Drucksache - IX-0484  

 
 
Betreff: Mehr Verkehrssicherheit auf der Bucher Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Jörn Pasternack und BV Denise Bittner (Fraktion der CDU) für Bürger_innenAusschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.11.2022 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
23.03.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
26.04.2023 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Pasternack & BV Bittner (Fraktion der CDU) für Bürger_innen
Beschlussempfehlung MobiOrd 14. BVV am 26.04.2023

Abstimmungsergebnis im Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung:

8 Ja-Stimmen / 3 Nein-Stimmen / 4 Enthaltungen

 

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zu wenden und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bucher Straße im Verlauf des bebauten Bereiches auf 50km/h zu reduzieren, sowie weitere Maßnahmen zu prüfen, um die Verkehrssicherheit an der Bucher Straße zu verbessern.

 


Begründung der Beschlussempfehlung:

Der Antrag wurde in der Sitzung vom 23. März 2023 intensiv debattiert. Erörtert wurden u. a. Fragen nach Art, Motivation und Zielrichtung der die Straße Querenden (Spaziergänger? Hundehalter? Woher Wohin? Was sind deren Beweggründe?), befindet sich dort doch lediglich ein Feld.

Losgelöst von dieser Debatte überwog letztlich jedoch die Auffassung, dass bereits allein aus Gründen der allgemeinen Verkehrssicherheit eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h grundsätzlich als sinnvoll und angemessen anzusehen ist, hrend innerstädtische Höchstgeschwindigkeiten von 70 km/h aus Zeiten des Vorranges des Fließverkehrs mittlerweile eher antiquiert anmuten, zumal hier r die Bucher Straße konkret auch keine Notwendigkeit bestünde.

Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen, bei 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen, die Annahme der Drucksache.

 

 

Begründung Ursprungsantrag Fraktion der CDU:

Auf der Bucher Straße ist zwischen der Einmündung Pankgrafenstraße und der Brücke über die Bundesautobahn A10 eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70km/h angeordnet. Da die Bucher Straße eine der wenigen leistungsfähigen Stadtstraßen in diesem Bereich ist, ist diese Straße auch aufgrund der Autobahnanschlussstelle stark frequentiert. Stadtauswärts beginnen die Beschleunigungsvorgänge auf zum Teil deutlich über 70km/h bereits an der Kreuzung mit der Pankgrafenstraße. Stadteinwärts wird die Geschwindigkeit häufig erst an der genannten Kreuzung reduziert. In diesem Bereich nördlich der Pankgrafenstraße befinden sich neben Gewerbeeinheiten auch Wohngebäude. Die hierdurch bedingten Querungsbedarfe und Einmündungsverkehre sind gerade in den morgendlichen und abendlichen Spitzenstunden erheblich. Durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich wäre ein erster Schritt getan, um die Verkehrssicherheit im bewohnten Bereich der Bucher Straße und der Kreuzung mit der Pankgrafenstraße zu verbessern.

Im Jahr 2021 kam es zuletzt zu einem tödlichen Unfall in diesem Bereich. Am 7. Dezember 2021 hat der Fahrer eines Kleintransporters einen Mann erfasst, der dort zu Fuß unterwegs war. Sofort alarmierte Einsatzkräfte und auch die Besatzung eines Rettungshubschraubers konnten vor Ort nur noch den Tod des Mannes feststellen.

 
 

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