihrer Homepage wie folgt: „Das Vorrangnetz soll eine Länge von rund 850 Kilometern aufweisen. Für dieses Netz gelten entsprechend des Mobilitätsgesetzes sehr hohe Qualitätsstandards. Radverkehrsanlagen im Vorrangnetz sollen 2,50 Meter pro Richtung breit sein und damit ein schnelles und sicheres Vorankommen garantieren. Neben dem Vorrangnetz soll ein Ergänzungsnetz mit einer Länge von rund 1.500 Kilometern realisiert werden, beispielsweise durch Fahrradstraßen. Radverkehrsanlagen im Ergänzungsnetz sollen im Regelfall 2,30 Meter, in gut begründeten Ausnahmefällen mindestens 2,00 Meter breit sein. Als rechtliche Grundlage für das Radverkehrsnetz dient der § 41 (3) des Berliner Mobilitätsgesetzes von 2018. Es soll nicht die erforderliche Planungsarbeit der Baubehörden ersetzen, sondern deren konzeptionelle Grundlage bilden.“[2] In Anbetracht verschiedener Parameter (u.a. positives Miteinander aller Verkehrsteilnehmer, mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr) sollte der beschlossene Netzplan Radverkehrsnetz und das bereits bestehende Radverkehrsnetz daher angepasst werden. Zu 1: Das Ergänzungsnetz durch drei Kleingartenanlagen am Volkspark Prenzlauer Berg soll eine Breite von 2,30 m je Richtung entsprechen (in Ausnahmefällen 2,00 m). Der geplante Weg ist der gemeinsame Hauptweg aller drei Kleingartenanlagen und führt z. T. direkt zu den Parzellen. Ein Fahrradweg dort entspricht zu großen Teilen nicht der ausnahmsweise definierten Mindestbreite von 2,00 m und stellt eine Gefahr für Fußgänger dar. Fahrradfahrer, die Richtung Nord-Westen fahren möchten, können das verkehrsberuhigte Blumenviertel bspw. über Maiglöckchenstraße/Syringenplatz/Altenescher Weg nutzen. Das Ergänzungsnetz durch den Volkspark Prenzlauer Berg ist aufgrund des Wegfalls des Ergänzungsnetzes durch die drei Kleingartenanlagen (2.) redundant. Zu 2-4: Fahrradfahrer, die in den östlichen Mühlenkiez bzw. das westliche Blumenviertel fahren wollen, werden der Straße Am Friedrichshain bzw. der Kniprodestraße folgen und nicht über die Bötzowstraße und folgend die Danziger Straße fahren. Fahrradfahrer, die entlang der Greifswalder Straße fahren wollen, werden in südwestlicher Richtung nicht die Danziger Straße folgend Winsstraße bzw. Marienburger Straße sowie in nordöstlicher Richtung die Hufeland Straße folgend Bötzowstraße bzw. Danziger Straße nutzen. Zu 5: Die geplante Streckenführung über Tassostraße, Charlottenburger Straße, Max-Steinke-Straße usw. erfüllt nicht den Raumbedarf. Weitere Probleme sind Planungswiderstände auf der Strecke und Leistungseinschränkungen der Berliner Allee beim Queren dieser. Auch die Querung des Mirbachplatzes ist aufgrund der Raumbedarfe nicht umsetzbar. Die Führung des Radverkehrs über die Amalienstraße usw. ist ein effizienter Ersatz für den Wegfall der ursprünglich geplanten Hauptroute. Zu 6: Der Park am Weißensee erfreut sich großer Beliebtheit der Pankower und erreicht zunehmend einen überbordenden Grad der Übernutzung. Gerade im Bereich des Ufers ist dies spürbar. Hier eine Radverkehrsverbindung zu schaffen, verschärft diese Situation und verhindert die Nutzung durch Fußgänger. Um die Leistungsfähigkeit der bereits jetzt stark belasteten Bundesstraße 2 nicht weiter zu mindern, soll auf einen Knotenpunkt über die Indira-Gandhi-Straße/ Berliner Allee in den Weißenseer Park verzichtet werden, sondern eine Lösung der Querung der B2 geprüft werden. Zu 7: Die geplante Radwegeverbindung über den Karower Damm, Sellheimbrücke,, Alt-Karow und Bucher Chaussee, Karower Chaussee, Wiltbergstraße, Alt-Buch bis Schwanebecker Chaussee ist die einzige leistungsfähige Radiale für Busse und MIV sowie präferierte Anfahrtsroute für die Rettungsstelle des Helios-Klinikum. Die aus der schriftlichen Anfrage 19/13267 hervorgehenden Verkehrszahlen von Radfahrern begründen nicht den Bedarf einer solchen Verbindung. Um jedoch eine attraktive Radwegeverbindung in Nord/Süd anzubieten und den Radverkehr weiter zu stärken, bedarf es einer separaten Streckenführung, in der das Rad die vorherrschende Verkehrsart werden kann. Hierzu soll parallel auf der o.g.Route das Radvorrangnetz etabliert werden. Zu 8: Dreh- und Angelpunkt der Lehderstraße im Anschluss an das Radverkehrsnetz sind die Knotenpunkte Caligariplatz/Prenzlauer Promenade und Wisbyer Straße/Ostseestraße. Diese Knotenpunkte sind durch ihre starke Auslastung und die Straßenbahn in Mittellage, sowohl auf der Prenzlauer Allee als auch in der Wisbyer Straße stark frequentiert. Hier noch Fahrradfahrer zu bündeln und über diesen Knotenpunkt zu führen wird zwangsweise zu Konflikten und Gefahren gerade für die schwächsten Verkehrsteilnehmer führen. Um diesem Problem zu begegnen, soll die bereits bestehende RVA auf der Ostseestraße saniert und mit einer Brückenlösung in die Krügerstraße qualifiziert werden. Zu 9-16: Der Kernbereich in Alt-Pankow und die Bundesstraße 96 sind Hauptverkehrsadern in Pankow. Mit ihren vielfältigen Aufgaben neben Markt- und Einzelhandelsgewerbe nebst Sondernutzungen der Gehwege ist der Straßenraum begrenzt. Um Konflikte zu vermeiden und eine gleichbleibende Leistungsfähigkeit zu erhalten, ist beabsichtigt, Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen und trotzdem ein weitaus attraktiveres Angebot für Radfahrer zu schaffen. Dies ist möglich, indem eine frühzeitige Aufgliederung des Radvorrangnetz im Bereich des Killisch-von-Horn-Wegs vorgenommen wird, um die später zu entwickelnden Fahrradstraßen im Bereich Parkstraße zu fördern. Im Ergebnis entscheiden sich Fahrradfahrer auf dem Radvorrangnetz an den KP Killisch-von-Horn-Weg/Wilhelm-Kuhr-Straße oder Parkstraße/Ossietzkystraße oder Mühlenstraße/ RSV4 (Panke Trail), in welche Himmelsrichtung es gehen soll. [1]https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMU/foerderaufruf-klimaschutz-durch-radverkehr.html [2] https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/radverkehrsnetz/, abgerufen am 12.12.2021, 13:42 Uhr |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |