Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - IX-0498
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Kostengruppe | Kostenschätzung (02/2020)
| BPU (08/2022) | + Mehrkosten - Minderkosten |
KG 200 Herrichten | 393.300,00 | 481.000,00 | 87.700,00 |
KG 300 Bauwerk | 377.900,00 | 0,00 | - 377.900,00 |
KG 500 Außenanlagen | 1.255.000,00 | 3.410.000,00 | 2.155.000,00 |
KG 700 Baunebenkosten | 405.300,00 | 479.000,00 | 73.700,00 |
Unvorhergesehenes/ Rundung/ Baupreisindexsteigerung | |||
UV/ Rundung | 570.848,00 |
| -570.848,00 |
Baupreisindexsteigerung (fiktiv) | 402.652,00
| - | -402.652,00 |
Gesamtkosten | 3.405.000,00 | 4.370.000,00 | 965.000,00 |
Gesamtfinanzierung | |||
Bezirkliche Investitionsmittel | 975.000,00 | 1.940.000,00 | 965.000,00 |
I-Pakt Hochschulbau | 2.430.000,00 | 2.430.000,00 |
|
Erläuterungen zu Kostenänderungen nach Kostengruppen:
KG 200 Herrichten
Die Ergebnisse diverser Gutachten weisen auf erhebliche Bodenbelastungen. Die daraus resultierende Einstufung Z2 bis > Z2 anstatt bis Z1.2 zieht höhere Entsorgungskosten nach sich. Eine weitere Folge ist, dass für den Bodeneinbau unbelasteter Füllboden neu geliefert werden muss und nicht der - wie ursprünglich in der Konzeptstudie vorgesehen - anstehende Oberboden wiedereingebaut werden kann. Bei den baulichen Anlagen sind gesundheitsschädigende Materialien (Asbest, KMF Asbest- und teerhaltige Dachpappe, Eben- und Wellasbestzementplatten sowie Altholz) festgestellt worden, die ebenfalls höhere Entsorgungskosten zur Folge haben.
Darüber hinaus waren bauseits vorhandene, veraltete und nach Neuanlage nicht mehr nutzbare Leitungen auf dem Gelände des Grabelandes und der ehemaligen Gärtnerei nicht bekannt. Ein Abbruch dieser Leitungen verursacht ebenfalls Mehrkosten.
KG 300 Bauwerk
Die ursprünglich in KG 300 erfassten Kosten der Lärmschutzwand wurden in der BPU in der KG 500 nachgewiesen. Eine Lärmschutzwand ist kein Ingenieurbauwerk und somit nicht in Kostengruppe 300 nachzuweisen. Dadurch sind in dieser Kostengruppe Einsparungen gegenüber der Kostenschätzung ausgewiesen
KG 510 - KG 590 Außenanlagen
Kampfmittelbegleitung
Im Ergebnis der Luftbildauswertung wurden innerhalb der Bearbeitungsfläche Kampfmittelverdachtsflächen lokalisiert, sodass eine Kampfmittelbegleitung während der Erd- und Rückbauarbeiten notwendig ist.
Baumfällungen/ Baumschutz
Im Ergebnis der ergänzenden Vermessungsleistungen und gutachterlichen Einschätzung der Baumsachverständigen erhöht sich die Zahl der zu fällenden Bäume sowie der vorhandenen, während der Baudurchführung zu schützenden Bäume.
Lärmschutzwand (LSW)
Die ursprüngliche Annahme für die Höhe der notwendigen Lärmschutzwand an der Hansastraße ging von einer Höhe von 3 m aus. Untersuchungen im Zusammenhang mit der Erstellung des B-Plans haben zwischenzeitlich ergeben, dass die Höhe von 3 auf 4 m erhöht werden muss. Darüber hinaus wurde der Aufbau der Gründung der Lärmschutzwand den örtlichen Gegebenheiten entsprechend angepasst. Daraus ergibt sich eine zusätzliche Kostenerhöhung.
Erhöhung Wegeflächen Unterhaltungswege LSW
Im Zuge der Freianlagenplanung wurde auf Forderung von SenUMVK und dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) ein zweiter Pflegeweg entlang der Lärmschutzwand notwendig. Dieser war im ursprünglichen Konzept ebenfalls nicht berücksichtigt.
Pflaster versus Rasengitter
Das Konzept ging von einer Ausgestaltung der Wegeflächen mit Rasengittersteinen aus. Vor dem Hintergrund einer gewünschten Öffnung der KGA für die Öffentlichkeit mit der Vorgabe der barrierefreien Erschließung für Nutzende und Besuchende der KGA sowie unter Berücksichtigung der Reduzierung der Unterhaltungskosten und der abflusswirksamen Menge auf ein Minimum erfolgt der Wegeaufbau mit dränfähigem Pflaster. Diese Entscheidung berücksichtig ebenfalls die Forderung der Berliner Feuerwehr, dass Rettungswege auf dem Grundstück ganzjährig sicher begehbar sein müssen.
Erhöhter Wegeaufbau
Das Konzept ging von einem geringeren Wegeaufbau des Oberbaus aus.
Auf Grundlage der zwischenzeitlich vorliegenden Empfehlungen des Baugrundgutachters zum Wegeaufbau mussten die geplanten Einbaustärken der Tragschichten entsprechend erhöht werden.
Zaunanlage
Gegenüber der Konzeptstudie ist die KGA durch eine Zaunanlage zur Abgrenzung der Parzellen nach außen zwingend notwendig. Daraus entstehen gegenüber der ersten Planung Mehrkosten.
Nach altem Kenntnisstand wurde von einem Erhalt der Mauer ausgegangen. Spätere statische Untersuchungen der Mauer haben ergeben, dass die Standsicherheit der Mauer nicht mehr gewährleistet ist und eine Ertüchtigung der Mauer nicht möglich ist.
KG 700 Baunebenkosten
Zusätzliche Untersuchungen wie Bodenproben, Schallgutachten, brandschutztechnische Untersuchungen, Leitungs- und Kampfmittelabfragen mussten aktualisiert werden. Die Kosten für die ökologische Baubegleitung, Baum-, Boden-, und Artenschutz mussten in den Gesamtkosten des Bauvorhabens einbezogen werden. Diverse Gutachten zur Bodenbelastung und Belastungen der baulichen Anlagen wurden im Rahmen der BPU Aufstellung beauftragt, um Kostenrisiken im Rahmen der vertiefenden Planung Außenanlagen zur KGA besser abschätzen zu können.
Da die Honorarkosten sich an den Gesamtkosten bemessen, erhöhen sich die Kosten auch in der Kostengruppe 700.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von 2.430.000 € durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenWGPG) wird als fester Zuschuss gewährt. Eine Aufstockung der Mittel durch SenWGPG wurde vom Bezirk beantragt, leider jedoch abgelehnt.
Zur Finanzierung dieser Investitionsmaßnahme müssen nun Mehrkosten in Höhe von 965.000 € im Rahmen der pauschalen Zuweisung des SGA zu Lasten anderer Maßnahmen ausgeglichen werden. Im Investitionsprogramm 2023 bis 2027 werden die anteiligen Gesamtkosten des Bezirks in Höhe von 1.940.000 € fortgeschrieben.
| Mittelabfluss nach aktueller Planung (BPU) in € |
2023 | 2.770.000 |
davon bezirkliche Investitionsmittel | 1.270.000* |
davon I-Pakt Hochschulbau | 1.500.000 |
2024 | 1.430.000 |
davon bezirkliche Investitionsmittel | 500.000 |
davon I-Pakt Hochschulbau | 930.000 |
2025 | 170.000 |
davon bezirkliche Investitionsmittel | 170.000 |
davon I-Pakt Hochschulbau |
|
gesamt | 4.370.000 |
davon bezirkliche Investitionsmittel | 1.940.000 |
davon I-Pakt Hochschulbau | 2.430.000 |
Diese Maßnahme ist aufgrund der damals fehlenden BPU nicht im Doppelhaushalt 2022/2023 veranschlagt worden. Ein vorzeitiger Baubeginn in 2023 ist aufgrund der Dringlichkeit (finanzielle Abhängigkeit mit SenWGPG) erforderlich. Dazu ist eine Vorlage an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zu fertigen.
Die im HHJ 2023 notwendigen Mittel stehen beim Kapitel 4500, Titel 71901 zur Verfügung.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Mit der Neuanlage der Kleingartenanlage nach dem BKleingG wird der Standort Hansa-straße 173 langfristig als Kleingartenanlage zum Zweck der Erholungsnutzung gesichert und ökologisch aufgewertet. Das Konzept „Sonnenstern“ berücksichtigt unter den gegebenen Anforderungen den größtmöglichen Erhalt von Biotopflächen. Dazu gehören die gehölzbestandene Böschung, der Straßenbaumbestand, die Neupflanzung von Obstgehölzen und die Begrünung an der Lärmschutzwand.
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Rona Tietje |
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