Drucksache - IX-0420  

 
 
Betreff: Förderung der Instandsetzung und Erweiterung der Turnhalle einschließlich Nebenflächen für das Projekt „Interkulturelles Haus (IKH) Schönfließer Str. 7“ in 10439 Berlin über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ im Falle der Berücksichtigung (Grundsatzbeschluss)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.11.2022 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA 10. BVV am 16.11.2022

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.10.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Förderung der Instandsetzung und Erweiterung der Turnhalle einschließlich Nebenflächen für das Projekt „Interkulturelles Haus (IKH) Schönfließer Str. 7“ in 10439 Berlin über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ im Falle der Becksichtigung (Grundsatzbeschluss).

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.10.2022 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Fachbereich Immobilienverwaltung der Serviceeinheit Facility Management Pankow beantragt für“ die Instandsetzung und Erweiterung der Turnhalle einschließlich Nebenflächen für das Projekt „Interkulturelles Haus (IKH) Schönfließer Str. 7“ in 10939 Berlin unter Berücksichtigung nachhaltiger und klimaschutzrechtlicher Aspekte eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“.
  1. Im Falle eines positiven Förderbescheides wird die GSE Gesellschaft für Stadtentwicklung gemeinnützige GmbH als ausführende Stelle gemeinsam mit dem Fachbereich Immobilienverwaltung in der Rolle als Treugeber für den betroffenen Standort mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme beauftragt.

Begründung

Das Grundstück Schönfließer Str. 7 ist strenseitig mit einem ehemaligen Lehrerwohnhaus und im Blockinneren mit einem ehemaligen Schulgebäude bebaut. Die Gesamtanlage ist denkmalgeschützt (51. und 304. Gemeindeschule und Lehrerwohnhaus, 1913-15 von Ludwig Hoffmann). Seitdem die Nutzung als Schule im Jahr 2001 aufgegeben wurde, wird das Haus als Interkulturelles Haus (IKH) für Zwecke der Kinder und Jugendhilfe, für gemeinnützige, soziale und kulturelle Gruppen sowie als Atelierhaus für bildende und darstellende Künstler:innen betrieben. In Zusammenarbeit mit den ansässigen Kulturvereinen, Initiativen und Selbsthilfeorganisationen werden Angebote für verschiedene Migrantengruppen und für Pankower Bürger:innen entwickelt und realisiert. Die vielfältige Struktur aus politischen Bildungsveranstaltungen, kulturellen und künstlerischen Angeboten sowie Beratung für Migrant:innen und Integrationskursen bietet Möglichkeiten der Partizipation und des Austausches von Menschen unterschiedlicher Herkunft. Die vorhandene Turnhalle soll in die interkulturelle Nutzung des Hauses einbezogen werden und das Angebotsspektrum erweitern. Aufgrund des niedrigen Mietniveaus sind umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung nicht aus den Erträgen der Immobilie zu erwirtschaften. Außerhalb der Förderung wird von der GSE neben der laufenden Instandhaltung ein umfangreiches Brandschutzkonzept umgesetzt.

Der Sportentwicklungsplan für den Bezirk Pankow aus dem Jahr 2021 weist in der Bestands-/Bedarfs-Bilanzierung ein erhebliches Defizit an Sporthallenflächen aus. Gerade kleinräumige, nicht wettkampfgerechte Sportflächen in den Stadtteilen werden zunehmend nachgefragt. Die bestehende Sportinfrastruktur soll prioritär durch Modernisierung und Sanierung mangelhafter Sportnutzflächen instandgesetzt und aufgewertet werden.

Die Turnhalle Schönfließer Str. 7 kann derzeit aufgrund des desolaten Zustands der Nebenräume nur durch die im Gebäude ansässige Privatschule genutzt werden. Sie soll modernisiert, um zeitgemäße Umkleide- und Sanitärräume ergänzt und für den Schul-, Kita- und Vereinssport geöffnet werden. Da die vorhandenen Nebenflächen für den barrierefreien Ausbau zu klein sind und die Auslagerung von Nutzflächen in den Keller als technisch aufwändig und nicht zielführend verworfen wurde, wird ein Anbau an das Gebäude erforderlich. Durch gleichzeitigten Abriss eines Geräteraums und Begrünung der Dachflächen über den Nebenräumen wird ein ökologischer Ausgleich geschaffen.

Ziel des Projekts ist die dauerhafte Sicherung des Standorts für nichtkommerzielle Kultur-, Integrations- und Geflüchtetenarbeit. Das IKH setzt sich für eine demokratische, menschenrechtsorientierte Gesellschaft ein und fördert zivilgesellschaftliches Engagement auf lokaler Ebene. Gesellschaftlich nachhaltig sind die Vermittlung sozialer Kompetenzen, die Beratungsangebote sowie Begegnung und Austausch. Bei der Arbeit des IKH Pankow sind neben der Interkulturalität auch queeres und diverses Leben, Klimaschutz, Gleichberechtigung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung präsent. Durch Angebote in der kieznahen Turnhalle, die durch ihre geringe Größe kleinere Nutzergruppen und dichtere Atmosphäre ermöglicht, sind auch Menschen ansprechbar, die in größerem Maßstab organisiertem Vereinssport nicht zugeneigt sind. Turnhalle und Nebenräume werden barrierefrei gem. DIN 18040-1 ausgebaut. Die bestehenden Gebäudeteile werden unter Berücksichtigung energetischer Verbesserungen saniert (insbesondere Fenster, Dach, Beleuchtungskonzept) und der Anbau aus nachhaltigen Materialien energieoptimiert geplant. Zur Verbesserung des Mikroklimas und zur optischen Aufwertung der Flachbauten werden die Dächer intensiv begrünt. Die hausnahen Freiflächen werden neugestaltet und angelegt.

Im August d. J. hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet. Hiermit sollen überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetische Wirkung und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert werden. Damit unterstützt der Bund die Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus dieser Einrichtungen, insbesondere bei Sportstätten. Die Förderung ist bis zu einer Höhe von 6 Mio. Euro möglich. Dabei ist eine Co-Finanzierung der Fördersumme durch die Kommune in Höhe von 55% erforderlich. Gleichzeitig wird eine höhere Gebäudeenergieeffizienz über die Fördermaßnahme erreicht.

Die derzeitige Kostenschätzung für das Projekt beläuft sich auf ca. 1,85 Mio €. Qualifizierte Planungsunterlagen liegen bereits vor bzw. werden aktuell an die erhöhten Anforderungen des Förderprogramms angepasst.

Eine Co-Finanzierung für das Projekt ist bereitgestellt. Diese wird finanziert durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen aus Landesmitteln für den Investitionspakt Sportstätten.

Jahr

Projektausgaben €

Bundesmittel

45 v.H.

Kommunale Eigenmittel

55 v.H.

Davon über Landesmittel für den Investitionspakt Sportstätten

2024

231.000.00

103.950,00

127.050,00

127.050,00

2025

667.000,00

300.150,00

366.850,00

366.850,00

2026

945.000,00

425.000,00

520.000,00

520.000,00

gesamt

1.843.000,00

829.100,00

1.013.900,000

1.013.900,00

 

Zeitplan ab Vorlage des Förderbescheids:

- Ausschreibung und Beauftragung der Architekten und Ingenieure bis 15.03.2024,

- Einreichen des Bauantrags und der denkmalrechtlichen Anträge bis 31.07.2024,

- Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe,

- Baugenehmigung und denkmalrechtliche Genehmigungen bis 31.01.2025,

- Ausschreibungen und Beauftragung der ausführenden Firmen bis 30.04.2025,

- Baudurchführung 01.06.2025 bis 31.07.2026,

- Abrechnung und Verwendungsnachweis bis 31.10.2026

Die Unterhaltskosten werden von der GSE Gesellschaft für Stadtentwicklung gemeinnützige GmbH getragen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die Co-Finanzierung für das Projekt wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen aus Landesmitteln für den Investitionspakt Sportstätten finanziert, die im Kapitel 1240, Titel 89383 der Senatsverwaltung veranschlagt sind.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Musterblatt

Kinder- und Familienverträglichkeit

Verbesserung des Angebots für den Schul-, Kita- und Vereinssport

 

 

 

 

 

 

 

 

ren Benn

Bezirksbürgermeister
 

 

 
 

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