Bezirksamt Pankow von Berlin | .11.2022 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kindergärten NordOst“ für das Jahr 2023
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 beschlossen, den vom Verwaltungsrat des Eigenbetriebes „Kindergärten NordOst“ am 06.09.2022 festgestellten Wirtschaftsplan für 2023 als Anlage zum Bezirkshaushaltsplan 2022/2023 des Bezirkes Pankow von Berlin nachzureichen.
Begründung
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz (EigG) ist der für das Geschäftsjahr vom Eigenbetrieb Kindergärten NordOst zu erarbeitende Wirtschaftsplan vom Verwaltungsrat festzustellen und gemäß § 16 Abs. 1 EigG als Anlage nachrichtlich dem Bezirkshaushaltsplan des Bezirkes Pankow von Berlin beizufügen.
Der Wirtschaftsplan für 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von 2.456,00 € ab.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen für den Bezirk Pankow haben sich gegenüber dem beschlossenen Bezirkshaushaltsplan 2022/2023 nicht geändert. Betroffen sind insbesondere Einnahmen im Kapitel 3307, Titel 26118 und im Kapitel 4021, Titel 11157 anteilig, Ausgaben im Kapitel 3307, Titel 42201 anteilig, im Kapitel 4021, die Titel 63621 und 67109 anteilig sowie die Titel 67146 und 67169.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Sicherung der Betreuung von Kindern in Kindertagesbetreuungseinrichtungen
Sören Benn
Bezirksbürgermeister