Drucksache - IX-0499  

 
 
Betreff: Klimaschutz im Bezirksamt Pankow von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.12.2022 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA 11.BVV am 14.12.2022

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Klimaschutz im Bezirksamt Pankow von Berlin

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.11.2022 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das Bezirksamt bekennt sich zu den Berliner Klimaschutzzielen und dem Ziel der CO2-neutralen Verwaltung 2030, die im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz festgelegt sind, und trägt im Rahmen seiner Möglichkeiten bei deren Erreichung bei.
  2. Jede Abteilung bzw. jedes Amt benennt der Klimaleitstelle bis Ende 2022 mindestens eine Ansprechpersonr Klimaschutzthemen. Die Aufgaben der Person sind u.a.
  • Kontaktperson für die Klimaschutzbeauftragte
  • Verbreitung und Koordination der Klimaschutzthemen in der eigenen Fachabteilung
  • Mitwirkung bei dem Klimaschutzkonzept und ggf. Arbeitsgruppen
  • Abstimmung der ämterübergreifenden Maßnahmen und Erfahrungsaustausch

 

  1. Die Ansprechpersonen werden dafür in einem Umfang von bis zu 10 % von ihren originären Aufgaben zur Wahrnehmung der Aufgabe einer Ansprechperson entlastet.

 

  1. Die in der Anlage 1 niedergelegten Leitziele und Maßnahmen bilden einen verbindlichen Rahmen für das Verwaltungshandeln für alle Ämter und SE der Pankower Bezirksverwaltung.

Begründung

Der Klimaschutz gehört zu den zentralen Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Um die Folgen des Klimawandels in einem beherrschbaren Rahmen zu halten, ist weltweit eine deutliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen erforderlich. Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) legt die Berliner Klimaziele bis 2045 bezogen auf das Jahr 1990 fest: Im Land Berlin soll die Gesamtsumme der Kohlendioxidemissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent, bis zum Jahr 2030 um mindestens 70 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 90 Prozent und spätestens bis zum Jahr 2045 um mindestens 95 Prozent im Vergleich zu der Gesamtsumme der Kohlendioxidemissionen des Jahres 1990 verringert werden (EWG Bln §3). Das EWG Bln legt ebenfalls fest, dass die Senats- und Bezirksverwaltungen bis 2030 weitgehend CO2-neutral organisiert sein müssen werden (EWG Bln §8).

Mit dem Beschluss vom 14.08.2019 hat die Bezirksverordnetenversammlung Pankow den Klimanotstand für den Bezirk erklärt und das Bezirksamt zur Entwicklung eines umfassenden Handlungskonzepts aufgefordert, das sich sowohl mit den notwendigen Maßnahmen des Klimaschutzes, wie auch der Klimaanpassung befasst.

Weiterhin verankern die BA-Beschlüsse „IX-0321 Pilotprojekt European Energy Award für Bezirke vom 20.09.2022 und „IX-0332 Durchführung von Energiesparmaßnahmen in den vom BA verwalteten Gebäuden vom 4.10.2022 die bezirklichen Klimaschutzvorhaben. Im Mai 2022 fand zudem eine ganztägige Bezirksamts-Klausur zum Thema Klimaschutz und der Umsetzung im Bezirksamt statt, bei der die Umsetzung des European Energy Awards (eea) mit dem Energiepolitischen Arbeitsprogrammes (EPAP) sowie verschiedene Maßnahmen diskutiert wurden. Dies wurde auch als Schwerpunktthema auf der Bezirksamts-Klausur im Oktober 2022 zusätzlich mit den Amtsleitungen thematisiert.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Das Vorhaben Klimaschutzkonzeptes wird zu 100% durch rdermitteln der Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Klimaschutzprojekte finanziert. Die Kosten der Zielumsetzung und Maßnahmedurchführung sind derzeit nicht bezifferbar.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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