Drucksache - IX-0498  

 
 
Betreff: Finanzierung der Mehrkosten für die Investitionsmaßnahme – Entwicklung einer Klein-gartenanlage nach dem BKleingG am Standort Hansastraße 173 in 13088 Berlin OT Weißensee (Kapitel 3810, Titel 71667)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.12.2022 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA 11.BVV am 14.12.2022

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Finanzierung der Mehrkosten für die Investitionsmaßnahme – Entwicklung einer Kleingartenanlage nach dem BKleingG am Standort Hansastraße 173 in 13088 Berlin OT Weißensee 
(Kapitel 3810, Titel 71667)

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 folgenden Beschluss gefasst:

Zur Ausfinanzierung der Investitionsmaßnahme -Entwicklung einer Kleingartenanlage nach dem BKleingG, Hansastraße- sind die Gesamtkosten im Investitionsprogramm 2023-2027 fortzuschreiben.

Im Haushaltsjahr 2023 werden 1.270.000 € aus der pauschalen Zuweisung Investitionen bereitgestellt.

Der Abweichung gegenüber der ursprünglichen Planung wird zugestimmt.

Begründung

Das Grundstück Hansastraße 173 besteht derzeit aus drei Teilflächen: 8.050 m2 Grabland/Gärten, 5.300 m2 ehemalige Gärtnerei (wurde bereits 2013 aufgegeben) und 4.700 m2 gewidmete Grünfläche. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum des Landes Berlin. Diese Teilflächen mit einer Gesamtfläche von 18.050 m2 sollen zu einer Kleingartenanlage nach Bundeskleingartengesetz (BKleingG) entwickelt werden.

Im Juli 2020 wurde zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung, dem Bezirksamt Pankow von Berlin und der Kunsthochschule Berlin-Weißensee eine Vereinbarung zur Erweiterung der Kunsthochschule auf der Fläche der Kleingartenanlage (KGA) Hamburg mit Kleingartenersatz in der Hansastraße unterzeichnet. Die KGA Hamburg wird aufgelöst, die freiwerdende Fläche zur Erweiterung des Forschungs- und Kreativbereiches der Kunsthochschule verwandt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Bezirk dem Kleingartenverband die KGA Hansastraße zu errichten und zur Verpachtung an Kleingärtner zur Verfügung zu stellen.

Die Baukosten beinhalten die Herstellung des Geländes, das Anlegen von Wegen und Stellplätzen sowie Gemeinschaftsanlagen und die Verlegung von Wasser- und Elektroleitungen.

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme wurden auf 3.405.000 € geschätzt. Diese Kostenschätzung basiert auf einer Konzeptstudie des Büros „Bauen und Planen“ vom 15.05.2020 und hat Vorplanungsreife.

Eine gedeckelte Fehlbedarfsfinanzierungszusage der Senatskanzlei WissForsch über 2.430.000 € besteht, so dass 975.000 € über das bezirkliche Investitionsprogramm finanziert werden ssen. Im beschlossenem Investitionsprogramm 2022 bis 2026 ist die Baumaßnahme der pauschalen Zuweisung beim Kapitel 3810, Titel 71667 mit Gesamtkosten in Höhe von 975.000 enthalten.

Aufgrund einer nun vorliegenden festgesetzten Bauplanungsunterlage (BPU) vom 03.08.2022 über 4.370.000 ergibt sich gegenüber der Kostenschätzung aus 2020 eine Kostenerhöhung von 965.000 €, die sich wie folgt darstellt:

 

Zusammenfassung Kostenvergleich (alle Angaben in €)

Kostengruppe

Kostenschätzung (02/2020)

 

BPU (08/2022)

+ Mehrkosten

- Minderkosten

KG 200 Herrichten

393.300,00

481.000,00

87.700,00

KG 300 Bauwerk

377.900,00

0,00

 - 377.900,00

KG 500 Außenanlagen

1.255.000,00

3.410.000,00

2.155.000,00

KG 700 Baunebenkosten

405.300,00

479.000,00

73.700,00

Unvorhergesehenes/ Rundung/ Baupreisindexsteigerung

UV/ Rundung

570.848,00

 

-570.848,00

Baupreisindexsteigerung

(fiktiv)

402.652,00

 

-

-402.652,00

Gesamtkosten

3.405.000,00

4.370.000,00

965.000,00

Gesamtfinanzierung

Bezirkliche Investitionsmittel

975.000,00

1.940.000,00

965.000,00

I-Pakt Hochschulbau

2.430.000,00

2.430.000,00

 

 

Erläuterungen zu Kostenänderungen nach Kostengruppen:

KG 200 Herrichten

Die Ergebnisse diverser Gutachten weisen auf erhebliche Bodenbelastungen. Die daraus resultierende Einstufung Z2 bis > Z2 anstatt bis Z1.2 zieht höhere Entsorgungskosten nach sich. Eine weitere Folge ist, dass für den Bodeneinbau unbelasteter Füllboden neu geliefert werden muss und nicht der - wie ursprünglich in der Konzeptstudie vorgesehen - anstehende Oberboden wiedereingebaut werden kann. Bei den baulichen Anlagen sind gesundheitsschädigende Materialien (Asbest, KMF Asbest- und teerhaltige Dachpappe, Eben- und Wellasbestzementplatten sowie Altholz) festgestellt worden, die ebenfalls höhere Entsorgungskosten zur Folge haben.

Darüber hinaus waren bauseits vorhandene, veraltete und nach Neuanlage nicht mehr nutzbare Leitungen auf dem Gelände des Grabelandes und der ehemaligen Gärtnerei nicht bekannt. Ein Abbruch dieser Leitungen verursacht ebenfalls Mehrkosten.

KG 300 Bauwerk

Die ursprünglich in KG 300 erfassten Kosten der Lärmschutzwand wurden in der BPU in der KG 500 nachgewiesen. Eine Lärmschutzwand ist kein Ingenieurbauwerk und somit nicht in Kostengruppe 300 nachzuweisen. Dadurch sind in dieser Kostengruppe Einsparungen gegenüber der Kostenschätzung ausgewiesen

KG 510 - KG 590 Außenanlagen

Kampfmittelbegleitung

Im Ergebnis der Luftbildauswertung wurden innerhalb der Bearbeitungsfläche Kampfmittelverdachtsflächen lokalisiert, sodass eine Kampfmittelbegleitung während der Erd- und Rückbauarbeiten notwendig ist.

 

Baumfällungen/ Baumschutz

Im Ergebnis der ergänzenden Vermessungsleistungen und gutachterlichen Einschätzung der Baumsachverständigen erhöht sich die Zahl der zu fällenden Bäume sowie der vorhandenen, während der Baudurchführung zu schützenden Bäume.

rmschutzwand (LSW)

Die ursprüngliche Annahme für die Höhe der notwendigen Lärmschutzwand an der Hansastraße ging von einer Höhe von 3 m aus. Untersuchungen im Zusammenhang mit der Erstellung des B-Plans haben zwischenzeitlich ergeben, dass die Höhe von 3 auf 4 m erhöht werden muss. Darüber hinaus wurde der Aufbau der Gründung der Lärmschutzwand den örtlichen Gegebenheiten entsprechend angepasst. Daraus ergibt sich eine zusätzliche Kostenerhöhung.

Erhöhung Wegeflächen Unterhaltungswege LSW

Im Zuge der Freianlagenplanung wurde auf Forderung von SenUMVK und dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) ein zweiter Pflegeweg entlang der Lärmschutzwand notwendig. Dieser war im ursprünglichen Konzept ebenfalls nicht berücksichtigt.

Pflaster versus Rasengitter

Das Konzept ging von einer Ausgestaltung der Wegeflächen mit Rasengittersteinen aus. Vor dem Hintergrund einer gewünschten Öffnung der KGA für die Öffentlichkeit mit der Vorgabe der barrierefreien Erschließung für Nutzende und Besuchende der KGA sowie unter Berücksichtigung der Reduzierung der Unterhaltungskosten und der abflusswirksamen Menge auf ein Minimum erfolgt der Wegeaufbau mit dränfähigem Pflaster. Diese Entscheidung berücksichtig ebenfalls die Forderung der Berliner Feuerwehr, dass Rettungswege auf dem Grundstück ganzjährig sicher begehbar sein müssen.

Erhöhter Wegeaufbau

Das Konzept ging von einem geringeren Wegeaufbau des Oberbaus aus.

Auf Grundlage der zwischenzeitlich vorliegenden Empfehlungen des Baugrundgutachters zum Wegeaufbau mussten die geplanten Einbaustärken der Tragschichten entsprechend erhöht werden.

Zaunanlage

Gegenüber der Konzeptstudie ist die KGA durch eine Zaunanlage zur Abgrenzung der Parzellen nach außen zwingend notwendig.  Daraus entstehen gegenüber der ersten Planung Mehrkosten.

Nach altem Kenntnisstand wurde von einem Erhalt der Mauer ausgegangen. Spätere statische Untersuchungen der Mauer haben ergeben, dass die Standsicherheit der Mauer nicht mehr gewährleistet ist und eine Ertüchtigung der Mauer nicht möglich ist.

 

KG 700 Baunebenkosten

Zusätzliche Untersuchungen wie Bodenproben, Schallgutachten, brandschutztechnische Untersuchungen, Leitungs- und Kampfmittelabfragen mussten aktualisiert werden. Die Kosten für die ökologische Baubegleitung, Baum-, Boden-, und Artenschutz mussten in den Gesamtkosten des Bauvorhabens einbezogen werden. Diverse Gutachten zur Bodenbelastung und Belastungen der baulichen Anlagen wurden im Rahmen der BPU Aufstellung beauftragt, um Kostenrisiken im Rahmen der vertiefenden Planung Außenanlagen zur KGA besser abschätzen zu können.

Da die Honorarkosten sich an den Gesamtkosten bemessen, erhöhen sich die Kosten auch in der Kostengruppe 700.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von 2.430.000 € durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenWGPG) wird als fester Zuschuss gewährt. Eine Aufstockung der Mittel durch SenWGPG wurde vom Bezirk beantragt, leider jedoch abgelehnt.

Zur Finanzierung dieser Investitionsmaßnahme müssen nun Mehrkosten in Höhe von 965.000 € im Rahmen der pauschalen Zuweisung des SGA zu Lasten anderer Maßnahmen ausgeglichen werden. Im Investitionsprogramm 2023 bis 2027 werden die anteiligen Gesamtkosten des Bezirks in Höhe von 1.940.000 € fortgeschrieben.

 

Mittelabfluss nach aktueller Planung (BPU) in €                                          

2023

2.770.000

davon bezirkliche Investitionsmittel

1.270.000*

davon I-Pakt Hochschulbau

1.500.000

2024

1.430.000

davon bezirkliche Investitionsmittel

500.000

davon I-Pakt Hochschulbau

930.000

2025

170.000

davon bezirkliche Investitionsmittel

170.000

davon I-Pakt Hochschulbau

 

gesamt

 4.370.000

davon bezirkliche Investitionsmittel

1.940.000

davon I-Pakt Hochschulbau

2.430.000

Diese Maßnahme ist aufgrund der damals fehlenden BPU nicht im Doppelhaushalt 2022/2023 veranschlagt worden. Ein vorzeitiger Baubeginn in 2023 ist aufgrund der Dringlichkeit (finanzielle Abhängigkeit mit SenWGPG) erforderlich. Dazu ist eine Vorlage an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zu fertigen.

Die im HHJ 2023 notwendigen Mittel stehen beim Kapitel 4500, Titel 71901 zur Verfügung.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Mit der Neuanlage der Kleingartenanlage nach dem BKleingG wird der Standort Hansa-straße 173 langfristig als Kleingartenanlage zum Zweck der Erholungsnutzung gesichert und ökologisch aufgewertet. Das Konzept „Sonnenstern“ berücksichtigt unter den gegebenen Anforderungen den größtmöglichen Erhalt von Biotopflächen. Dazu gehören die gehölzbestandene Böschung, der Straßenbaumbestand, die Neupflanzung von Obstgehölzen und die Begrünung an der Lärmschutzwand.

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung undrgerdienste
stellvertretend r die Leiterin der Abteilung Ordnung und Öffentlicher Raum

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen